Universität Verkündungs-
                               Bielefeld blatt
Amtliche Bekanntmachungen
 
                            Jahrgang 29            Nr. 22 Bielefeld, 2. Oktober 2000

 
 
Erste Bekanntmachung der Wahlen der dem Senat zur Wahl vorzuschlagenden Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen
172
Erste Bekanntmachung der Wahlen zu den Fakultätskonferenzen 
der Universität Bielefeld in der Gruppe der Studierenden
175
Erste Bekanntmachung der Wahlen zum Senat und zum 
erweiterten Senat der Universität Bielefeld in allen Statusgruppen
178
Ordnung zur Änderung der Wahlordnung 
der Universität Bielefeld für die Wahl der Frauenbeauftragten 
und ihrer Stellvertreterinnen vom 2. Oktober 2000
182
Bekanntmachung der Neufassung der Wahlordnung der Universität Bielefeld für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen vom 2. Oktober 2000
184
   

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Erste Bekanntmachung der Wahlen der dem Senat zur Wahl vorzuschlagenden Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen
 
 

Gemäß § 7 der Wahlordnung (WO) der Universität Bielefeld für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen (veröffentlicht im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen- Jahrgang 29, Nr. 22 vom 2. Oktober 2000) i. V. mit §§ 23 und 122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG), veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Jg. 54, Nr. 13, S. 190, ergeht folgende Wahlbekanntmachung:
 
 

1. Allgemeines

Für dieses Wahlverfahren gilt die Wahlordnung der Universität Bielefeld für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen sowie gemäß § 3 Abs. 7 der vorstehend genannten Wahlordnung die Wahlordnung für die Wahlen zum Senat, zum erweiterten Senat und zu den Fakultätskonferenzen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
 
 

2. Anlass der Wahlen

  1. Gemäß § 11 Abs. 1 der Grundordnung der Universität Bielefeld vom 15. Juni 2000 (GO) setzt der Senat eine Gleichstellungsbeauftragte und bis zu drei Stellvertreterinnen in der Weise ein, dass jede der vier Gruppen
durch höchstens je eine Kandidatin vertreten wird. Sie werden aufgrund eines Wahlverfahrens von den weiblichen Mitgliedern der Universität vorgeschlagen und vom Senat gewählt.
  1. Die Amtszeit der derzeitigen Amtsinhaberinnen endete am 30. Sept. 2000. Die Neuwahlen erfolgen gemäß § 12 Abs. 3 Buchst. c) und d) GO für eine Amtszeit bis zum 30.9.2002 für die studentische Gleichstellungsbeauftragte oder stellv. Gleichstellungsbeauftragte bzw. bis zum 30.9.2004 für alle übrigen Gleichstellungsbeauftragten oder stellv. Gleichstellungsbeauftragten.

3. Wahlsystem

Gemäß § 11 Abs. 1 GO i.V. mit § 122 HG sind eine Gleichstellungsbeauftragte und bis zu drei stellv. Gleichstellungsbeauftragte zu wählen, die jeweils einer der genannten Gruppen angehören.

Die Wahl ist frei, gleich und geheim.
 
 

4. Wahlzeitraum

Die dem Senat zur Wahl vorzuschlagende Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen werden vom

11. bis 14. Dezember 2000

jeweils von 9.00 bis 15.00 Uhr

gewählt.
 
 
 
 

5. Wahllokal

Das Wahllokal befindet sich in der Zentralen Halle des Universitätshauptgebäudes in Höhe der Cafeteria des Studentenwerkes und der Garderobe. Es ist an den Wahltagen jeweils von

9.00 bis 15.00 Uhr

geöffnet.
 
 
 
 

6. Wahlberechtigung

Das aktive und passive Wahlrecht haben alle Frauen, die am Stichtag



23. Oktober 2000



Mitglieder der Universität Bielefeld sind. Wahlberechtigte dürfen nur wählen, wenn sie im Verzeichnis der Wahlberechtigten geführt werden. Gewählt werden kann nur, wer in einen Wahlvorschlag aufgenommen worden ist (§ 4 WO).
 
 

7. Verzeichnis der Wahlberechtigten

Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt in der Zeit vom

30. Oktober bis 6. November 2000

während der Dienstzeit von 9.00 bis 15.00 Uhr im Wahlbüro, Universitätshauptgebäude, Raum D0-116, öffentlich aus.

Einsprüche gegen das Verzeichnis der Wahlberechtigten müssen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Wahlleiter geltend gemacht werden. Der Wahlausschuss entscheidet hierüber endgültig bis zum 8. November 2000. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann die Unrichtigkeit des Verzeichnisses der Wahlberechtigten nicht mehr geltend gemacht werden, auch nicht im Wege der Wahlanfechtung.
 
 
 

8. Wahlvorschläge

Gewählt werden kann nur, wer in einem Wahlvorschlag benannt ist und der Aufnahme in den Wahlvorschlag schriftlich zugestimmt hat. Die Zustimmung ist unwiderruflich. Aus dem Wahlvorschlag muss hervorgehen, ob es sich um einen Vorschlag für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten oder einer Stellvertreterin handelt.

Wahlvorschläge dürfen nur von den im Wählerverzeichnis eingetragenen Frauen der Universität Bielefeld eingereicht werden.

