Universität Verkündungs-
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Amtliche Bekanntmachungen
 
                            Jahrgang 30            Nr. 08 Bielefeld, 2. Mai 2001

 
 
Allgemeine Studienordnung für die Studiengänge der Fakultät für Biologie der Universität Bielefeld vom 2. Mai 2001
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Allgemeine Studienordnung für die Studiengänge der Fakultät für Biologie der Universität Bielefeld vom 2. Mai 2001
 
 

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S.190), hat die Fakultät für Biologie die folgende Allgemeine Studienordnung erlassen:
 
 

INHALTSÜBERSICHT
 

I. Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Zugangsvoraussetzung

§ 3 Wünschenswerte zusätzliche Qualifikationen

§ 4 Studienziele

§ 5 Studienbeginn

§ 6 Vermittlungsformen

§ 7 Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums mit beschränkter Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahl

§ 8 Leistungsnachweise, Qualifizierte Studienachweise und Teilnahmenachweise

§ 9 Studienberatung

§ 10 Promotion

§ 11 Studienpläne

§ 12 Revision der Studienordnung
 
 

II. Studiengangsspezifische Regelungen
 

A) Diplomstudiengänge Biologie und Umweltwissenschaften

§ 13 Regelungsgrundlagen

§ 14 Aufbau des Studiums

§ 15 Diplom-Studienpläne
 

B) Lehramtsstudiengänge Sekundarstufe II und I

§ 16 Regelungsgrundlagen

§ 17 Aufbau des Studiums

§ 18 Lehramt-Studienpläne
 

C) Nebenfachstudiengang Magister

§ 19 Regelungsgrundlagen

§ 20 Aufbau des Studiums

§ 21 Magister-Studienplan
 

III. Schlussbestimmungen

§ 22 Inkrafttreten
 
 

Anhang:

Studienpläne
 
 

I. Allgemeiner Teil
 
 

§ 1
Geltungsbereich

(1) Diese Studienordnung beschreibt in ihrem allgemeinen Teil die grundsätzlichen Aspekte der Stu-diengänge der Fakultät für Biologie. In ihrem speziellen Teil regelt sie die studiengangsspezifischen Aspekte der Studiengänge

- Biologie - Diplom

- Umweltwissenschaften - Diplom

- Biologie - Lehramt Sekundarstufe II

- Biologie - Lehramt Sekundarstufe I

- Biologie - Magister-Nebenfach.

(2) Die Gültigkeit der in §§ 13 und 16 genannten Studienordnungen bleibt unberührt.
 
 

§ 2
Zugangsvoraussetzung

Als Zugangsvoraussetzung ist ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder fachgebundenen Hoch-schulreife oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis vorzulegen.
 
 

§ 3
Wünschenswerte zusätzliche Qualifikationen

Folgende Kenntnisse und Fähigkeiten erleichtern das Studium der Biologie:

a) eine im Rahmen der differenzierten Oberstufe erfolgte Schwerpunktbildung in naturwissenschaftlichen Fächern,
b) Kenntnisse im Englischen als wissenschaftlicher Kommunikationssprache.

Die Qualifikation zu b) kann erworben werden durch Teilnahme an Sprachkursen (z.B. an der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft der Universität Bielefeld) oder durch Selbststudium.
 
 

§ 4
Studienziele

Ziel des Studiums ist nicht nur, die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse und einen Überblick über die Zusammenhänge des Faches zu vermitteln. Erworben werden soll auch die Fähigkeit zur Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse, zum Aufstellen von Hypothesen und zu deren Überprüfung durch empirische Daten und zur Einschätzung der Methoden und des Aussagewertes biologischer Experimente.

Ziele sind im einzelnen

a) Planung von Experimenten
b) Einsatz von klassischen und modernen instrumentel-len Techniken
c) Gebrauch allgemeiner mathematischer und statisti-scher Methoden
d) bibliographische Techniken
e) Darstellen wissenschaftlicher Sachverhalte in mündlicher und schriftlicher Form.

Studierende sollen zudem in der Lage sein, Ge- und Missbrauch wissenschaftlicher Erkenntnisse einzu-schätzen. Sie sollten die Fähigkeit zu fachübergreifender Kommunikation und Kooperation besitzen und Einsicht haben in die Verantwortung des Menschen für die von ihm bewohnte Umwelt. Die Verwirklichung dieser Ziele wird in allen dazu geeigneten Veranstaltungen angestrebt.
 
