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Gemäß § 10 Absatz 2 und § 25 der Wahlordnung für die Wahlen zum Konvent, zum Senat und zu den Fakultätskonferenzen in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 1995, zuletzt geändert am 25. April 1996, ergeht folgende Wahlbekanntmachung:
Gemäß Teil 2 der Zweiten Bekanntmachung der Wahlen zu den Fakultätskonferenzen in der Gruppe der Studierenden ist eine Wiederholungswahl nach § 25 der vorgenannten Wahlordnung erforderlich zur
Für die Einreichung der Listenvorschläge wird eine Frist bis
28. November 2000, 15.00 Uhr,
gesetzt. Fristwahrend ist der Eingang beim Wahlleiter,
Wahlbüro: D0-116 UHG.
Die Veröffentlichung der Listenvorschläge erfolgt in einer gesonderten Bekanntmachung.
Die bereits mit der Ersten Wahlbekanntmachung vom 2. Oktober 2000 mitgeteilten Bestimmungen über das Wahlverfahren, insbesondere die Vorschriften über die Briefwahl, gelten entsprechend.
Bielefeld, den 22. November 2000
Wahlausschuss
- Der Wahlleiter -
Dr. Bodo Müller