Jede Wahlberechtigte kann sich selbst oder mehrere Wahlberechtigte als Kandidatin zur Wahl vorschlagen. Es können Kandidatinnen als Gleichstellungsbeauftragte und Kandidatinnen als Stellvertreterinnen vorgeschlagen werden. Eine Kandidatin kann sowohl als Gleichstellungsbeauftragte als auch als Stellvertreterin vorgeschlagen werden. Kandidatinnen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten können gruppenübergreifend von allen Wahlberechtigten vorgeschlagen werden, Kandidatinnen für das Amt der Stellvertreterinnen nur von Wahlberechtigten ihrer jeweiligen Gruppe. Für jede Gruppe gemäß Abs. 2 b) sollen Kandidatinnen für das Amt der Stellvertreterin vorgeschlagen werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zwei Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag muss für jede Kandidatin den Familiennamen, den Vornamen, die Gruppenzugehörigkeit und die Angabe der jeweiligen Fakultät oder der Einrichtung und bei der studentischen Kandidatin zusätzlich die Matrikelnummer und die Anschrift enthalten.

Wahlvorschläge sind spätestens bis zum

13. November 2000, 15.00 Uhr,

beim Wahlleiter (Wahlbüro D0-116) einzureichen.

Über die fristgerecht eingereichten und vom Wahlausschuss für gültig erklärten Wahlvorschläge ergeht eine besondere Bekanntmachung.

Gegen die Zurückweisung eines Wahlvorschlages oder die Streichung einzelner Bewerberinnen kann spätestens bis zum

21. November 2000, 15.00 Uhr

schriftlich Beschwerde beim Wahlausschuss eingelegt werden. Über fristgerecht eingelegte Beschwerden entscheidet der Wahlausschuss spätestens am 22. November 2000. Die Beschwerdeentscheidung ist endgültig; sie schließt die Erhebung eines Einspruchs im Wahlprüfungsverfahren nicht aus.
 
 

9. Stimmabgabe

Das Wahlrecht wird durch Abgabe eines Stimmzettels ausgeübt. Auf dem jeweiligen Stimmzettel sind die als Wahlvorschlag zugelassenen Kandidatinnen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten und, nach Gruppen getrennt, für das Amt der Stellvertreterinnen in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens und der Zugehörigkeit zu Fakultäten oder Einrichtungen aufzuführen.

Die Wählerin kennzeichnet die von ihr gewählte Kandidatin für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten und das der Stellvertreterin durch Ankreuzen an der jeweils hierfür im Stimmzettel vorgesehenen Stelle und wirft diesen in die Urne.

Bei der Stimmabgabe ist der gültige Studierendenausweis, der Personalausweis oder ein anderer gültiger amtlicher Ausweis mit Lichtbild vorzulegen. Die Wahlberechtigung wird durch Vergleich des vorgelegten Ausweises mit den Eintragungen im Verzeichnis der Wahlberechtigten geprüft. Die Teilnahme an der Wahl wird im Verzeichnis der Wahlberechtigten vermerkt. Die Wahlhandlung ist mit Ausnahme der Kennzeichnung des Stimmzettels öffentlich.
 
 

10. Briefwahl

Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Der Antrag auf Briefwahl ist beim Wahlleiter formlos zu stellen. Es ist die Anschrift anzugeben, an die die Briefwahlunterlagen zu senden sind. Ebenfalls ist anzugeben, für welche Wahl (Gleichstellungsbeauftragte) die Briefwahlunterlagen angefordert werden.

Anträgen auf Briefwahl wird nur stattgegeben, wenn sie spätestens bis zum

11. Dezember 2000, 8.00 Uhr

beim Wahlleiter eingegangen sind.

Die Briefwählerin erhält als Briefwahlunterlagen

 
- einen Stimmzettel,

- einen Wahlumschlag,

- einen freigemachten Wahlbriefumschlag sowie

- einen Wahlschein, auf dem zu versichern ist, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet wurde.


Bei der Briefwahl hat die Wählerin dem Wahlleiter die übersandten Wahlunterlagen im zugeklebten Wahlbriefumschlag bis spätestens

14. Dezember 2000, 15.00 Uhr zuzuleiten.
 
 
 
 

11. Wahlergebnis

Die öffentliche Auszählung der Stimmen erfolgt nach Abschluss der Wahl durch den Wahlausschuss und unter seiner Kontrolle durch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am

Freitag, den 15. Dezember 2000, ab 9.00 Uhr

im Raum A 2-122 des Universitätshauptgebäudes.

Das Wahlergebnis wird vom Wahlleiter im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen – bekannt gegeben.
 
 
 
 

12. Wahlausschuss

Der Wahlausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
 

  1. Mitglieder

  2. Prof. Dr. Jürgen Döhl, Biologie

    Prof. Dr. Ansgar Beckermann, Geschichtswissenschaft und Philosophie

  3. stellvertretende Mitglieder
Prof. Dr. Jürgen Frese, Geschichtswissenschaft und Philosophie

Prof. Dr. Ingrid Gilcher-Holtey, Geschichtswissenschaft und Philosophie
 

  1. Mitglieder

  2. Dr. Bodo Müller, Biologie (Vorsitzender)

    Dr. Michael Niepel, Psychologie und Sportwissenschaft

  3. stellvertretende Mitglieder
Dr. Karin Aguado-Padilla, Linguistik und Literaturwissenschaft

Dr. Christian Siebeneicher, Mathematik
 

  1. Mitglieder

  2. Jens Dreyling

    Sven Goedde

  3. stellvertretende Mitglieder
A. Charlotte Begnum

Jana Görlich
 

  1. Mitglieder

  2. Otto Baltschukat, Zentrale Forschungsförderung

    Klaus Lögers, Dezernat III

  3. stellvertretende Mitglieder
Gert-Peter Bruck, Linguistik und Literaturwissenschaft

Elisabeth Berenbrinker, Technische Fakultät
 
 
 
 
 
 

Bielefeld, den 2. Oktober 2000
 
 

Wahlausschuss
- Der Wahlleiter -
Dr. Bodo Müller