 

§ 5
Studienbeginn

Das Studium ist in Studienjahre organisiert. Das Studium für das Lehramt Sekundarstufe I und für das Magister-Nebenfach kann zu jedem Semester, das Studium der übrigen Studiengänge nur zu einem Wintersemester aufgenommen werden.
 
 

§ 6
Vermittlungsformen

(1) Für das Lehrangebot sind folgende Vermittlungs-formen vorgesehen:

Vorlesung
Einzelne Stoffgebiete werden im Zusammenhang dargestellt. In Vorlesungen können Übungsanteile in unterschiedlichem Umfang integriert sein.

Seminar
Von den Teilnehmenden werden innerhalb eines Oberthemas wissenschaftliche Arbeiten und Erkenntnisse dargestellt und diskutiert. Dies geschieht im allgemeinen in Form von Referaten.

Übung
Unter Einsatz verschiedener Methoden werden Grundkenntnisse experimentell erarbeitet. Soweit möglich, sollen die Teilnehmenden auch selbstgewählte Aufgaben lösen.

Exkursion
Pflanzen und Tiere werden in ihrer natürlichen oder vom Menschen geschaffenen Umwelt vorgestellt; dabei sollen ökologische Zusammenhänge veranschaulicht werden. In zugeordneten Bestimmungsübungen und durch Besuch von Sammlungen werden Artenkenntnisse erworben und erweitert.

Fortgeschrittenenpraktikum (mit begleitender Übung)
Spezielle Kenntnisse werden mittels weitgehend selbstständiger Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen erworben. Gruppenarbeit wird angestrebt. In der begleitenden Übung werden Aufgabenstellung, Möglichkeiten der Problemlösung sowie die Ergebnisse diskutiert.

Geländepraktikum
Biotopbezogene Kenntnisse (faunistische, floristische und ökologische) werden durch Bearbeitung praktischer Aufgaben im Freiland erworben. Viele charakteristische Biotope (z.B. Hochgebirge, Küste, Macchie, Tundra) können nur im Rahmen einer mehrtägigen "Großen Exkursion" kennen gelernt werden.

(2) Weitere Vermittlungsformen sollen erprobt werden.

(3) Das Selbststudium ist in Form einer Vor- und Nachbereitung der während der Vorlesungszeit vermittelten Inhalte integraler Bestandteil des Studiums. Darüber hinaus dient das Selbststudium zur:

- Vertiefung vorhandener Schwerpunkte,
- Erarbeitung zusätzlicher Schwerpunkte,
- Erarbeitung fachübergreifender Aspekte und Mitarbeit bei interdisziplinären Veranstaltungen (z.B. des ZiF).

 
§ 7
Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums mit beschränkter Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahl

(1) Ist bei einzelnen Lehrveranstaltungen des Hauptstu-diums, insbesondere Praktika, eine Begrenzung der Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahl erforderlich und übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmefähigkeit, so regelt die Dekanin oder der Dekan den Zugang. Die Auswahl erfolgt nach folgendem Verfahren:

- Studierende höherer Fachsemester werden vor Studierenden niedrigerer Fachsemester aufgenommen.
- Innerhalb des gleichen Semesters entscheidet das Los.
Weitere Einzelheiten des Auswahlverfahrens sowie Ausnahmeregelungen werden von der Dekanin oder dem Dekan der Fakultät für Biologie festgelegt und bekannt gegeben.

(2) Die Fakultät stellt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel sicher, dass den Studierenden durch eine Beschränkung der Zahl der Teilnehmenden kein Zeitverlust oder höchstens ein Zeitverlust von einem Semester entsteht.
 
 

§ 8
Leistungsnachweise, qualifizierte Studiennachweise und Teilnahmenachweise

(1) Leistungsnachweise (LN) sind Bescheinigungen über eine gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung als Zulassungsvoraussetzung für die Zwischen- oder Abschluss-prüfung geforderte individuell erkennbare Studienleistung. Sie können erworben werden durch die erfolgreiche Teilnahme an Praktika, Seminaren oder Übungen.

