Studienordnung
für den Diplomstudiengang Chemie der Fakultät für Chemie
der Universität Bielefeld vom
1. August 2000.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des
§ 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190) hat die Fakultät für
Chemie die folgende Studienordnung erlassen:
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Studienbeginn und Studiendauer
§ 3 Studienvoraussetzungenund Zusatzqualifikationen
§ 7 Lehrveranstaltungen mit beschränkter Zahl der Teilnehmenden
§ 12 Anrechnung von Studienleistungen
§ 14 Revision der Studienordnung
Diese Studienordnung regelt auf der
Grundlage der Diplomprüfungsordnung für den Diplomstudiengang
Chemie vom 1. August 2000, veröffentlicht im Verkündungsblatt
- Amtliche Bekanntmachungen - der Universität Bielefeld vom 1. August
2000, Jg. 29 Nr. 19 S. 127, das Studium der Chemie. Sie soll den
Studierenden die Orientierung und Entscheidung erleichtern, um die mit
dem Studienziel verbundenen Anforderungen zu erfüllen. Sie enthält
damit eine Beschreibung des Studienzieles und gibt eine Empfehlung (Studienplan),
das gestellte Ziel zu erreichen.
(1) Das Studium der Chemie beginnt in der Regel im Wintersemester. Es kann in Ausnahmefällen aber auch im Sommersemester aufgenommen werden. Da die Veranstaltungsplanung auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet ist, wird dies wegen des damit verbundenen erhöhten Arbeits- und Zeitaufwandes jedoch nicht empfohlen.
(2) Das Studium der Chemie kann auf
der Grundlage dieser Studienordnung in der Regel in der in der Diplomprüfungsordnung
(DPO) in § 3 Abs. 1 festgelegten Regelstudienzeit von neun Semestern
abgeschlossen werden. Diese umfasst die Regelstudiendauer von acht Semestern
und die Zeit für die Anfertigung der Diplomarbeit.
(1) Unbeschadet der Vorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium sind für das Studium der Chemie keine speziellen Qualifikationen (z.B. Praktika) erforderlich.
(2) Gute Grundkenntnisse entsprechend den Lehrplänen der Oberstufe höherer Schulen in den Fächern Chemie, Mathematik und Physik sollten vorhanden sein. Hier bestehende Defizite sollten möglichst frühzeitig ausgeglichen werden.
(3) Im Verlauf des Studiums wird es häufig notwendig sein, wissenschaftliche Texte in englischer Sprache zu lesen. Bei ausreichenden sprachlichen Vorkenntnissen ist jedoch das spezielle Vokabular rasch zu erlernen.
(4) Die für das Studium erforderlichen EDV-Kenntnisse können die Studierenden sich in Veranstaltungen der Fakultät sowie anderweitig aneignen.
(5) Den Studierenden wird dringend
empfohlen, durch die Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen der Fakultät
Kenntnisse in den für ihre spätere Berufstätigkeit relevanten
Rechtsgrundlagen (Gefahrstoffverordnung, Chemikaliengesetz etc.) zu erwerben.
(1) Das Studium soll den Studierenden die Grundlage für eine qualifizierte wissenschaftliche und berufliche Tätigkeit vermitteln und sie auf ihre Verantwortung in Beruf und Gesellschaft vorbereiten.
(2) Die Verknüpfung von Experiment und Theorie ist wesentlich für die Chemie. Die Ausbildung beinhaltet beides und bereitet auf eine praktische und theoretische Berufstätigkeit gleichermaßen vor. Sie liefert somit die Grundlage zum wissenschaftlichen Erfassen jeglicher Teilbereiche und Problemstellungen der Chemie.
(3) Die Ausbildung soll einen guten Überblick über das gesamte Fachgebiet und die Fähigkeit vermitteln, Probleme selbständig zu erkennen und zu bearbeiten. Sie kann nicht auf eine spezialisierte Tätigkeit ausgerichtet sein, da auch im späteren Beruf die Anforderungen an die Chemikerin bzw. den Chemiker ständig wechseln und das chemische Wissen in ständiger Erweiterung begriffen ist. Dieses schließt jedoch eine Schwerpunktbildung zum Abschluss des Studiums nicht aus. Im Rahmen der Diplomarbeit wird ein spezielles Thema aus einem Teilgebiet der Chemie oder einer anderen Naturwissenschaft bearbeitet.
