Erste Bekanntmachung der Wahlen zum Senat und zum erweiterten Senat der Universität Bielefeld in allen Statusgruppen
 
 
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Gemäß § 7 der Wahlordnung für die Wahlen zum Senat, zum erweiterten Senat und zu den Fakultätskonferenzen der Universität Bielefeld (WO) vom 1. August 2000, bekannt gemacht im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld – Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 29 Nr. 20, vom 1. August 2000 in Verbindung der Grundordnung der Universität Bielefeld (GO) vom 15. Juni 2000, bekannt gemacht im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld – Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 29, Nr. 11, S. 41, geändert durch Änderungssatzung vom 1. September 2000, bekannt gemacht im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld – Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 29, Nr. 21, S. 157, vom 1.September 2000 ergeht folgende Wahlbekanntmachung:
 
 

1. Anlass der Wahlen

Das am 1. April 2000 in Kraft getretene neue Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) sieht Neuwahlen der Gremien vor, sobald die Grundordnung der Hochschule an das neue Hochschulgesetz angepasst ist. Nachdem die neue Grundordnung der Universität Bielefeld Regelungen zum Senat und zum erweiterten Senat getroffen hat, sind diese beiden Gremien neu zu wählen.
 
 

2. Anzahl der Mitglieder der Gremien
 

a) Senat

In den Senat sind zu wählen

12 Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren,
4 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter,
4 Studierende,
2 weitere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.


b) erweiterter Senat

Dem erweiterten Senat gehören an
 

12 Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren,
12 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter,
2 Studierende,
12 weitere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.
Die gewählten Mitglieder des Senats gehören dem erweiterten Senat kraft Amtes an. Somit sind für den erweiterten Senat zusätzlich zu wählen:
 
 
8 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
8 Studierende und
10 weitere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.
3. Amtszeit der zu wählenden Mitglieder

Gemäß § 12 Abs. 3 Buchst. e) der Grundordnung der Universität Bielefeld endet die Amtszeit der studentischen Mitglieder des Senats und des erweiterten Senats am 30. September 2001, die der übrigen Mitglieder am 30. September 2002.
 

4. Wahlzeitraum

Die Mitglieder des Senats und des erweiterten Senats werden vom

11. bis 14. Dezember 2000

gewählt.
 
 

5. Wahllokal

Das Wahllokal für alle Gruppen und für alle Wahlen befindet sich in der Zentralen Halle des Universitätshauptgebäudes in Höhe der Cafeteria des Studentenwerks und der Garderobe. Die Wahlzeit dauert an den Wahltagen jeweils von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
 

6. Wahlberechtigung

Wählen kann nur, wer in den Verzeichnissen der Wahlberechtigten geführt wird. Gewählt werden kann nur, wer in einen Listenvorschlag ihrer oder seiner Gruppe aufgenommen worden ist.

Die Zugehörigkeit zu den Mitgliedergruppen bestimmt sich nach § 13 Abs. 1 i. V. m. den §§ 11 Abs. 1 und 2 und § 120 HG sowie § 12 der Grundordnung der Universität Bielefeld i.V.m. § 6 Abs. 1 und 2 der bisherigen Grundordnung der Universität Bielefeld. Das aktive und passive Wahlrecht kann nur in einer der Mitgliedergruppen ausgeübt werden (§ 3 Abs. 2 WO).

Für die Wahlen zum Senat werden für die Mitgliedergruppe der Professorinnen und Professoren folgende 3 Wahlkreise gebildet (§ 2 WO):

Wahlkreis 1:

Fakultät für Biologie
Fakultät für Chemie
Fakultät für Mathematik
Fakultät für Physik
Technische Fakultät


Wahlkreis 2:

Fakultät für Geschichtswissenschaft und Philosophie
Fakultät für Linguistik und
Literaturwissenschaft
Fakultät für Pädagogik
Fakultät für Theologie, Geographie,
Kunst und Musik


Wahlkreis 3:

Fakultät für Gesundheitswissenschaften
Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft
Fakultät für Rechtswissenschaft
Fakultät für Soziologie
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.
Die Mitglieder der Gruppe der Professorinnen und Professoren dürfen nur in einem der 3 Wahlkreise wählen und gewählt werden. In der Gruppe der Professorinnen und Professoren entfallen auf die Wahlkreise 1, 2 und 3 je 4 Sitze (§ 2 WO). Für die übrigen Gruppen bildet die Universität zu den Wahlen zum Senat und zu erweiterten Senat einen Wahlkreis.