Für die Ausstellung eines LN ist außer der regelmäßigen Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung eine der folgenden Leistungen zu erbringen:

- Seminarvortrag,
- schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Test oder Klausur),
- schriftliche Hausarbeit,
- Kolloquium,
- selbständige Durchführung praktischer Aufgaben (einschließlich Protokoll).
Die Art der erforderlichen Leistung wird im Kommen-tierten Veranstaltungsverzeichnis der Fakultät, spätestens zu Beginn der Veranstaltung, festgelegt. Soweit die Veranstaltungen dies erlauben, sollen verschiedene Nachweismöglichkeiten alternativ angeboten werden.

Für den Erwerb von LN, sofern diese in Form einer Klausurarbeit oder in Form einer mündlichen Prüfung durchgeführt werden, werden in jedem Semester zwei Termine angesetzt. Die Bewertung der Leistungsnachweise ist den Studierenden jeweils nach spätestens sechs Wochen bekannt zu geben.

(2) Anforderungen an Qualifizierte Studiennachweise (QN) im Sinne der Lehramt-Studienordnungen be-schränken sich auf die Feststellung, ob sich die Studie-renden den in der jeweiligen Veranstaltung behandelten Stoff angeeignet haben; sie liegen deutlich unter den Anforderungen an einen Leistungsnachweis. Absatz 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

(3) Teilnahmenachweise (TN) setzen die regelmäßige, dokumentierte Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung voraus; eine Leistungsüberprüfung erfolgt nicht. Teilnahmenachweise werden entweder durch Bescheinigungen oder durch Eintragung in das Studienbuch dokumentiert.

(4) Die Fakultät stellt den Studierenden zu Studienbe-ginn eine Karteikarte ("Laufzettel") aus, auf der die studiengangsspezifischen Pflicht- und Wahlpflichtver-anstaltungen aufgelistet sind und auf der die Veranstaltenden den jeweils erworbenen Nachweis bestätigen. Diese Karteikarte ist dem Prüfungsamt bei der Meldung zu einer Prüfung vorzulegen.
 
 

§ 9
Studienberatung

(1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität Bielefeld (ZSB). Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über die Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen; sie umfasst bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch eine psychologische Beratung (§ 83 Abs.1 HG).

(2) Die Beratung zu Fragen der Studiengestaltung einschließlich der Vorbereitung auf Prüfungen wird von der Studienberatung der Fakultät für Biologie erteilt. Vor Beginn der Vorlesungszeit eines Wintersemesters wird eine Einführungswoche in das Studium an der Fakultät für Biologie angeboten, die ebenfalls Beratungsfunktion hat.

(3) Darüber hinaus orientiert sich die Fakultät spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters über den bisherigen Studienverlauf, informiert die Studierenden und führt gegebenenfalls eine Studienberatung durch.
 
 

§ 10
Promotion

Durch eine Promotion werden besondere wissenschaft-liche Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen. Ein Promotionsstudium kann durchgeführt werden nach erfolgreichem Abschluss

- eines Hauptfachstudiums an der Fakultät für Biolo-gie,
- eines gleichwertigen oder als gleichwertig aner-kannten Studiums an einer anderen Hochschule,
- eines Nebenfach- oder Fachhochschulabschlusses (unter besonderen Bedingungen).
Die Zulassung zum Promotionsstudium kann an Stu-dienauflagen gebunden sein.

Weiteres regelt die Promotionsordnung der Fakultät für Biologie der Universität Bielefeld in ihrer jeweils gültigen Fassung.
 
 

§ 11
Studienpläne

Die den jeweiligen Studiengängen zugeordneten Studienpläne geben eine Empfehlung zur zeitlichen Abfolge von Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen und zur Aufteilung auf die einzelnen Semester.
 
 

§ 12
Revision der Studienordnung

Die in dieser Studienordnung zusammengefassten Grundsätze stellen kein endgültiges Ergebnis dar. Sie sollen nach angemessener Zeit überprüft werden.
 

II. Studiengangspezifische Regelungen

A) Diplomstudiengänge Biologie und Umweltwissenschaften

 
§ 13
Regelungsgrundlagen

(1) Grundlagen für den Diplomstudiengang Biologie sind

(2) Grundlagen für den Diplomstudiengang Umweltwis-senschaften sind
§ 14
Aufbau des Studiums

Das Studium gliedert sich in den Diplomstudiengängen in ein mit der Diplom-Vorprüfung abschließendes Grundstudium und ein mit der Diplomprüfung abschließendes Hauptstudium. Der Studienumfang beträgt in beiden Studiengängen 175 Semesterwochenstunden (SWS).
 
