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| Amtliche Bekanntmachungen | |
| Jahrgang 29 Nr. 23 | Bielefeld, 2. November 2000 |
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Dritte Satzung zur Änderung der Ordnung der Universität Bielefeld für die Durchführung von Einstufungsprüfungen gemäß § 66 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG) vom 14. Februar 2000
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 91 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV. NW. S. 532), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 1999 (GV. NW. S. 670), hat die Universität Bielefeld die folgende Satzung erlassen:
Artikel I
Die Ordnung der Universität Bielefeld für die Durchführung von Einstufungsprüfungen gemäß § 66 UG vom 21. Juli 1986 (GABl. NW. S. 518), zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Juli 1996 (GABl. NW. II Nr. 5/1997, S. 291), wird wie folgt geändert:
§ 8 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
b) Für Bewerber zum Weiterbildenden
Studiengang:
Dreistündige Klausurarbeit in
Form eines Fragenkatalogs, der an Inhalten des ersten und zweiten Fachsemesters
orientiert ist, sowie eine einstündige schriftliche Ausarbeitung eines
Themas gemäß Absätzen 3 und 4."
Diese Satzung tritt am Tage nach Bekanntgabe
im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen
– in Kraft.
Artikel III
Der Rektor wird ermächtigt, die Ordnung der Universität Bielefeld für die Durchführung von Einstufungsprüfungen unter Einbeziehung der Änderungssatzungen in neuer geschlechtsneutraler Fassung zu erstellen und bekannt zu geben.
Genehmigt und ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Bielefeld vom 02. Februar 2000.
Bielefeld, den 14. Februar 2000
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. G.
Rickheit