| Universität | Verkündungs- |
| Bielefeld | blatt |
| Amtliche Bekanntmachungen | |
| Jahrgang 29 Nr. 22 | Bielefeld, 2. Oktober 2000 |
-.-.-.-.-
Erste
Bekanntmachung der Wahlen der dem Senat zur Wahl vorzuschlagenden Gleichstellungsbeauftragten
und ihrer Stellvertreterinnen
Gemäß § 7 der Wahlordnung
(WO) der Universität Bielefeld für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten
und ihrer Stellvertreterinnen (veröffentlicht im Verkündungsblatt
der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen- Jahrgang 29,
Nr. 22 vom 2. Oktober 2000) i. V. mit §§ 23 und 122 des Gesetzes
über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz
- HG), veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das
Land Nordrhein-Westfalen, Jg. 54, Nr. 13, S. 190, ergeht folgende Wahlbekanntmachung:
1. Allgemeines
Für dieses Wahlverfahren gilt
die Wahlordnung der Universität Bielefeld für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten
und ihrer Stellvertreterinnen sowie gemäß § 3 Abs. 7 der
vorstehend genannten Wahlordnung die Wahlordnung für die Wahlen zum
Senat, zum erweiterten Senat und zu den Fakultätskonferenzen in ihrer
jeweils gültigen Fassung.
2. Anlass der Wahlen
3. Wahlsystem
Gemäß § 11 Abs. 1 GO i.V. mit § 122 HG sind eine Gleichstellungsbeauftragte und bis zu drei stellv. Gleichstellungsbeauftragte zu wählen, die jeweils einer der genannten Gruppen angehören.
Die Wahl ist frei, gleich und geheim.
4. Wahlzeitraum
Die dem Senat zur Wahl vorzuschlagende Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen werden vom
11. bis 14. Dezember 2000
jeweils von 9.00 bis 15.00 Uhr
gewählt.
5. Wahllokal
Das Wahllokal befindet sich in der Zentralen Halle des Universitätshauptgebäudes in Höhe der Cafeteria des Studentenwerkes und der Garderobe. Es ist an den Wahltagen jeweils von
9.00 bis 15.00 Uhr
geöffnet.
6. Wahlberechtigung
Das aktive und passive Wahlrecht haben alle Frauen, die am Stichtag
23. Oktober 2000
Mitglieder der Universität Bielefeld
sind. Wahlberechtigte dürfen nur wählen, wenn sie im Verzeichnis
der Wahlberechtigten geführt werden. Gewählt werden kann nur,
wer in einen Wahlvorschlag aufgenommen worden ist (§ 4 WO).
7. Verzeichnis der Wahlberechtigten
Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt in der Zeit vom
30. Oktober bis 6. November 2000
während der Dienstzeit von 9.00 bis 15.00 Uhr im Wahlbüro, Universitätshauptgebäude, Raum D0-116, öffentlich aus.
Einsprüche gegen das Verzeichnis
der Wahlberechtigten müssen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich
oder zur Niederschrift gegenüber dem Wahlleiter geltend gemacht werden.
Der Wahlausschuss entscheidet hierüber endgültig bis zum 8. November
2000. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann die Unrichtigkeit des Verzeichnisses
der Wahlberechtigten nicht mehr geltend gemacht werden, auch nicht im Wege
der Wahlanfechtung.
8. Wahlvorschläge
Gewählt werden kann nur, wer in einem Wahlvorschlag benannt ist und der Aufnahme in den Wahlvorschlag schriftlich zugestimmt hat. Die Zustimmung ist unwiderruflich. Aus dem Wahlvorschlag muss hervorgehen, ob es sich um einen Vorschlag für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten oder einer Stellvertreterin handelt.
Wahlvorschläge dürfen nur von den im Wählerverzeichnis eingetragenen Frauen der Universität Bielefeld eingereicht werden.
Jede Wahlberechtigte kann sich selbst oder mehrere Wahlberechtigte als Kandidatin zur Wahl vorschlagen. Es können Kandidatinnen als Gleichstellungsbeauftragte und Kandidatinnen als Stellvertreterinnen vorgeschlagen werden. Eine Kandidatin kann sowohl als Gleichstellungsbeauftragte als auch als Stellvertreterin vorgeschlagen werden. Kandidatinnen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten können gruppenübergreifend von allen Wahlberechtigten vorgeschlagen werden, Kandidatinnen für das Amt der Stellvertreterinnen nur von Wahlberechtigten ihrer jeweiligen Gruppe. Für jede Gruppe gemäß Abs. 2 b) sollen Kandidatinnen für das Amt der Stellvertreterin vorgeschlagen werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zwei Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag muss für jede Kandidatin den Familiennamen, den Vornamen, die Gruppenzugehörigkeit und die Angabe der jeweiligen Fakultät oder der Einrichtung und bei der studentischen Kandidatin zusätzlich die Matrikelnummer und die Anschrift enthalten.
