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| Amtliche Bekanntmachungen | |
| Jahrgang 30 Nr. 04 | Bielefeld, 1. März 2001 |
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Ordnung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Psychologie der Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft der Universität Bielefeld vom 1. März 2001
Az.: - 2211.4 -
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des
§ 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S.190) hat die
Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft der Universität
Bielefeld folgende Ordnung erlassen:
Artikel I
Die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Psychologie der Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft vom 19. Dezember 1995 (GABl. NW. II Nr. 6/96 S. 301) veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - Jg. 25, Nr. 27, S. 138 wird wie folgt geändert:
1. § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
"(2) Jede schriftliche Prüfungsarbeit ist in der Regel von zwei Prüfungsberechtigten zu bewerten, die in dem jeweiligen Fachgebiet tätig sind. Stehen hier keine Promovierten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 zur Verfügung, kann auf Antrag an den Prüfungsausschuss auch eine nicht promovierte Mitarbeiterin oder ein nicht promovierter Mitarbeiter des entsprechenden Fachgebietes herangezogen werden."
b) Als Absatz 3 wird angefügt:
"(3) Die Bewertung der Fachprüfungen
ist den Studierenden jeweils nach sechs Wochen mitzuteilen."
Diese Änderungsordnung tritt
mit Wirkung vom 1. April 2000 in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
des Abteilungsausschusses der Abteilung für Psychologie der Fakultät
für Psychologie und Sportwissenschaft vom 08. November 2000.
Bielefeld, den 1. März 2001
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. G.
Rickheit