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| Amtliche Bekanntmachungen | |
| Jahrgang 29 Nr. 14 | Bielefeld, 3. Juli 2000 |
Zweite
Ordnung zur Änderung der Studienordnung der Fakultät für
Linguistik und Literaturwissenschaft an der Universität Bielefeld
für das Fach Deutsch als Schwerpunktfach mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung
für das Lehramt für die Primarstufe
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des
§ 92 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 hat die Universität
Bielefeld die folgenden Änderungen der Studienordnung für das
Fach Deutsch als Schwerpunktfach mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung
für das Lehramt für die Primarstufe vom 13.09.1996 (Mitteilungsblatt
der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 25 Nr.
33, v. 13.09.1996, S. 185), geändert durch Ordnung vom 22.08.1997
(Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen
-, Jg. 26 Nr. 46, S. 353), beschlossen:
Artikel I
"(5) Der Besuch der Pflichtveranstaltungen
ist durch Teilnahmenachweise zu belegen. Teilnahmenachweise setzen die
regelmäßige Teilnahme an diesen Veranstaltungen voraus; eine
Leistungsüberprüfung erfolgt nicht."
Diese Ordnung zur Änderung der
Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt
der
Universität Bielefeld - Amtliche
Bekanntmachungen - in Kraft und gilt erstmals für Studierende, die
ihr Studium ab dem Wintersemester 2000/01 aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 10.12.1997, der Lehrerausbildungskommission vom 18.11.1998 und der zustimmenden Kenntnisnahme des Senats vom 16.12.1998.
Bielefeld, den 3. Juli 2000
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Gert
Rickheit
-.-.-.-.-
Zweite
Ordnung zur Änderung der Studienordnung der Fakultät für
Linguistik und Literaturwissenschaft an der Universität Bielefeld
für das Fach Deutsch als weiteres Unterrichtsfach mit dem Abschluss
Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des
§ 92 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 hat die Universität
Bielefeld die folgenden Änderungen der Studienordnung für das
Fach Deutsch als weiteres Unterrichtsfach mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung
für das Lehramt für die Primarstufe vom 13.09.1996 (Mitteilungsblatt
der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 25 Nr.
34, v. 13.09.1996, S. 193), geändert durch Ordnung vom 22.08.1997
(Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen
-, Jg. 26 Nr. 46, S. 353), beschlossen:
Artikel I
"(5) Der Besuch der Pflichtveranstaltungen
ist durch Teilnahmenachweise zu belegen. Teilnahmenachweise setzen die
regelmäßige Teilnahme an diesen Veranstaltungen voraus; eine
Leistungsüberprüfung erfolgt nicht."
Diese Ordnung zur Änderung der
Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt
der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft und
gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester
2000/01 aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse
der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 10.12.1997,
der Lehrerausbildungskommission vom 18.11.1998 und der zustimmenden Kenntnisnahme
des Senats vom 16.12.1998.
Bielefeld, den 3. Juli 2000
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Gert
Rickheit
-.-.-.-.-
Zweite
Ordnung zur Änderung der Studienordnung der Fakultät für
Linguistik und Literaturwissenschaft an der Universität Bielefeld
für das Fach Deutsch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für
das Lehramt für die Sekundarstufe I
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des
§ 92 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 hat die Universität
Bielefeld die folgenden Änderungen der Studienordnung für das
Fach Deutsch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt
für die Sekundarstufe I vom 13.09.1996 (Mitteilungsblatt der Universität
Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 25 Nr. 35, v. 13.09.1996,
S. 201), geändert durch Ordnung vom 22.08.1997 (Mitteilungsblatt der
Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 26 Nr. 46,
S. 353), beschlossen:
Artikel I
"(5) Der Besuch der Pflichtveranstaltungen
ist durch Teilnahmenachweise zu belegen. Teilnahmenachweise setzen die
regelmäßige Teilnahme an diesen Veranstaltungen voraus; eine
Leistungsüberprüfung erfolgt nicht."
Artikel II
Diese Ordnung zur Änderung der Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft und gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2000/01 aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse
der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 10.12.1997,
der Lehrerausbildungskommission vom 18.11.1998 und der zustimmenden Kenntnisnahme
des Senats vom 16.12.1998.
Bielefeld, den 3. Juli 2000
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Gert
Rickheit
-.-.-.-.-
Zweite
Ordnung zur Änderung der Studienordnung der Fakultät für
Linguistik und Literaturwissenschaft an der Universität Bielefeld
für das Fach Deutsch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für
das Lehramt für die Sekundarsfufe II
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des
§ 92 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 hat die Universität
Bielefeld die folgenden Änderungen der Studienordnung für das
Fach Deutsch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt
für die Sekundarstufe II vom 13.09.1996 (Mitteilungsblatt der Universität
Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 25 Nr. 36, v. 13.09.1996,
S. 209), geändert durch Ordnung vom 22.08.1997 (Mitteilungsblatt der
Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 26 Nr. 46,
S. 353), beschlossen:
Artikel I
"(5) Der Besuch der Pflichtveranstaltungen
ist durch Teilnahmenachweise zu belegen. Teilnahmenachweise setzen die
regelmäßige Teilnahme an diesen Veranstaltungen voraus; eine
Leistungsüberprüfung erfolgt nicht."