 

§ 15
Diplom-Studienpläne

(1) Die Studienpläne sind so aufgestellt, dass Studie-rende die Diplom-Vorprüfung bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 5. Semesters und die Diplomprüfung (einschließlich der Diplomarbeit) im Diplomstudiengang Biologie bis zum Ende des 10. und im Diplom-studiengang Umweltwissenschaften bis zum Ende des 9. Semesters abschließen können.

(2) Die Studienpläne für die beiden Diplomstudiengänge können durch Beschluss der Fakultätskonferenz Biologie verändert werden und sind in ihrer jeweils gültigen aktuellen Fassung als Anlagen 1-4 Bestandteil dieser Ordnung.
 

B) Lehramtstudiengänge Sekundarstufe II und I

§ 16
Regelungsgrundlagen

Regelungsgrundlagen für beide Lehramtstudiengänge sind

§ 17
Aufbau des Studiums

Das Studium gliedert sich im Lehramt der

§ 18
Lehramt-Studienpläne

Die Studienpläne für die beiden Lehramtsstudiengänge können durch Beschluss der Fakultätskonferenz Biologie verändert werden und sind in ihrer jeweils gültigen aktuellen Fassung als Anlagen 5 und 6 Bestandteil dieser Ordnung.
 
 

C) Nebenfachstudiengang Magister
 
 

§ 19
Regelungsgrundlagen

Regelungsgrundlage ist

§ 20
Aufbau des Studiums

(1) Das Studium gliedert sich in ein mit der Zwischen-prüfung abschließendes Grund- und ein mit der Magisterprüfung abschließendes Hauptstudium. Die Studienordnung ist so aufgestellt, dass Studierende die Zwischenprüfung (ZP) bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 5. Semesters und die Magisterprüfung bis zum Ende des 8. Semesters abschließen können. Der Studienumfang beträgt 40 SWS, davon entfallen 4 SWS auf nicht prüfungsrelevante zusätzliche Veranstaltungen, die das Fachstudium ergänzen und aus dem gesamten Lehrangebot der Universität gewählt werden können. Für prüfungsrelevante Veranstaltungen entfallen auf das Grundstudium (bis zur ZP) 16 Semesterwochenstunden (SWS), auf das Hauptstudium 20 SWS.

(2) Das Grundstudium gliedert sich in einen Pflichtteil mit den Veranstaltungen

- V Allgemeine Biologie / Zellbiologie 2 SWS -WS-
- Ü Nebenfachpraktikum * 4 SWS -WS-
und einen Wahlpflichtteil, in dem die einem der folgenden Schwerpunkte zugeordneten Veranstaltungen zu besuchen sind :

a) genetisch/entwicklungsbiologischer Schwerpunkt

- V/Ü Genetik 2 SWS -SS-
- V Evolutionsbiologie 1 SWS -SS-
- Ü Genetik / Mikrobiologie * 2 SWS -WS-
- S zu dieser Übung 2 SWS -WS-
- V Entwicklungsbiologie 1 SWS -WS-
- Ü Entwicklungsbiologie * 2 SWS -SS-
b) neurobiologisch/ethologischer Schwerpunkt
- V Allgemeine Zoologie / Histologie 2 SWS -SS-
- Ü Neurobiologie * 3 SWS -WS-
- V zu dieser Übung 2 SWS -WS-
- Ü Verhaltensforschung * 2 SWS -SS-
- V zu dieser Übung 1 SWS -SS-
c) ökologischer Schwerpunkt
- V Ökologie 1 SWS -SS-
- V Ökosysteme 2 SWS -WS-
- Ü Ökologie I oder II * 2 SWS -SS bzw. WS-
- V Angewandte Ökologie 2 SWS -SS-
- Ü Freilandökologie * 3 SWS -SS-
In den mit * gekennzeichneten Veranstaltungen sind Leistungsnachweise zu erbringen, der Besuch der Vorlesungen wird durch Eintragungen im Studienbuch nachgewiesen. Die Veranstaltungen finden im Jahresturnus statt; die Zuordnung zu einem Wintersemester (WS) bzw. zu einem Sommersemester (SS) ist jeweils angegeben. Der Besuch der Veranstaltungen in der Reihenfolge der Auflistung wird empfohlen.

