Aufgrund des § 2 Abs. 4 i. V.
mit § 23 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes
Nordrhein-Westfalen (HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190) und des
§ 11 Abs. 1 der Grundordnung der Universität Bielefeld vom 15.
Juni 2000 (Verkündungsblatt - Amtliche Bekanntmachungen- der Universität
Bielefeld Jg. 29 Nr.11 S. 41) hat die Universität Bielefeld die folgende
Änderungsordnung erlassen:
Artikel I
Die Wahlordnung der Universität Bielefeld für die Wahl der Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen vom 16. Februar 1999 (Mitteilungsblatt - Amtliche Bekanntmachungen - der Universität Bielefeld Jg. 28 Nr. 12 S. 45) wird wie folgt geändert:
2. § 1 wird wie folgt geändert:
b) Die Worte "an der Universität tätigen Frauen" werden durch die Worte "weiblichen Mitglieder der Universität" ersetzt.
b) In Nr. 3 wird das Wort "nichtwissenschaftlichen" durch das Wort "weiteren" ersetzt.
b) In Absatz 6 werden die Worte "zum Konvent, zum Senat" durch die Worte "zum Senat, zum erweiterten Senat" ersetzt.
c) In Absatz 7 werden die Worte "zum
Konvent, zum Senat" durch die Worte "zum Senat, zum erweiterten Senat"
ersetzt.
b) In Absatz 2 werden die Worte "Wahlleiterin oder Wahlleiter" durch die Worte "Wahlleitung" und die Worte" zum Konvent, zum Senat" durch die Worte "zum Senat, zum erweiterten Senat" ersetzt.
b) Die Worte "dem Wählerverzeichnis" werden durch die Worte "den Verzeichnissen der Wahlberechtigten" ersetzt.
c) Die Ziffer "8" wird durch "6" ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
bb) In Nr. 9 werden die Worte "zum
Konvent, zum Senat" durch die Worte "zum Senat, zum erweiterten Senat"
ersetzt.
b) In Absatz 2 wird die Ziffer "11" durch "9" ersetzt.
12. In § 11 werden die Worte
"zum Konvent, zum Senat" durch die Worte "zum Senat, zum erweiterten Senat"
ersetzt.
13. In § 13 werden die Worte
"Wahlleiterin oder der Wahlleiter" durch das Wort "Wahlleitung" ersetzt.
14. In § 14 werden die Worte
"Wahlleiterin oder der Wahlleiter" durch das Wort "Wahlleitung" ersetzt.
15. In § 15 Abs. 2 werden die
Worte "zum Konvent, zum Senat" durch die Worte "zum Senat, zum erweiterten
Senat" ersetzt.
16. § 17 wird wie folgt geändert:
b) In Absatz 2 wird das Wort "am" durch die Worte "nach dem" ersetzt.
Artikel II
Der Rektor wird ermächtigt, die
Wahlordnung der Universität Bielefeld für die Wahl der Frauenbeauftragten
und ihrer Stellvertreterinnen in der neuen Fassung mit Inhaltsübersicht
und mit neuem Datum bekannt zu machen.
Artikel III
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt - Amtliche Bekanntmachungen - der Universität Bielefeld in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
des Senats vom 05. 07. 2000.
Bielefeld, den 2. Oktober 2000
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Gert
Rickheit