hier: Berichtigung Az.: 2231.5
Die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Molekulare Biotechnologie der Technischen Fakultät an der Universität Bielefeld vom 17. Dezember 1999, veröffentlicht im Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (ABl. NRW. 2 Nr. 6/2000, S. 250) sowie bekannt gegeben im Verkündungsblatt – Amtliche Bekanntmachungen – der Universität Bielefeld Jg. 29 Nr. 13 S. 52 wird wie folgt berichtigt:
In § 21 Abs. 6 Satz 2 wird nach
den Worten "die Bearbeitungszeit um bis zu" das Wort "acht" durch das Wort
"sechs" ersetzt.
Bielefeld, den 1. September 2000
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Gert
Rickheit
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