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| Amtliche Bekanntmachungen | |
| Jahrgang 29 Nr. 25 | Bielefeld, 1. Dezember 2000 |
Ordnung
zur Änderung der Wahlordnung der Studierendenschaft der Universität
Bielefeld für die Wahlen zum Studierendenparlament vom 1. Dezember
2000
Aufgrund des § 78 Abs. 2 des
Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz
- HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190) hat das Studierendenparlament
der Universität Bielefeld folgende Änderung der Wahlordnung in
der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1998 beschlossen:
Artikel 1
1. In § 7 werden nach dem Wort
"oder" die Worte "Referentinnen oder Referenten oder die oder der Vorsitzende"
eingefügt.
2. § 14 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(4) Ist auch die stellvertretende Wahlleiterin bzw. der stellvertretende Wahlleiter verhindert, kann die Wahlleiterin bzw. der Wahlleiter oder die stellvertretende Wahlleiterin bzw. der stellvertretende Wahlleiter ein Mitglied der Wahlkommission ermächtigen, die Pflichten und Rechte der Wahlleiterin bzw. des Wahlleiters zu übernehmen.
(5) Eine Ermächtigung nach Absatz
4 bedarf einer Begründung und der Schriftform."
6. In § 26 wird die Zahl "20"
durch "60" ersetzt.
Artikel II
Diese Änderung der Wahlordnung
tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Verkündungsblatt der Universität
Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse
des Studierendenparlaments vom 5. Oktober 2000 und 16. November 2000 sowie
der Genehmigung des Rektorats vom 28. November 2000.
Bielefeld, den 1. Dezember 2000
Die Vorsitzende
der Studierendenschaft
der Universität Bielefeld
Sandra Schniederkötter
-.-.-.-.-
Ordnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens gemäß § 18 VergabeVO NRW an der Universität Bielefeld vom 1. Dezember 2000
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW S. 190) hat die Universität Bielefeld folgende Ordnung erlassen:
§ 1
(1) Die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für die Studienplätze, die gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 VergabeVO nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens der Hochschulen zu vergeben sind, erfolgt gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 14 VergabeVO nach dem Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote).
(2) Besteht bei der Auswahl nach dem Grad der Qualifikation Ranggleichheit, bestimmt sich die Rangfolge nach den Bestimmungen über die Auswahl nach Wartezeit (§ 17 VergabeVO). Besteht danach noch Ranggleichheit, wird vorrangig ausgewählt, wer zu dem Personenkreis nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VergabeVO gehört und durch eine Bescheinigung glaubhaft macht, dass der Dienst in vollem Umfang abgeleistet ist oder bei einer Bewerbung für das Sommersemester bis zum 30. April und bei einer Bewerbung für das Wintersemester bis zum 31. Oktober in vollem Umfang abgeleistet sein wird, oder glaubhaft macht, dass bis zu den genannten Zeitpunkten mindestens 13 Monate Dienst nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VergabeVO ausgeübt sein werden; im übrigen entscheidet bei Ranggleichheit das Los.
(3) Die Auswahl sowie die Erteilung der entsprechenden Zulassungs- und Ablehnungsbescheide erfolgen durch die ZVS im Auftrag der Universität, sofern die ZVS ein solches Verfahren anbietet.
(4) Rechtsgrundlage für die Auswahl
ist die VergabeVO in der jeweils geltenden Fassung.
§ 2
(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft.
(2) Sie findet erstmals Anwendung
auf das zum Wintersemester 2000/2001 durchzuführende Auswahlverfahren.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
des Senats der Universität Bielefeld vom 22. November 2000.
Bielefeld, den 1. Dezember 2000
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. G.
Rickheit
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Zweite Bekanntmachung für die Wiederholungswahlen zu den Fakultätskonferenzen der Fakultäten für Rechtswissenschaft und Theologie, Geographie, Kunst und Musik der Universität Bielefeld in der Gruppe der Studierenden -Listenvorschläge-
- 1132 -
Der Wahlleiter hat die folgenden Listenvorschläge zur Wiederholungswahl gemäß § 25 der Wahlordnung für die Wahlen zum Konvent, zum Senat und zu den Fakultätskonferenzen in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 1995, zuletzt geändert am 25. April 1996, die in der Zeit vom 11.-14. Dezember 2000 stattfinden, zugelassen:
Fakultät für Rechtswissenschaft
Liste: „JURA I“
1. Thies, Christoph T.
2. Kraiß, Stephan
3. Weimann, Lena
4. Böhm, Damir
5. Kölling, Ulrich
6. Korfmacher, Nadine
Fakultät für Theologie, Geographie, Kunst und Musik
Liste: „Fachschaft TGKM“
1. Sonntag, Cornelia
2. Krämer, Svea
3. Heselhaus, Antje-Katharina
4. Wille, Kathrin
5. Schmidt, Sonja
6. Holle, Vanessa
7. Höhne, Julia
Bielefeld, den 1. Dezember 2000
Wahlausschuss
- Der Wahlleiter -
Dr. Bodo Müller