(3) Das Hauptstudium besteht aus Wahlpflicht-Veranstaltungen im Umfang von 20 SWS, von denen mindestens 6 SWS als Übungen oder Praktika nach-gewiesen werden müssen. In 4 dieser 6 SWS Übungen oder Praktika ist ein Leistungsnachweis zu erbringen. In Praktika, Seminaren und Übungen sind Teilnahmenachweise gemäß § 8 Abs. 3 zu erbringen, sofern kein Leistungsnachweis erworben wird. Die gewählten Veranstaltungen können sowohl auf der im Grundstudium eingeschlagenen Ausrichtung aufbauen als auch diese durch andere Veranstaltungen des Grundstudiums erweitern.
 
 

§ 21
Magister-Studienplan

Der Studienplan für den Magister-Neben-fachstudiengang kann durch Beschluss der Fakultätskonferenz Biologie verändert werden und ist in seiner jeweils gültigen aktuellen Fassung als Anlage 7 Bestandteil dieser Ordnung.
 

III Schlussbestimmungen
 
 

§ 22
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt -Amtliche Bekanntmachungen- der Universität Bielefeld in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fakultät für Biologie vom 13. Dezember 2000.

Bielefeld, den 2. Mai 2001
 
 

Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Dieter Timmermann







Anlage 1

STUDIENGANG DIPLOMBIOLOGIE
A P f l i c h t v e r a n s t a l t u n g e n (58,5 SWS)
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
V Allg. Biol. u. Zellbiol. 2,5 SWS

Ü Allg. Biol. u. Zellbiol.2 SWS

V Allg. Botanik 2,5 SWS

Ü Allg. Botanik 2 SWS

Ü Zoolog. Formenkenntnis 1 SWS

S "Biologie heute" 2 SWS

V Mathemat. Grundlagen 2 SWS

Ü Übungen zur Mathematik 1 SWS

V Chemie für Biologen 4 SWS

V Physik für Biologen I 2 SWS

V Allg. Zool./Histol. 2,5 SWS

Ü Allg. Zool./Histol. 2 SWS

V/Ü Genetik 2 SWS

V Evolutionsbiologie 1 SWS

V Ökologie 1 SWS

Ü Botan. Formenkenntnis 1 SWS

Ex Botan. Exkursionen 1 SWS

V Physik für Biologen II 2 SWS

Pr/Ü Chemie für Biologen 5 SWS

V Stoffwechselphysiologie 2,5 SWS

Ü Stoffwechselphysiologie 3 SWS

V Neurobiologie 2 SWS

V Entwicklungsbiologie 1,5 SWS

V Mikrobiologie 1 SWS

Pr/Ü Physik für Biologen 5 SWS

V Verhaltensforschung 1 SWS

Ex Zoolog. Exkursionen 1 SWS

V Statist. Grundlagen 2 SWS

Ü Übungen zur Statistik 1 SWS

B Veranstaltungen freier Wahl (14 SWS)
Einführungswoche 2 SWS Biolog. Schwerpunkte 4 SWS Biolog. Schwerpunkte 4 SWS

Nebenfach-Grundlagen 4 SWS

C Wahlpflichtveranstaltungen (14,5 SWS, - davon 7 mit Qualifiziertem Studiennachweis)
V/S u. Ü gemäß Blatt 2 4,5 SWS V/S und Ü gemäß Blatt 2 4,5 SWS V/S und Ü gemäß Blatt 2 5,5 SWS
Pflicht-Wochenstunden 21 SWS

Gesamt-Wochenstunden 23 SWS

Pflicht-Wochenstunden 17,5 SWS

Gesamt-Wochenstunden 22 SWS

Pflicht-Wochenstunden 15 SWS

Gesamt-Wochenstunden 23,5 SWS

Pflicht-Wochenstunden 5 SWS

Gesamt-Wochenstunden 18,5 SWS

_________ = Leistungsnachweis vorgeschrieben

_ _ _ _ _ _ = Teilnahmenachweis vorgeschrieben

SWS = Semesterwochenstunden V = Vorlesung Ü = Übung Ex = Exkursion Pr = Praktikum
 
