Universität Verkündungs-
                               Bielefeld blatt
Amtliche Bekanntmachungen
 
                            Jahrgang 29            Nr. 14 Bielefeld, 3. Juli 2000

 
 

Zweite Ordnung
zur Änderung der Studienordnung
der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
an der Universität Bielefeld 
für das Fach Deutsch als Schwerpunktfach
mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung
für das Lehramt für die Primarstufe
 vom 3. Juli 2000 

 64
 

Zweite Ordnung
zur Änderung der Studienordnung
der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
an der Universität Bielefeld 
für das Fach Deutsch als weiteres Unterrichtsfach
mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung
für das Lehramt für die Primarstufe
 vom 3. Juli 2000 
64
 

Zweite Ordnung
zur Änderung der Studienordnung
der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
an der Universität Bielefeld 
für das Fach Deutsch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung
für das Lehramt für die Sekundarstufe I
 vom 3. Juli 2000 
65
 

Zweite Ordnung
zur Änderung der Studienordnung
der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
an der Universität Bielefeld 
für das Fach Deutsch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung
für das Lehramt für die Sekundarstufe II
 vom 3. Juli 2000 
65
 

Änderung der Studienordnung
der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
an der Universität Bielefeld 
für das Fach Englisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung
für das Lehramt für die Sekundarstufe I
 vom 3. Juli 2000 
66
 

Änderung der Studienordnung
der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
an der Universität Bielefeld 
für das Fach Englisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung
für das Lehramt für die Sekundarstufe II
vom 3. Juli 2000 
66
 

Zweite Ordnung
zur Änderung der Studienordnung
der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
an der Universität Bielefeld 
für das Fach Französisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung
für das Lehramt für die Sekundarstufe II
vom 3. Juli 2000 


67
Zweite Ordnung
zur Änderung der Studienordnung
der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
an der Universität Bielefeld 
für das Fach Latein mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung
für das Lehramt für die Sekundarstufe II
 vom 3. Juli 2000 
 
 67

 
 

Zweite Ordnung zur Änderung der Studienordnung der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft an der Universität Bielefeld für das Fach Deutsch als Schwerpunktfach mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe
 
 

- 2146.321 -

 

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 92 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 hat die Universität Bielefeld die folgenden Änderungen der Studienordnung für das Fach Deutsch als Schwerpunktfach mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe vom 13.09.1996 (Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 25 Nr. 33, v. 13.09.1996, S. 185), geändert durch Ordnung vom 22.08.1997 (Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 26 Nr. 46, S. 353), beschlossen:
 
 


Artikel I

  1. In § 11 wird folgender Absatz 5 hinzugefügt:

  2.  

     

    "(5) Der Besuch der Pflichtveranstaltungen ist durch Teilnahmenachweise zu belegen. Teilnahmenachweise setzen die regelmäßige Teilnahme an diesen Veranstaltungen voraus; eine Leistungsüberprüfung erfolgt nicht."
     
     

  3. § 12 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
"(2) Die Dekanin oder der Dekan oder von ihr oder ihm Beauftragte bescheinigen den Abschluss des Grundstudiums, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:  
Artikel II

Diese Ordnung zur Änderung der Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der
Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft und gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2000/01 aufnehmen.

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 10.12.1997, der Lehrerausbildungskommission vom 18.11.1998 und der zustimmenden Kenntnisnahme des Senats vom 16.12.1998.

Bielefeld, den 3. Juli 2000
 
 

Der Rektor

der Universität Bielefeld

Universitätsprofessor Dr. Gert Rickheit
 
 
 
 

-.-.-.-.-






Zweite Ordnung zur Änderung der Studienordnung der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft an der Universität Bielefeld für das Fach Deutsch als weiteres Unterrichtsfach mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe
 
 

- 2146.322 -

 

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 92 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 hat die Universität Bielefeld die folgenden Änderungen der Studienordnung für das Fach Deutsch als weiteres Unterrichtsfach mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe vom 13.09.1996 (Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 25 Nr. 34, v. 13.09.1996, S. 193), geändert durch Ordnung vom 22.08.1997 (Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 26 Nr. 46, S. 353), beschlossen:
 
 


Artikel I

  1. In § 11 wird folgender Absatz 5 hinzugefügt:

  2.  

     

    "(5) Der Besuch der Pflichtveranstaltungen ist durch Teilnahmenachweise zu belegen. Teilnahmenachweise setzen die regelmäßige Teilnahme an diesen Veranstaltungen voraus; eine Leistungsüberprüfung erfolgt nicht."
     
     

  3. § 12 erhält folgende Fassung:
"Die Dekanin oder der Dekan oder von ihr oder ihm Beauftragte bescheinigen den Abschluss des Grundstudiums, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Die Bescheinigung ist für den Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erforderlich."
 