Artikel II
Diese Ordnung zur Änderung der Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft und gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2000/01 aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse
der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 10.12.1997,
der Lehrerausbildungskommission vom 18.11.1998 und der zustimmenden Kenntnisnahme
des Senats vom 16.12.1998.
Bielefeld, den 3. Juli 2000
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Gert
Rickheit
-.-.-.-.-
Änderung
der Studienordnung der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
an der Universität Bielefeld für das Fach Englisch mit dem Abschluss
Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe
I
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des
§ 92 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 hat die Universität
Bielefeld die folgenden Änderungen der Studienordnung für das
Fach Englisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt
für die Sekundarstufe I vom 21.03.1997 (Mitteilungsblatt der Universität
Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 26 Nr. 12, v. 21.03.1997,
S. 65) beschlossen:
Artikel I
"(5) Der Besuch der Pflichtveranstaltungen
ist durch Teilnahmenachweise zu belegen. Teilnahmenachweise setzen die
regelmäßige Teilnahme an diesen Veranstaltungen voraus; eine
Leistungsüberprüfung erfolgt nicht."
Diese Ordnung zur Änderung der Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft und gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2000/01 aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse
der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 10.12.1997,
der Lehrerausbildungskommission vom 18.11.1998 und der zustimmenden Kenntnisnahme
des Senats vom 16.12.1998.
Bielefeld, den 3. Juli 2000
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Gert
Rickheit
-.-.-.-.-
Änderung
der Studienordnung der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
an der Universität Bielefeld für das Fach Englisch mit dem Abschluss
Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe
II
Artikel I
"(5) Der Besuch der Pflichtveranstaltungen
ist durch Teilnahmenachweise zu belegen. Teilnahmenachweise setzen die
regelmäßige Teilnahme an diesen Veranstaltungen voraus; eine
Leistungsüberprüfung erfolgt nicht."
Diese Ordnung zur Änderung der Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft und gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2000/01 aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse
der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 10.12.1997,
der Lehrerausbildungskommission vom 18.11.1998 und der zustimmenden Kenntnisnahme
des Senats vom 16.12.1998.
Bielefeld, den 3. Juli 2000
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Gert
Rickheit
-.-.-.-.-
Zweite
Ordnung zur Änderung der Studienordnung der Fakultät für
Linguistik und Literaturwissenschaft an der Universität Bielefeld
für das Fach Französisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung
für das Lehramt für die Sekundarstufe II
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des
§ 92 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 hat die Universität
Bielefeld die folgenden Änderungen der Studienordnung für das
Fach Französisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für
das Lehramt für die Sekundarstufe II vom 13.09.1996 (Mitteilungsblatt
der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 25 Nr.
37, v. 13.09.1996, S. 217), geändert durch Ordnung vom 22.08.1997
(Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen
-, Jg. 26 Nr. 46, S. 353), beschlossen:
Artikel I
"(4) Der Besuch der Pflichtveranstaltungen
ist durch Teilnahmenachweise zu belegen. Teilnahmenachweise setzen die
regelmäßige Teilnahme an diesen Veranstaltungen voraus; eine
Leistungsüberprüfung erfolgt nicht."
Diese Ordnung zur Änderung der Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft und gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2000/01 aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse
der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 10.12.1997,
der Lehrerausbildungskommission vom 18.11.1998 und der zustimmenden Kenntnisnahme
des Senats vom 16.12.1998.
Bielefeld, den 3. Juli 2000
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Gert
Rickheit
-.-.-.-.-
Zweite
Ordnung zur Änderung der Studienordnung der Fakultät für
Linguistik und Literaturwissenschaft an der Universität Bielefeld
für das Fach Latein mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für
das Lehramt für die Sekundarstufe II
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des
§ 92 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 hat die Universität
Bielefeld die folgenden Änderungen der Studienordnung für das
Fach Latein mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt
für die Sekundarstufe II vom 13.09.1996 (Mitteilungsblatt der Universität
Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 25 Nr. 38, v. 13.09.1996,
S. 225), geändert durch Ordnung vom 22.08.1997 (Mitteilungsblatt der
Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 26 Nr. 46,
S. 353), beschlossen:
Artikel I
"(4) Der Besuch der Pflichtveranstaltungen
ist durch Teilnahmenachweise zu belegen. Teilnahmenachweise setzen die
regelmäßige Teilnahme an diesen Veranstaltungen voraus; eine
Leistungsüberprüfung erfolgt nicht."
Diese Ordnung zur Änderung der
Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt
der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft und
gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester
2000/01 aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse
der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 10.12.1997,
der Lehrerausbildungskommission vom 18.11.1998 und der zustimmenden Kenntnisnahme
des Senats vom 16.12.1998.
Bielefeld, den 3. Juli 2000
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Gert Rickheit