Erste Bekanntmachung für die Wiederholungswahlen zu den Fakultätskonferenzen der Fakultäten für Rechtswissenschaft und Theologie, Geographie, Kunst und Musik der Universität Bielefeld in der Gruppe der Studierenden

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Gemäß § 10 Absatz 2 und § 25 der Wahlordnung für die Wahlen zum Konvent, zum Senat und zu den Fakultätskonferenzen in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 1995, zuletzt geändert am 25. April 1996, ergeht folgende Wahlbekanntmachung:

Gemäß Teil 2 der Zweiten Bekanntmachung der Wahlen zu den Fakultätskonferenzen in der Gruppe der Studierenden ist eine Wiederholungswahl nach § 25 der vorgenannten Wahlordnung erforderlich zur

  1. Fakultätskonferenz der Fakultät für Rechtswissenschaft,
  2. Fakultätskonferenz der Fakultät für Theologie, Geographie, Kunst und Musik.
Die Wiederholungswahlen finden in der Zeit vom 11. bis 14. Dezember 2000 gemeinsam mit den Hauptwahlen in der Zentralen Eingangshalle des Universitätshauptgebäudes in Höhe der Cafeteria des Studentenwerks und der Garderobe statt. Sie erfolgen auf der Grundlage der bereits aufgestellten Verzeichnisse der Wahlberechtigten.

Für die Einreichung der Listenvorschläge wird eine Frist bis

28. November 2000, 15.00 Uhr,

gesetzt. Fristwahrend ist der Eingang beim Wahlleiter,

Wahlbüro: D0-116 UHG.


Die Veröffentlichung der Listenvorschläge erfolgt in einer gesonderten Bekanntmachung.

Die bereits mit der Ersten Wahlbekanntmachung vom 2. Oktober 2000 mitgeteilten Bestimmungen über das Wahlverfahren, insbesondere die Vorschriften über die Briefwahl, gelten entsprechend.

Bielefeld, den 22. November 2000
 
 

Wahlausschuss
- Der Wahlleiter -
Dr. Bodo Müller