(4) Die Fakultät für Chemie
der Universität Bielefeld verleiht nach bestandener Diplomprüfung
den Grad einer Diplom-Chemikerin bzw. eines Diplom-Chemikers.
Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges
Grundstudium, das mit der Diplom-Vorprüfung abschließt, und
ein fünfsemestriges Hauptstudium, das die Zeit für die mündlichen
Diplomprüfungen und die Anfertigung der Diplomarbeit einschließt.
Das Lehrangebot besteht aus: 1. Vorlesungen, 2. Übungen, 3. Seminaren, 4. Praktika, 5. Exkursionen.
1. Vorlesungen
Vorlesungen dienen der Einführung
in das Studium eines Teilgebietes und eröffnen den Weg zur Vertiefung
der Kenntnisse durch Seminare, Übungen, Praktika und ein ergänzendes
Selbststudium. Sie vermitteln die theoretischen Grundlagen (Prinzipien)
für das Verständnis von Vorgängen und Eigenschaften und
die erforderlichen Stoffkenntnisse und geben Hinweise auf spezielle Techniken
sowie weiterführende Literatur.
2. Übungen
Übungen dienen der eigenen aktiven
Anwendung erworbener Kenntnisse; sie sollen deshalb eine wichtige laufende
Selbstkontrolle über das Verständnis des wesentlichen Vorlesungsinhaltes
ermöglichen. Die Vor- und Nachbereitungszeit für Übungen
ist i.a. gleich groß wie die Zeit, die für den Besuch dieser
Veranstaltungen aufgewendet werden muss.
3. Seminare
Seminare sollen Anleitung zur selbständigen
Erarbeitung von Lehrinhalten und deren Vermittlung geben sowie die Möglichkeit,
die Inhalte kritisch zu diskutieren. Die Seminare dienen nicht nur zur
Unterstützung und Vertiefung anderer Veranstaltungen, sondern führen
unabhängig von diesen in die wissenschaftliche Diskussion ein. Die
Vor- und Nachbereitungszeit für Seminare ist i.a. gleich groß
wie die Zeit, die für den Besuch dieser Veranstaltungen aufgewendet
werden muss.
4. Praktika
Praktika dienen der experimentellen
Ausbildung und der Vermittlung von Kenntnissen über wichtige Techniken
und Operationen bzw. Reaktionen. Praktika sollen die sorgfältige Anlage,
Ausführung und Beobachtung von eigenen Experimenten schulen und -
besonders im Hauptstudium - zu einer selbständigen wissenschaftlichen
Arbeitsweise führen. Praktika werden in drei Organisationsformen angeboten:
Kurspraktika, freie Praktika, Vertiefungskurse. Praktika können jeweils
nur für eine begrenzte Zahl von Teilnehmenden angeboten werden. In
den Zeitangaben für die Praktika sind Vor- und Nachbereitungszeiten
nicht enthalten.
§ 7
Lehrveranstaltungen mit beschränkter
Zahl
der Teilnehmenden
(1) Ist bei einzelnen Lehrveranstaltungen, insbesondere Praktika, eine Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden erforderlich und übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmefähigkeit, so regelt die Dekanin bzw. der Dekan den Zugang. Die Auswahl erfolgt nach folgendem Verfahren:
(2) Die Fakultät stellt im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Mittel sicher, dass den Studierenden durch
eine Beschränkung der Zahl der Teilnehmenden kein Zeitverlust oder
höchstens ein Zeitverlust von einem Semester entsteht.
(1) Zum Ablauf eines geordneten und erfolgreichen Studiums gehören regelmäßige Erfolgskontrollen. Sie werden als Leistungsnachweise angeboten. Lernerfolgskontrollen sollen so konzipiert sein, dass sie zugleich Lehrerfolgskontrollen sind.