 
 

Anlage 2
 
Zu C WAHLPFLICHT-Veranstaltungen (Alternativ-Modelle)
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
Modell 1 (genetisch/entwicklungsbiologische Ausrichtung)
Ü Spez. Botanik oder Spez. Zoologie (A) 3 SWS

V/S zur gewählten Übung 1,5 SWS

Ü Genetik/Mikrobiologie (B) 2 SWS

V/S zur gewählten Übung 2,5 SWS

Ü Entwicklungsbiologie (C) 2 SWS

V/S zur gewählten Übung 3,5 SWS

Modell 2 (ethologisch/neurobiologische Ausrichtung)
Ü Humanbiologie (C) 2 SWS

V/S zur gewählten Übung 2,5 SWS

Ü Neurobiologie (A) 3 SWS

V/S zur gewählten Übung 1,5 SWS

Ü Verhaltungsforschung (B) 2 SWS

V/S zur gewählten Übung 3,5 SWS

Modell 3 (ökologische Ausrichtung)
Ü Spez. Botanik oder

Spez. Zoologie (A) 3 SWS

V/S zur gewählten Übung 1,5 SWS

Ü Ökologie (B oder C) 2 SWS

V/S zur gewählten Übung 2,5 SWS

Ü Ökologie (B oder C) 2 SWS

V/S zur gewählten Übung 3,5 SWS

Jeweiliges Stundenvolumen: 4,5 SWS 4,5 SWS 5,5 SWS

_________ = Qualifizierter Studiennachweis vorgeschrieben

_ _ _ _ _ _ = Teilnahmenachweis vorgeschrieben

(Je nach aktuellem Lehrangebot können sich leichte Verschiebungen zwischen den einzelnen Semestern ergeben.)

Gemäß § 7 Abs. 3 b) der StudO vom 4. Dezember 1996, geändert durch Ordnung vom 14. Februar 2000 ist verbindlich vorgeschrieben

1 Leistungsnachweis aus Gruppe A (Spez. Botanik / Spez. Zoologie / Neurobiologie)
1 Leistungsnachweis aus Gruppe B (Genetik/Mikrobiologie / Ökologie / Verhaltensforschung)
1 Leistungsnachweis aus Gruppe C (Entwicklungsbiologie / Ökologie / Humanbiologie)

SWS = Semesterwochenstunden V = Vorlesung Ü = Übung Ex = Exkursion Pr = Praktikum
 
 

Anlage 3

Grundstudium Diplom-Umweltwissenschaften
A Pflichtveranstaltungen (79 SWS)  
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
V Allg. Biologie und Zellbiologie 2,5 SWS

Ü Allg. Biologie und Zellbiologie 2 SWS

V Allg. Botanik 2,5 SWS

Ü Allg. Botanik 2 SWS

Ü Zoolog. Formenkenntnis 1 SWS

V Umweltprobleme 1 SWS

V Grundlagen ch. Reakt. 4 SWS

Pr/Ü Chem. Reaktionen I 5 SWS

 

V Allg. Zoologie/Histologie 2,5 SWS

Ü Allg. Zoologie/Histologie 2 SWS

V/Ü Genetik 2 SWS

V Evolutionsbiologie 1 SWS

V Ökologie 1 SWS

Ü Botan. Formenkenntnis 1 SWS

Ex Botan. Exkursionen 1 SWS

V Spez. Zoologie 1,5 SWS

Ü Spez. Zoologie 3 SWS

V Chem. Umweltprozesse 2 SWS

Pr/Ü Chem. Reaktionen II 5 SWS

V Stoffwechselphysiologie 2,5 SWS

Ü Stoffwechselphysiologie 3 SWS

V terr. Ökosysteme 2 SWS

V Mikrobiologie 1 SWS

V Grundl. Phys. Reakt. 4 SWS

Pr/Ü Phys. Reaktionen I 5 SWS

V aquat. Ökosysteme 1 SWS

Ex Zoolog. Exkurisonen 1 SWS

V Statist. Grundlagen 2 SWS

Ü Übungen zur Statistik 1 SWS

V Spez. Botanik 1,5 SWS

Ü Spez. Botanik 3 SWS

V Angew. Ökologie 2 SWS

Ü Freilandökologie(=Angew. Ökol.) 3 SWS

Pr/Ü Phys. Reaktonen II 5 SWS

 