 
Artikel II

Diese Ordnung zur Änderung der Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft und gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2000/01 aufnehmen.
 
 

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 10.12.1997, der Lehrerausbildungskommission vom 18.11.1998 und der zustimmenden Kenntnisnahme des Senats vom 16.12.1998.
 
 

Bielefeld, den 3. Juli 2000
 
 

Der Rektor

der Universität Bielefeld

Universitätsprofessor Dr. Gert Rickheit
 
 

-.-.-.-.-






Zweite Ordnung zur Änderung der Studienordnung der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft an der Universität Bielefeld für das Fach Deutsch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I
 
 

- 2146.323 -

 

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 92 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 hat die Universität Bielefeld die folgenden Änderungen der Studienordnung für das Fach Deutsch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I vom 13.09.1996 (Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 25 Nr. 35, v. 13.09.1996, S. 201), geändert durch Ordnung vom 22.08.1997 (Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 26 Nr. 46, S. 353), beschlossen:
 
 

Artikel I

  1. In § 11 wird folgender Absatz 5 hinzugefügt:

  2.  

     

    "(5) Der Besuch der Pflichtveranstaltungen ist durch Teilnahmenachweise zu belegen. Teilnahmenachweise setzen die regelmäßige Teilnahme an diesen Veranstaltungen voraus; eine Leistungsüberprüfung erfolgt nicht."
     
     

  3. § 12 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
"(2) Die Dekanin oder der Dekan oder von ihr oder ihm Beauftragte bescheinigen den Abschluss des Grundstudiums, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Die Bescheinigung ist für den Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erforderlich."
 


Artikel II

Diese Ordnung zur Änderung der Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft und gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2000/01 aufnehmen.

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 10.12.1997, der Lehrerausbildungskommission vom 18.11.1998 und der zustimmenden Kenntnisnahme des Senats vom 16.12.1998.
 
 

Bielefeld, den 3. Juli 2000
 
 

Der Rektor

der Universität Bielefeld

Universitätsprofessor Dr. Gert Rickheit
 
 
 
 
 

-.-.-.-.-







Zweite Ordnung zur Änderung der Studienordnung der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft an der Universität Bielefeld für das Fach Deutsch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarsfufe II
 
 

- 2146.324 -

 

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 92 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 hat die Universität Bielefeld die folgenden Änderungen der Studienordnung für das Fach Deutsch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II vom 13.09.1996 (Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 25 Nr. 36, v. 13.09.1996, S. 209), geändert durch Ordnung vom 22.08.1997 (Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 26 Nr. 46, S. 353), beschlossen:
 
 

Artikel I

  1. In § 11 wird folgender Absatz 5 hinzugefügt:

  2.  

     

    "(5) Der Besuch der Pflichtveranstaltungen ist durch Teilnahmenachweise zu belegen. Teilnahmenachweise setzen die regelmäßige Teilnahme an diesen Veranstaltungen voraus; eine Leistungsüberprüfung erfolgt nicht."
     
     

  3. § 12 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
"(2) Die Dekanin oder der Dekan oder von ihr oder ihm Beauftragte bescheinigen den Abschluss des Grundstudiums, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Die Bescheinigung ist für den Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erforderlich."


Artikel II

Diese Ordnung zur Änderung der Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft und gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2000/01 aufnehmen.

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 10.12.1997, der Lehrerausbildungskommission vom 18.11.1998 und der zustimmenden Kenntnisnahme des Senats vom 16.12.1998.
 
 

Bielefeld, den 3. Juli 2000
 
 

Der Rektor

der Universität Bielefeld

Universitätsprofessor Dr. Gert Rickheit
 
 
 
 

-.-.-.-.-





Änderung der Studienordnung der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft an der Universität Bielefeld für das Fach Englisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I
 
 

- 2146.325 -

 

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 92 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 hat die Universität Bielefeld die folgenden Änderungen der Studienordnung für das Fach Englisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I vom 21.03.1997 (Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 26 Nr. 12, v. 21.03.1997, S. 65) beschlossen:
 


Artikel I

  1. In § 11 wird folgender Absatz 5 hinzugefügt:

  2.  

     

    "(5) Der Besuch der Pflichtveranstaltungen ist durch Teilnahmenachweise zu belegen. Teilnahmenachweise setzen die regelmäßige Teilnahme an diesen Veranstaltungen voraus; eine Leistungsüberprüfung erfolgt nicht."
     
     

  3. § 12 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
"(2) Die Dekanin oder der Dekan oder von ihr oder ihm Beauftragte bescheinigen den Abschluss des Grundstudiums, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Die Bescheinigung ist für den Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erforderlich."
 
Artikel II

Diese Ordnung zur Änderung der Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft und gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2000/01 aufnehmen.

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 10.12.1997, der Lehrerausbildungskommission vom 18.11.1998 und der zustimmenden Kenntnisnahme des Senats vom 16.12.1998.
 
