Ordnung zur Änderung der Wahlordnung der Universität Bielefeld für die Wahl der Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen vom 2. Oktober 2000
 
 

Aufgrund des § 2 Abs. 4 i. V. mit § 23 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190) und des § 11 Abs. 1 der Grundordnung der Universität Bielefeld vom 15. Juni 2000 (Verkündungsblatt - Amtliche Bekanntmachungen- der Universität Bielefeld Jg. 29 Nr.11 S. 41) hat die Universität Bielefeld die folgende Änderungsordnung erlassen:
 


Artikel I

Die Wahlordnung der Universität Bielefeld für die Wahl der Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen vom 16. Februar 1999 (Mitteilungsblatt - Amtliche Bekanntmachungen - der Universität Bielefeld Jg. 28 Nr. 12 S. 45) wird wie folgt geändert:

  1. In der gesamten Ordnung werden die Worte "Frauenbeauftragte(n)" jeweils durch die Worte "Gleichstellungsbeauftragte(n)" ersetzt.
 

2. § 1 wird wie folgt geändert:

a) die Ziffer "39" wird durch die Ziffer "11" ersetzt.

b) Die Worte "an der Universität tätigen Frauen" werden durch die Worte "weiblichen Mitglieder der Universität" ersetzt.

 
3. § 2 wird wie folgt geändert: a) Die Abkürzung "UG" wird durch "HG" ersetzt.

b) In Nr. 3 wird das Wort "nichtwissenschaftlichen" durch das Wort "weiteren" ersetzt.

 
 
4. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 3 Nr. 2 wird das Wort "nichtwissenschaftlichen" jeweils durch das Wort "weiteren" ersetzt.

b) In Absatz 6 werden die Worte "zum Konvent, zum Senat" durch die Worte "zum Senat, zum erweiterten Senat" ersetzt.

c) In Absatz 7 werden die Worte "zum Konvent, zum Senat" durch die Worte "zum Senat, zum erweiterten Senat" ersetzt.
 

5. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Worte "zum Konvent, zum Senat" durch die Worte "zum Senat, zum erweiterten Senat" ersetzt.
b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 wird "§ 5 Abs. 4 Satz 1" durch "§ 3 Abs. 4 Satz 1" ersetzt.
bb) In Satz 3 werden die Worte "Studentinnen und nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen" durch die Worte "weitere Mitarbeiterinnen und Studentinnen" ersetzt.

 
6. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Worte "Wahlleiterin oder der Wahlleiter" durch das Wort "Wahlleitung" ersetzt.

b) In Absatz 2 werden die Worte "Wahlleiterin oder Wahlleiter" durch die Worte "Wahlleitung" und die Worte" zum Konvent, zum Senat" durch die Worte "zum Senat, zum erweiterten Senat" ersetzt.

 
 
7. § 6 wird wie folgt geändert:   a) In der Überschrift wird das Wort "Wählerverzeichnis" durch die Worte "Verzeichnisse der Wahlberechtigten" ersetzt.

b) Die Worte "dem Wählerverzeichnis" werden durch die Worte "den Verzeichnissen der Wahlberechtigten" ersetzt.

c) Die Ziffer "8" wird durch "6" ersetzt.

 
 
8. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Worte "Wahlleiterin oder der Wahlleiter" durch das Wort "Wahlleitung" und die Worte "zum Konvent, zum Senat" durch die Worte "zum Senat, zum erweiterten Senat" ersetzt.

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nr. 4, 5 und 6 werden die Worte "Wählerinnen- und Wählerverzeichnis" durch die Worte "Verzeichnis der Wahlberechtigten" ersetzt.

bb) In Nr. 9 werden die Worte "zum Konvent, zum Senat" durch die Worte "zum Senat, zum erweiterten Senat" ersetzt.
 

c) In Absatz 3 wird die Ziffer "9" durch "7" ersetzt.  
9. In § 8 Abs. 2 wird das Wort "Wählerverzeichnis" durch die Worte "Verzeichnis der Wahlberechtigten" ersetzt.   10. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte "Wahlleiterin oder der Wahlleiter" durch das Wort "Wahlleitung" ersetzt.

b) In Absatz 2 wird die Ziffer "11" durch "9" ersetzt.

 
 
11. In § 10 Abs. 4 wird die Ziffer "14" durch "12" ersetzt.
 

12. In § 11 werden die Worte "zum Konvent, zum Senat" durch die Worte "zum Senat, zum erweiterten Senat" ersetzt.
 

13. In § 13 werden die Worte "Wahlleiterin oder der Wahlleiter" durch das Wort "Wahlleitung" ersetzt.
 

14. In § 14 werden die Worte "Wahlleiterin oder der Wahlleiter" durch das Wort "Wahlleitung" ersetzt.
 

15. In § 15 Abs. 2 werden die Worte "zum Konvent, zum Senat" durch die Worte "zum Senat, zum erweiterten Senat" ersetzt.
 

16. § 17 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird das Wort "Mitteilungsblatt" durch das Wort "Verkündungsblatt" ersetzt.

b) In Absatz 2 wird das Wort "am" durch die Worte "nach dem" ersetzt.

 


Artikel II


Der Rektor wird ermächtigt, die Wahlordnung der Universität Bielefeld für die Wahl der Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in der neuen Fassung mit Inhaltsübersicht und mit neuem Datum bekannt zu machen.
 
 

Artikel III


 

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt - Amtliche Bekanntmachungen - der Universität Bielefeld in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats vom 05. 07. 2000.
 
 

Bielefeld, den 2. Oktober 2000
 
 

Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Gert Rickheit