 
B Veranstaltungen freier Wahl (8 SWS; Vorschläge)
Einführungswoche 2 SWS   Biol. Veranstaltungen 3 SWS nicht-biol. Veranstaltungen 3 SWS
 
Gesamt-SWS 22 SWS 22 SWS 20,5 SWS 22,5 SWS

Summe: 87 Semesterwochenstunden (SWS)

_________ = Leistungsnachweis ( LN) vorgeschrieben

_ _ _ _ _ _ = Teilnahmenachweis (TN) vorgeschrieben

Die Art des Nachweises (LN oder TN) kann getauscht werden zwischen den Kursen:

- Chem. Reakt. I und II (1./2. Semester)
- Physik. Reakt. I und II (3./4. Semester)
- Spez. Zool. und Spez. Bot. (2./4. Semester)

SWS = Semesterwochenstunden V = Vorlesung Ü = Übung Ex = Exkursion Pr = Praktikum
 

Anlage 4

Hauptstudium Diplom-Umweltwissenschaften


A Pflichtveranstaltungen (23 SWS)
5. Semester
6. Semester
7. Semester
8. Semester
V Einf. in das Öffentl. Recht 2 SWS

V Einf. In das Strafrecht

/Umweltstrafrecht 2 SWS

V Einf. In die Umweltsoziologie 2 SWS

V Einf. in dasPrivatrecht 2 SWS

V Einf. in das Umweltrecht 2 SWS

V Polizei- und Ordnungsrecht 2 SWS

V Allg. Verwaltungsrecht 3 SWS

V Umwelt.Verw.Recht I 2 SWS

V Baurecht 2 SWS

V Umweltverwaltungsrecht Teil II 2 SWS

S Verwaltungsrecht-AG 2 SWS

 
B Wahlpflichtveranstaltungen (56 SWS; Vorschläge)
V/S zur Wissenschaftsethik 2 SWS

P/Ü in Biologie 5 SWS

Nicht-biol. Nebenfach 5 SWS

P/Ü in Biologie 15 SWS

 

V/S in Pädagogik 1 SWS

P/Ü in Biologie 5 SWS

Nicht-biol. Nebenfach 5 SWS

V/S in Pädagogik 1 SWS

fachübergr. Projekt 15 SWS

S in Biologie 2 SWS

 
C Veranstaltungen freier Wahl (9 SWS; Vorschläge)
Freie Wahl 3 SWS

Empfohlen: V Biogeographie 1 SWS

  Freie Wahl 5 SWS  
               
Pflicht-Wochenstunden 6 SWS

Gesamtwochenstunden 22 SWS

 

Pflichtwochenstunden 6 SWS

Gesamtwochenstunden 21 SWS

Pflichtwochenstunden 7 SWS

Gesamtwochenstunden 23 SWS

Pflichtwochenstunden 4 SWS

Gesamtwochenstunden 22 SWS

Summe: 88 SWS

SWS = Semesterwochenstunden V = Vorlesung Ü = Übung Ex = Exkursion Pr = Praktikum
 

Anlage 5

Studiengang Biologie Lehramt Sekundarstufe I
 

1. Semester V Allgemeine Biologie und Zellbiologie 2 SWS

V Allgemeine Botanik 2 SWS

Ü Allgemeine Botanik 2 SWS*

Ü/Ex Spez. Zoologie und Formenkenntnis 3 SWS*
 
 

Gesamt-Wochenstunden 9 SWS
 
 

2. Semester V Allg. Zool./Histol. 2 SWS

Ü Allg. Zool./Histol. 2 SWS*

Ü/Ex Spez. Botanik und Formenkenntnis 3 SWS*
 
 

Gesamt-Wochenstunden 7 SWS
 
 
 


3. Semester

V Stoffwechselphysiologie 2 SWS

Ü Stoffwechselphysiologie 3 SWS*

V/Ü Einf. Didaktik 2 SWS
 
 

Gesamt-Wochenstunden 7 SWS
 
 