Stichtag für die Eintragung im Verzeichnis der Wahlberechtigten ist der

23. Oktober 2000

(§ 3 Abs. 1 WO).
 
 

7. Verzeichnisse der Wahlberechtigten

Die Verzeichnisse der Wahlberechtigten liegen in der Zeit vom

30. Oktober bis 6. November 2000

während der Dienstzeit von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Wahlbüro Bauteil D, Ebene 0, Raum 116, Universitätshauptgebäude, öffentlich aus (§ 6 Abs. 3 WO).

Einsprüche gegen die Verzeichnisse der Wahlberechtigten müssen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Wahlleiter geltend gemacht werden. Der Wahlausschuss entscheidet hierüber endgültig bis zum 8. November 2000 (§ 6 Abs. 4 WO). Nach Ablauf der Einspruchsfrist kann die Unrichtigkeit der Verzeichnisse der Wahlberechtigten nicht mehr geltend gemacht werden, auch nicht im Wege der Wahlanfechtung (§ 6 Abs. 5 WO).
 

8. Wahlgrundsätze / Wahlsystem

Die Wahl ist frei, gleich, geheim und unmittelbar. Sie erfolgt getrennt in den Mitgliedergruppen der Universität (§ 1 Abs. 3 WO).

Gewählt wird nach Listen, die aufgrund gültiger Wahlvorschläge aufgestellt werden. Die Listen enthalten die Namen der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber.

Dem erweiterten Senat gehören die Mitglieder des Senats kraft Amtes an. Somit sind für den erweiterten Senat

- in der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitere 8,
- in der Gruppe der Studierenden weitere 8 und
- in der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitere 10
Wahl-Mitglieder zu wählen. Sind Personen als ordentliche Mitglieder in den Senat gewählt worden und haben sie gleichzeitig für den erweiterten Senat kandidiert, so werden sie bei der Feststellung des Wahlergebnisses für den erweiterten Senat nicht berücksichtigt und von der Liste gestrichen.

Die Wahlberechtigten wählen eine Liste und können innerhalb der von ihnen gewählten Liste Kandidatinnen und Kandidaten ankreuzen (Vergabe von Vorzugsstimmen), jedoch nicht mehr als Wahl-Mitglieder ihrer Gruppe in den Senat oder in den erweiterten Senat zu entsenden sind. Wird nur die Liste gewählt und werden keine Vorzugsstimmen vergeben, so wird die Stimmabgabe gewertet, als wenn in der Reihenfolge der Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste so viele Vorzugsstimmen vergeben wurden, wie Wahl-Mitglieder ihrer Gruppe in das jeweilige Gremium zu entsenden sind. Die Sitze werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt. Der Wahlleiter entscheidet bei Stimmengleichheit zwischen mehreren Listen über die Zuteilung des letzten Sitzes durch Los. Bei Stimmengleichheit innerhalb einer Liste ist die Reihenfolge der Liste maßgebend.

Jedes Mitglied des Senats und des erweiterten Senats wird durch ein ihm zugeordnetes Ersatzmitglied (§ 22 WO) vertreten.

Nach Maßgabe der Grundordnung findet in den Gremien eine persönliche Stellvertretung statt. Hierzu werden den Mitgliedern jeweils persönliche stellvertretende Mitglieder aus dem Kreis der nachrückenden Mitglieder zugeordnet. Für die Zuordnung ist jeweils die Reihenfolge der erzielten Stimmen in der Weise maßgebend, dass das Mitglied mit den meisten Stimmen von dem Ersatzmitglied mit den meisten Stimmen vertreten wird und die nachfolgenden Mitglieder jeweils von den nachfolgenden Ersatzmitgliedern vertreten werden (§ 22 Abs. 3 WO).
 