(2) Leistungsnachweise sind Zulassungsvoraussetzungen für die Diplom-Vorprüfung bzw. die Diplom-Prüfung (§ 9, § 16 DPO). Neben der regelmäßigen Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung ist für einen Leistungsnachweis eine der folgenden Leistungen zu erbringen:
(1) Das Grundstudium sieht insgesamt 98 Semesterwochenstunden (SWS) entsprechend folgender Stundentafel vor:
1. Semester V Ü/S P
Arbeitsschutz* - 1* -
Allgemeine und
Anorganische Chemie 3 2 4
Allgemeine und
Physikalische Chemie 1 1 5
Mathematik für Chemiker/innen
4 2 -
Physik I für Chemiker/innen
3 2 -
Gesamt 11 8 9
3. Semester V Ü/S P
Organische Chemie Ib 2 1 15
Physikalische Chemie I 2 2 4
Gesamt 4 3 19
*in der ersten Semesterwoche halbtägig.
(2) Das Studium beginnt mit einer Einführung in die "Allgemeine und Anorganische Chemie" sowie in die "Allgemeine und Physikalische Chemie", deren aufeinander aufbauende Lehrveranstaltungen jeweils im Wintersemester stattfinden. Die "Allgemeine und Anorganische Chemie" sowie die "Allgemeine und Physikalische Chemie" soll a) eine Einführung in allgemeine chemische Methoden und Prinzipien geben sowie erste Stoffkenntnisse vermitteln und b) unterschiedliche Vorkenntnisse ausgleichen. Die in Vorlesungen vermittelten Kenntnisse werden in Übungen vertieft. Im Praktikum werden die Studierenden mit allgemeiner Laboratoriumsarbeit vertraut gemacht und lernen chemische Vorgänge kennen sowie messend zu verfolgen. Die erfolgreiche Teilnahme an allen in der Stundentafel aufgeführten Lehrveranstaltungen der "Allgemeinen und Anorganischen Chemie" sowie der "Allgemeinen und Physikalischen Chemie" ist die Voraussetzung für die Teilnahme an den folgenden chemischen Praktika.
In dem sich anschließenden Teil des Grundstudiums werden in Vorlesungen, Übungen, Seminaren und Praktika die Grundlagen der drei Basisfächer Anorganische, Organische und Physikalische Chemie vermittelt. Da es sich bei den Grundpraktika Anorganische Chemie und Organische Chemie um freie Praktika handelt, die ganztägig geöffnet sind und in denen eine bestimmte Anzahl von Aufgaben erfolgreich gelöst werden muss, kann sich der Abschluss dieses Studienabschnitts bis an das Ende des 4. Semesters erstrecken.
Während des Grundstudiums werden die praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fächern Anorganische, Organische und Physikalische Chemie durch Leistungsnachweise bestätigt. Der Nachweis theoretischer Kenntnisse, die in Vorlesungen, Übungen, Seminaren und Praktika vermittelt werden, erfolgt in der mündlichen Diplom-Vorprüfung.
Zu den Chemie-Lehrveranstaltungen des Grundstudiums kommen Lehrveranstaltungen in Mathematik und Physik hinzu.
(3) Die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen des Grundstudiums ist durch Leistungsnachweise zu belegen:
(1) Das Hauptstudium umfasst insgesamt
102 Semesterwochenstunden entsprechend folgender Stundentafel:
5. Semester V Ü/S P
Anorganische Chemie II 2 2 15
Organische Chemie II 2 1 -
Physikalische Chemie III 2 2 4
Gesamt 6 5 19
SHauptstudium = 102
Die Veranstaltungen sind wechselseitig zwischen dem 5., 6., 7. und 8. Semester austauschbar.
9. Semester
Diplomarbeit (6 Monate) ganztägig
(2) Im Hauptstudium werden während der ersten zwei Semester die drei Basisfächer Anorganische, Organische und Physikalische Chemie vertieft sowie eine Einführung in Toxikologie gegeben. Die Praktika können in einer von den Studierenden gewählten Reihenfolge abgeleistet werden.
