Universität Mitteilungs-
                               Bielefeld blatt
Amtliche Bekanntmachungen
 
 
                            Jahrgang 29            Nr. 5 Bielefeld, 10. Februar 2000
 
 
 Ausschreibung für die Wahl
zum Amt der Prorektorinnen oder Prorektoren
der Universität Bielefeld
vom 10. Februar 2000
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Ausschreibung für die Wahl zum Amt der Prorektorinnen oder Prorektoren der Universität Bielefeld vom 10. Februar 2000



- 1202 -
 

Die Amtszeit der Prorektoren für:

    - Finanz- und Personalangelegenheiten,
    - Struktur, Planung und Bauangelegenheiten,
    - Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs sowie
    - Lehre, Studienangelegenheiten und Weiterbildung

läuft am 30. September 2000 ab.

Der Senat der Universität Bielefeld hat gemäß § 22 der Grundordnung und ?§§? 20 und 21 der Geschäftsordnung des Senats zur Vorbereitung seiner Vorschläge für die Wahl der Prorektorinnen oder Prorektoren, die für eine Amtszeit vom 01. Oktober 2000 bis 30. September 2002 zu wählen sind, eine Kommission eingesetzt. Geschäftszimmer dieser Kommission ist der Raum D 0-116 UHG.

Es wird um Abgabe von Wahlvorschlägen an das vorgenannte Geschäftszimmer gebeten. Der Senat hat in seiner Sitzung am 02. Februar 2000 als Frist für die Abgabe von Wahlvorschlägen den

 
12. Mai 2000

festgelegt.

Wahlvorschläge sind von mindestens einem stimmberechtigten Mitglied des Senats zu unterzeichnen. Jedes Mitglied kann nur eine Bewerberin oder einen Bewerber für jedes Amt der zu wählenden Prorektorinnen oder Prorektoren vorschlagen. Gemäß § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Senats können Wahlvorschläge auch vom künftigen Rektor eingebracht werden. Mit dem Namen der oder des Vorgeschlagenen ist auch das Amt anzugeben, für das sie oder er gewählt oder wiedergewählt werden soll.

Die Bewerberin oder der Bewerber muss die Dienstaufgaben einer Professorin oder eines Professors an der Universität Bielefeld gemäß § 48 Universitätsgesetz wahrnehmen. Sie oder er hat schriftlich zu erklären, dass sie oder er bereit ist, im Falle der Wahl das Amt anzutreten.

Vor Weitergabe der Vorschläge an den Senat muss die Kommission das Einverständnis des künftigen Rektors mit den Wahlvorschlägen herbeiführen, da über einen Vorschlag, dem der künftige Rektor die Zustimmung versagt hat, nicht abgestimmt werden darf.

Bielefeld, 10. Februar 2000

 

Senatskommission zur Vorbereitung
des Vorschlags des Senats
für die Wahl zum Amt
der Prorektorinnen oder Prorektoren
gez. B. Switalla
Prof. Dr. B. Switalla
- Vorsitzender -