SWS = Semesterwochenstunden V = Vorlesung Ü = Übung Ex = Exkursion Pr = Raktikum
 

Anlage 6

Studiengang Lehramt Sekundarstufe II
 

1. Semester V Allgemeine Biologie und Zellbiologie 2 SWS

Ü Allgemeine Biologie und Zellbiologie 2 SWS*

V Allgemeine Botanik 2 SWS

Ü Allgemeine Botanik 2 SWS*

Ü Zool. Formenkenntnis 1 SWS+

Gesamt-Wochenstunden 9 SWS

2. Semester V Allg.Zool./Histol. 2 SWS

Ü Allg.Zool./Histol. 2 SWS*

V/Ü Genetik 2 SWS*

Ü Botan. Formenkenntnis 1 SWS+

Ex. Botan. Exkursionen 1 SWS+

Gesamt-Wochenstunden 8 SWS
 
 

3. Semester V Stoffwechselphysiologie 2 SWS

Ü Stoffwechselphysiologie 3 SWS*

V Neurobiologie 2 SWS

V Entwicklungsbiologie 1 SWS

V/Ü Einf. Didaktik 2 SWS

Gesamt-Wochenstunden 10 SWS
  4. Semester V Verhaltensforschung 1 SWS

V Ökologie 1 SWS

V Evolutionsbiologie 1 SWS

Ex. Zool. Exkursionen 1 SWS+

Gesamt-Wochenstunden 4 SWS

SWS = Semesterwochenstunden V = Vorlesung Ü = Übung Ex = Exkursion Pr = Praktikum
 

Anlage 7

Magisternebenfach-Studiengang Biologie

MODELL 1 (genetisch/entwicklungsbiologische Ausrichtung)
1. Semester (WS)
2. Semester (SS)
3. Semester (WS)
4. Semester (SS)
V Allg. Biologie und 

Zellbiologie 2 SWS

Ü Nebenfachpraktikum 4 SWS

Stundenvolumen: 6 SWS

V Evolutionsbiologie 1 SWS

V/Ü Genetik 2 SWS
 
 

Stundenvolumen: 3 SWS

Ü/S Genet./Mikrobiologie 4 SWS

V Entwicklungsbiologie 1 SWS
 
 

Stundenvolumen: 5 SWS

Ü Entwicklungsbiologie 2 SWS
 
 

Stundenvolumen: 2 SWS


 

MODELL 2 (ethologisch/neurobiologische Ausrichtung)
 
1. Semester (WS)
2. Semester (SS)
3. Semester (WS)
4. Semester (SS)
V Allg. Biologie und 

Zellbiologie 2 SWS

Ü Nebenfachpraktikum 4 SWS

Stundenvolumen: 6 SWS

V Allg. Zool./Histol. 2 SWS
 
 

Stundenvolumen: 2 SWS

Ü Neurobiologie 3 SWS

V Neurobiologie 2 SWS
 
 

Stundenvolumen: 5 SWS

Ü Verhaltensforschung 2 SWS

V Verhaltensforschung 1 SWS
 
 

Stundenvolumen: 3 SWS


 

MODELL 3 (ökologische Ausrichtung)
 
1. Semester (WS)
2. Semester (SS)
3. Semester (WS)
4. Semester (SS)
V Allg. Biologie und

Zellbiologie 2 SWS

Ü Nebenfachpraktikum 4 SWS

Stundenvolumen: 6 SWS

V Ökologie 1 SWS

Ü Ökologie 2 SWS
 
 

Stundenvolumen: 3 SWS

V Ökosysteme 2 SWS
 
 

Stundenvolumen: 2 SWS

V Angew. Ökologie 2 SWS

Ü Freilandökologie 3 SWS
 
 

Stundenvolumen: 5 SWS

Das Hauptstudium besteht aus Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 20 SWS, von denen mindestens 6 SWS als Übungen oder Praktika nachgewiesen werden müssen. In vier dieser sechs SWS Übungen oder Praktika ist ein Leistungsnachweis zu erbringen. Die gewählten Veranstaltungen können sowohl auf der im Grundstudium eingeschlagenen Ausrichtung aufbauen als auch diese durch andere Veranstaltungen des Grundstudiums erweitern.

________ = Leistungsnachweis (LN) vorgeschrieben

SWS = Semesterwochenstunden S = Seminar V = Vorlesung Ü = Übung