Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des
§ 97 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190) hat die
Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld
folgende Ordnung erlassen:
Artikel I
Die Promotionsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld vom 26. Juni 1992 (GABl. NW. II S. 257), geändert durch Satzung vom 7. August 1998 (ABl. NRW 2 Nr. 10/98 S. 939), wird wie folgt geändert:
§ 16 erhält folgende Fassung:
1. In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort
"achtzig" durch das Wort "vierundachtzig" ersetzt.
2. In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort
"einhundertzwanzig" durch "einhundertfünfzig" ersetzt.
3. In Absatz 3 wird nach Satz 3 folgender
Satz eingefügt:
5. Absatz 4 erhält folgende Fassung:
"(4) Die Dissertation kann auch in elektronischer Version, deren Datenformat und deren Datenträger mit der Hochschulbibliothek abzustimmen sind, abgeliefert werden. Der Bewerber muss der Fakultät neben der elektronischen Fassung sechs, auf alterungsbeständigem und holzfreiem Papier gedruckte und dauerhaft haltbar gebundene Exemplare zur Verfügung stellen."6. Absatz 4 (alt) wird Absatz 5 und es wird folgender Halbsatz an Satz 2 angefügt:
Artikel II
Der Rektor der Universität Bielefeld
wird ermächtigt, eine Neufassung der Promotionsordnung in geschlechtsgerechter
Fassung durch Anwendung von voll ausgeschriebenen Paarformeln im Einvernehmen
mit der Fakultät für Rechtswissenschaft zu erstellen und die
Bekanntmachung zu veranlassen.
Artikel III
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntgabe im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche
Bekanntmachungen – in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Fakultät für Rechtswissenschaft vom 21. Oktober 1998 und 8. November 2000 und des Senats der Universität Bielefeld vom 30. Juni 1999 sowie der Genehmigung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. Februar 2000.
Bielefeld, den 1. Februar 2001
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Gert
Rickheit