 

Bielefeld, den 3. Juli 2000
 
 

Der Rektor

der Universität Bielefeld

Universitätsprofessor Dr. Gert Rickheit
 
 
 
 
 
 

-.-.-.-.-






Änderung der Studienordnung der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft an der Universität Bielefeld für das Fach Englisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II
 
 

- 2146.326 -
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 92 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 hat die Universität Bielefeld die folgenden Änderungen der Studienordnung für das Fach Englisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II vom 21.03.1997 (Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 26 Nr. 13, v. 21.03.1996, S. 73) beschlossen:
 


Artikel I

  1. In § 11 wird folgender Absatz 5 hinzugefügt:

  2.  

     

    "(5) Der Besuch der Pflichtveranstaltungen ist durch Teilnahmenachweise zu belegen. Teilnahmenachweise setzen die regelmäßige Teilnahme an diesen Veranstaltungen voraus; eine Leistungsüberprüfung erfolgt nicht."
     
     

  3. § 12 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
"(2) Die Dekanin oder der Dekan oder von ihr oder ihm Beauftragte bescheinigen den Abschluss des Grundstudiums, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
 
Die Bescheinigung ist für den Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erforderlich."
 
Artikel II

Diese Ordnung zur Änderung der Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft und gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2000/01 aufnehmen.

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 10.12.1997, der Lehrerausbildungskommission vom 18.11.1998 und der zustimmenden Kenntnisnahme des Senats vom 16.12.1998.
 
 

Bielefeld, den 3. Juli 2000
 
 

Der Rektor

der Universität Bielefeld

Universitätsprofessor Dr. Gert Rickheit
 
 
 
 
 

-.-.-.-.-




Zweite Ordnung zur Änderung der Studienordnung der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft an der Universität Bielefeld für das Fach Französisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II
 
 

- 2146.327 -

 

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 92 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 hat die Universität Bielefeld die folgenden Änderungen der Studienordnung für das Fach Französisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II vom 13.09.1996 (Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 25 Nr. 37, v. 13.09.1996, S. 217), geändert durch Ordnung vom 22.08.1997 (Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 26 Nr. 46, S. 353), beschlossen:
 


Artikel I

  1. In § 11 wird folgender Absatz 4 hinzugefügt:

  2.  

     

    "(4) Der Besuch der Pflichtveranstaltungen ist durch Teilnahmenachweise zu belegen. Teilnahmenachweise setzen die regelmäßige Teilnahme an diesen Veranstaltungen voraus; eine Leistungsüberprüfung erfolgt nicht."
     

  3. § 12 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
"(2) Die Dekanin oder der Dekan oder von ihr oder ihm Beauftragte bescheinigen den Abschluss des Grundstudiums, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
 
Die Bescheinigung ist für den Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erforderlich."
 
Artikel II

Diese Ordnung zur Änderung der Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft und gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2000/01 aufnehmen.

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 10.12.1997, der Lehrerausbildungskommission vom 18.11.1998 und der zustimmenden Kenntnisnahme des Senats vom 16.12.1998.
 
 

Bielefeld, den 3. Juli 2000
 
 

Der Rektor

der Universität Bielefeld

Universitätsprofessor Dr. Gert Rickheit
 
 
 
 
 
 

-.-.-.-.-








Zweite Ordnung zur Änderung der Studienordnung der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft an der Universität Bielefeld für das Fach Latein mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II
 
 

- 2146.328 -

 

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 92 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 hat die Universität Bielefeld die folgenden Änderungen der Studienordnung für das Fach Latein mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II vom 13.09.1996 (Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 25 Nr. 38, v. 13.09.1996, S. 225), geändert durch Ordnung vom 22.08.1997 (Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 26 Nr. 46, S. 353), beschlossen:
 


Artikel I

  1. In § 11 wird folgender Absatz 4 hinzugefügt:

  2.  

     

    "(4) Der Besuch der Pflichtveranstaltungen ist durch Teilnahmenachweise zu belegen. Teilnahmenachweise setzen die regelmäßige Teilnahme an diesen Veranstaltungen voraus; eine Leistungsüberprüfung erfolgt nicht."
     

  3. § 12 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
"(2) Die Dekanin oder der Dekan oder von ihr oder ihm Beauftragte bescheinigen den Abschluss des Grundstudiums, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
 
 
Die Bescheinigung ist für den Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erforderlich."
 
Artikel II

Diese Ordnung zur Änderung der Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft und gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2000/01 aufnehmen.
 
 

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 10.12.1997, der Lehrerausbildungskommission vom 18.11.1998 und der zustimmenden Kenntnisnahme des Senats vom 16.12.1998.
 
 

Bielefeld, den 3. Juli 2000
 
 

Der Rektor

der Universität Bielefeld

Universitätsprofessor Dr. Gert Rickheit