9. Listenvorschläge

Listenvorschläge, getrennt für die Wahl zum Senat und zum erweiterten Senat sind spätestens bis zum

13. November 2000, 15.00 Uhr,

beim Wahlleiter (Wahlbüro D 0-116) einzureichen (§ 8 Abs. 1 WO). Sämtliche Listenvorschläge in einer Gruppe sollen zusammen so viele Kandidatinnen oder Kandidaten enthalten, dass die Anzahl der erforderlichen Sitze sowie die der erforderlichen Stellvertreterinnen oder Stellvertreter besetzt werden können, soweit dies die Gesamtmitgliederzahl der Gruppe erlaubt. Wird innerhalb der Einreichungsfrist die danach notwendige Zahl der Kandidatinnen oder Kandidaten in einer Gruppe insgesamt nicht erreicht, so wird eine Nachfrist zur Vervollständigung der erforderlichen Kandidatinnen- oder Kandidatenzahl bis zum

15. November 2000, 15.00 Uhr

eingeräumt.

Die einzelnen Listenvorschläge sollen möglichst so viele Kandidatinnen oder Kandidaten enthalten wie Sitze auf die jeweilige Gruppe entfallen. Es sind jedoch auch Listenvorschläge mit mehr oder mit weniger Kandidatinnen oder Kandidaten zulässig. Bei der Aufstellung der Listenvorschläge soll berücksichtigt werden, dass persönliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter gewählt werden.

Bei der Aufstellung der Listen sind die Vorgaben des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männer für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Es soll ferner bei der Aufstellung der Listen berücksichtigt werden, dass die Fakultäten und zentralen Einrichtungen angemessen vertreten sind.

In den Listen sind die Kandidatinnen oder Kandidaten in nummerierter Reihenfolge aufzuführen. Listen dürfen nur Kandidatinnen oder Kandidaten enthalten, die der betreffenden Gruppe angehören und nicht schon in einer anderen Liste aufgenommen sind (§ 8 Abs. 4 WO).

Mit dem Listenvorschlag, in dem auch eine Listenbezeichnung anzugeben ist, ist eine schriftliche unwiderrufliche Erklärung jeder Bewerberin oder jedes Bewerbers einzureichen, dass sie oder er der Aufnahme in den Listenvorschlag zugestimmt hat. In der Gruppe der Studierenden muss jeder Listenvorschlag mindestens von fünf Wahlberechtigten der Gruppe der Studierenden unterzeichnet sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Listenvorschlag einreichen und unterzeichnen. Soweit nicht ausdrücklich eine Listensprecherin oder ein Listensprecher genannt ist, gilt die oder der an erster Stelle eines Listenvorschlages Stehende als berechtigt, den Listenvorschlag gegenüber dem Wahlleiter und dem Wahlausschuss zu vertreten und Erklärungen und Entscheidungen entgegenzunehmen (§ 8 Abs. 5 WO).Für die Listenvorschläge können im Wahlbüro erhältliche Vordrucke verwendet werden.

Über die fristgerecht eingereichten und vom Wahlausschuss für gültig erklärten Listenvorschläge ergeht eine besondere Bekanntmachung (§ 9 Abs. 4 WO).

Gegen die Zurückweisung eines Listenvorschlages oder die Streichung einzelner Bewerberinnen oder Bewerber kann spätestens bis zum

21. November 2000, 15.00 Uhr,

schriftlich Beschwerde beim Wahlausschuss eingelegt werden. Über form- und fristgerecht eingelegte Beschwerden entscheidet der Wahlausschuss sofort, spätestens bis zum 22. November 2000. Die Beschwerdeentscheidung ist endgültig; sie schließt die Erhebung eines Einspruchs im Wahlprüfungsverfahren nicht aus (§ 9 Abs. 3 WO).
 

