Ordnung vom 2. November 2000 zur Änderung der Studienordnung für das Weiterbildende Fernstudium Angewandte Gesundheitswissenschaften der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. September 1999 (Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - Jahrgang 28, Nr. 29 vom 22.09.1999, S. 157)
 
 
 

Aufgrund des § 2 Absatz 4 und der §§ 89 und 90 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW S. 190), hat die Universität Bielefeld folgende Ordnung erlassen:


Artikel I

Die Studienordnung für das Weiterbildende Fernstudium Angewandte Gesundheitswissenschaften der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld vom 22. September 1999 (Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachung - Jahrgang 28, Nr. 29, S. 157) wird wie folgt geändert:

1. § 5 (Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbung und Zulassung) Absatz 5 erhält folgende Fassung:
"(5) Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die Zahl der festgelegten Studienplätze, führt die Prüfungskommission ein Auswahlverfahren durch. Auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen werden Personen ausgewählt, die für den Fernstudiengang besonders qualifiziert sind. Bei gleicher Eignung entscheidet das Los."
 

2. § 9 erhält folgende Fassung:

"§ 9
Studienbegleitende Prüfungen und Studienabschluss

(1) Im Fernstudium werden jeweils am Ende der ersten drei Semester studienbegleitende Prüfungen durchgeführt.

(2) Das Fernstudium wird am Ende des vierten Semesters mit einer Abschlussprüfung beendet. Diese Prüfung besteht aus der Abschlussarbeit, einer Präsentation und einem Kolloquium.

(3) Nach erfolgreichem Studienabschluss wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Zertifikat der Universität Bielefeld ausgehändigt. In einer Anlage zum Zertifikat werden die Inhalte der Fernstudienphasen und die Themen und Übungen der Präsenzphasen genannt.

(4) Näheres regelt die Ordnung zur Feststellung des Erfolgs der Teilnahme am Weiterbildenden Fernstudium Angewandte Gesundheitswissenschaften."


Artikel II

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Fakultätskonferenz der Fakultät für Gesundheitswissenschaften vom 27. Januar 2000 und des Senats der Universität Bielefeld vom 3. Mai 2000.

Bielefeld, den 2. November 2000

Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. G. Rickheit