Wahlvorschläge sind spätestens bis zum
13. November 2000, 15.00 Uhr,
beim Wahlleiter (Wahlbüro D0-116) einzureichen.
Über die fristgerecht eingereichten und vom Wahlausschuss für gültig erklärten Wahlvorschläge ergeht eine besondere Bekanntmachung.
Gegen die Zurückweisung eines Wahlvorschlages oder die Streichung einzelner Bewerberinnen kann spätestens bis zum
21. November 2000, 15.00 Uhr
schriftlich Beschwerde beim Wahlausschuss
eingelegt werden. Über fristgerecht eingelegte Beschwerden entscheidet
der Wahlausschuss spätestens am 22. November 2000. Die Beschwerdeentscheidung
ist endgültig; sie schließt die Erhebung eines Einspruchs im
Wahlprüfungsverfahren nicht aus.
9. Stimmabgabe
Das Wahlrecht wird durch Abgabe eines Stimmzettels ausgeübt. Auf dem jeweiligen Stimmzettel sind die als Wahlvorschlag zugelassenen Kandidatinnen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten und, nach Gruppen getrennt, für das Amt der Stellvertreterinnen in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens und der Zugehörigkeit zu Fakultäten oder Einrichtungen aufzuführen.
Die Wählerin kennzeichnet die von ihr gewählte Kandidatin für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten und das der Stellvertreterin durch Ankreuzen an der jeweils hierfür im Stimmzettel vorgesehenen Stelle und wirft diesen in die Urne.
Bei der Stimmabgabe ist der gültige
Studierendenausweis, der Personalausweis oder ein anderer gültiger
amtlicher Ausweis mit Lichtbild vorzulegen. Die Wahlberechtigung wird durch
Vergleich des vorgelegten Ausweises mit den Eintragungen im Verzeichnis
der Wahlberechtigten geprüft. Die Teilnahme an der Wahl wird im Verzeichnis
der Wahlberechtigten vermerkt. Die Wahlhandlung ist mit Ausnahme der Kennzeichnung
des Stimmzettels öffentlich.
10. Briefwahl
Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Der Antrag auf Briefwahl ist beim Wahlleiter formlos zu stellen. Es ist die Anschrift anzugeben, an die die Briefwahlunterlagen zu senden sind. Ebenfalls ist anzugeben, für welche Wahl (Gleichstellungsbeauftragte) die Briefwahlunterlagen angefordert werden.
Anträgen auf Briefwahl wird nur stattgegeben, wenn sie spätestens bis zum
11. Dezember 2000, 8.00 Uhr
beim Wahlleiter eingegangen sind.
Die Briefwählerin erhält als Briefwahlunterlagen
- einen Stimmzettel,- einen Wahlumschlag,
- einen freigemachten Wahlbriefumschlag sowie
- einen Wahlschein, auf dem zu versichern ist, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet wurde.
Bei der Briefwahl hat die Wählerin
dem Wahlleiter die übersandten Wahlunterlagen im zugeklebten Wahlbriefumschlag
bis spätestens
14. Dezember 2000, 15.00 Uhr zuzuleiten.
11. Wahlergebnis
Die öffentliche Auszählung der Stimmen erfolgt nach Abschluss der Wahl durch den Wahlausschuss und unter seiner Kontrolle durch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am
Freitag, den 15. Dezember 2000, ab 9.00 Uhr
im Raum A 2-122 des Universitätshauptgebäudes.
Das Wahlergebnis wird vom Wahlleiter
im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen
– bekannt gegeben.
12. Wahlausschuss
Der Wahlausschuss setzt sich wie folgt
zusammen:
Prof. Dr. Jürgen Döhl,
Biologie
Prof. Dr. Ansgar Beckermann, Geschichtswissenschaft und Philosophie
Prof. Dr. Ingrid Gilcher-Holtey, Geschichtswissenschaft
und Philosophie
Dr. Bodo Müller, Biologie
(Vorsitzender)
Dr. Michael Niepel, Psychologie und Sportwissenschaft
Dr. Christian Siebeneicher, Mathematik
Jens Dreyling
Sven Goedde
Jana Görlich
Otto Baltschukat, Zentrale Forschungsförderung
Klaus Lögers, Dezernat III
Elisabeth Berenbrinker, Technische
Fakultät
Wahlausschuss
- Der Wahlleiter -
Dr. Bodo Müller