10. Stimmabgabe

Die Wahlberechtigten geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie ihre Entscheidung durch jeweils auf den Stimmzettel gesetzte Kreuze eindeutig kenntlich machen. Daraufhin falten die Wahlberechtigten den Stimmzettel entsprechend der Vorgaben auf der Rückseite des Stimmzettels und werfen diesen in die Wahlurne.

Bei der Stimmabgabe haben die Wahlberechtigten ihren gültigen Personalausweis oder einen anderen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild vorzulegen. Für die Studierenden genügt die Vorlage des gültigen Studierendenausweises. Die Wahlberechtigung wird durch Vergleich der Eintragung im vorgelegten Ausweis mit den Eintragungen im Verzeichnis der Wahlberechtigten geprüft. Danach wird die Teilnahme an der Wahl im Verzeichnis der Wahlberechtigten vermerkt (§ 12 WO).
 

11. Briefwahl

Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Der Antrag auf Briefwahl ist beim Wahlleiter formlos zu stellen. Es ist die Anschrift anzugeben, an die die Briefwahlunterlagen zu senden sind. Ebenfalls ist anzugeben, für welche Wahlen (Senat, erweiterter Senat) die Briefwahlunterlagen angefordert werden.

Anträgen auf Briefwahl wird nur stattgegeben, wenn sie spätestens bis zum

11. Dezember 2000, 08.00 Uhr,

beim Wahlleiter eingegangen sind (§ 13 Abs. 1 WO).

Die Briefwählerin oder der Briefwähler erhält als Briefwahlunterlagen einen Stimmzettel, einen Wahlumschlag, einen freigemachten Wahlbriefumschlag sowie einen vom Wahlleiter mit Namen und Anschrift der Wählerin oder des Wählers versehenen Wahlschein, auf dem zu versichern ist, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet wurde (§ 13 Abs. 2 WO).

Bei der Briefwahl hat die Wählerin oder der Wähler dem Wahlleiter in einem zugeklebten Wahlbriefumschlag

1. den Wahlschein und
2. in einem Wahlumschlag den Stimmzettel
bis spätestens 15.00 Uhr am letzten Wahltag zuzuleiten (§ 13 Abs. 3 WO).
 
 

11. Wahlergebnis

Die Auszählung der Stimmen erfolgt nach Abschluss der Wahlhandlung durch den Wahlausschuss und unter seiner Kontrolle durch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer öffentlich und findet am Freitag, 15. Dezember 2000, ab 09.00 Uhr im Raum A 2 - 122 Universitäts-Hauptgebäude statt (§ 15 Abs. 1 WO).

Das Wahlergebnis wird vom Wahlleiter im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen – bekannt gegeben (§ 17 WO).
 

12. Wahlausschuss

Der Wahlausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

A Gruppe der Professorinnen und Professoren
 

Prof. Dr. Jürgen Döhl, Fakultät für Biologie
Prof. Dr. Ansgar Beckermann, Fakultät für Geschichtswissenschaft und Philosophie


Stellvertretende Mitglieder:

Prof. Dr. Jürgen Frese, Fakultät für Geschichtswissenschaft und Philosophie
Prof. Dr. Ingrid Gilcher-Holtey, Fakultät für Geschichtswissenschaft und Philosophie
B Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dr. Bodo Müller, Fakultät für Biologie (Vorsitzender)
Dr. Michael Niepel, Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft
Stellvertretende Mitglieder: Dr. Karin Aguado-Padilla, Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
Dr. Christian Siebeneicher, Fakultät für Mathematik  
C Gruppe der Studierenden
Jens Dreyling
Sven Goedde
Stellvertretende Mitglieder:
Jana Görlach
Charlotte Begnum
D Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Otto Baltschukat, Zentrale Forschungsförderung
Klaus Lögers, Dez. III
Stellvertretende Mitglieder: Gerd-Peter Bruck, Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
Elisabeth Berenbrinker, Technische Fakultät

 
 
 

Bielefeld, 2. Oktober 2000
 

Wahlausschuss
- Der Wahlleiter -
Dr. Bodo Müller