Anschließend findet eine Spezialisierung statt. Dazu können die Studierenden als Wahlpflichtfach Biochemie oder Theoretische Chemie wählen. Weiterhin werden drei Vertiefungskurse in mindestens zwei verschiedenen Bereichen der Chemie durchgeführt. Auf Antrag an den Diplomprüfungsausschuss kann einer der Vertiefungskurse in einem anderen naturwissenschaftlichen Fach absolviert werden. An die Stelle von zwei Vertiefungskursen kann das Studium (20 SWS) eines nichtchemischen Faches treten, welches dann Prüfungsfach der Diplomprüfung ist.
Während des Hauptstudiums werden von allen Fachbereichen der Chemie Seminare angeboten, von denen die Studierenden an mindestens zweien mit unterschiedlicher Fachrichtung aktiv teilnehmen sollen (Übernahme eines Referats). Außerdem wird die Teilnahme am Chemischen Kolloquium erwartet.
(3) Die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums ist durch Leistungsnachweise zu belegen:
(4) Den Abschluss des Studiums
bildet die Diplomprüfung. Sie besteht aus vier mündlichen Fachprüfungen,
die studienbegleitend abgelegt werden können, und der Diplomarbeit.
Die Zulassung zur Diplomprüfung setzt die erfolgreiche Durchführung
des Hauptstudiums, wie es durch Vorlesungen, Übungen, Seminare und
Praktika vorgezeichnet ist, voraus. Sie wird unter dem Vorbehalt ausgesprochen,
dass dem Prüfungsausschuss die Leistungsnachweise gemäß
Abs. 3 Nr. 1 bis 7 bei der Meldung zu den jeweiligen mündlichen Fachprüfungen
und der Leistungsnachweis gemäß Abs. 3 Nr. 8 bei der Meldung
zur letzten Fachprüfung vorgelegt werden.
(5) Die mündlichen Prüfungen erfolgen
b) bei Wahl eines nichtchemischen
Faches anstelle von zwei Vertiefungskursen:
in diesem nichtchemischen Fach und
in drei chemischen Fächern, wobei entweder Biochemie oder Theoretische
Chemie gewählt werden kann.
Diese Studienordnung geht davon aus,
dass die Studierenden die besuchten Lehrveranstaltungen in häuslicher
Arbeit insbesondere in der vorlesungsfreien Zeit vertiefen und sich auf
die zu besuchenden Veranstaltungen vorbereiten.
Über die Anrechnung von Studienzeiten
und Studienleistungen, die im Hauptfach Chemie oder auch in anderen Fächern
an Hochschulen des In- und Auslandes erbracht worden sind, entscheidet
der Diplomprüfungsausschuss gemäß § 7 Diplomprüfungsordnung.
Die Studienberatung erfolgt durch
alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fakultät sowie durch
die Fachschaft. Außerdem werden Studienberaterinnen bzw. Studienberater
vom Dekanat benannt. Den Studierenden wird empfohlen, vor Beginn eines
Studienabschnitts eine Beratung zu vereinbaren, um Fragen zur Wahl der
Vorlesungen, insbesondere an anderen Fakultäten, und zu an der Fakultät
vorhandenen Ausrichtungen zu besprechen.
Die Studienordnung muss laufend an der Praxis gemessen werden. Um die Erfahrungen in die Studienordnung einfließen zu lassen, ist sie einer dauernden Revision zu unterwerfen.
In diesem Zusammenhang besteht die
Aufgabe, alle Erfahrungen mit dem Studienplan zu registrieren und an die
zuständigen Gremien weiterzuleiten. Die Studierenden sind aufgefordert,
ihre Probleme und ihre Kritik den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern,
den Studienberaterinnen und Studienberatern, der Fachschaft usw. mitzuteilen,
damit eine sinnvolle Revision der Studienordnung möglich ist.
Die Studienordnung tritt am Tage nach
ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt - Amtliche Bekanntmachungen
- der Universität Bielefeld in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fakultätskonferenz der Fakultät für Chemie vom 8. Februar 2000.
Bielefeld, den 1. August 2000
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Gert
Rickheit