| Universität | Verkündungs- |
| Bielefeld | blatt |
| Amtliche Bekanntmachungen | |
| Jahrgang 30 Nr. 08 | Bielefeld, 2. Mai 2001 |
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-.-.-.-.-
Allgemeine
Studienordnung für die Studiengänge der Fakultät für
Biologie der Universität Bielefeld vom 2. Mai 2001
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des
§ 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S.190), hat die
Fakultät für Biologie die folgende Allgemeine Studienordnung
erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
§ 3 Wünschenswerte zusätzliche Qualifikationen
§ 7 Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums mit beschränkter Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahl
§ 8 Leistungsnachweise, Qualifizierte Studienachweise und Teilnahmenachweise
§ 12 Revision
der Studienordnung
II.
Studiengangsspezifische Regelungen
A) Diplomstudiengänge Biologie und Umweltwissenschaften
B) Lehramtsstudiengänge Sekundarstufe II und I
C) Nebenfachstudiengang Magister
Anhang:
(1) Diese Studienordnung beschreibt in ihrem allgemeinen Teil die grundsätzlichen Aspekte der Stu-diengänge der Fakultät für Biologie. In ihrem speziellen Teil regelt sie die studiengangsspezifischen Aspekte der Studiengänge
- Biologie - Diplom
- Umweltwissenschaften - Diplom
- Biologie - Lehramt Sekundarstufe II
- Biologie - Lehramt Sekundarstufe I
- Biologie - Magister-Nebenfach.
(2) Die Gültigkeit der in §§
13 und 16 genannten Studienordnungen bleibt unberührt.
Als Zugangsvoraussetzung ist ein Zeugnis
der allgemeinen Hochschulreife oder fachgebundenen Hoch-schulreife oder
ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes
Zeugnis vorzulegen.
Folgende Kenntnisse und Fähigkeiten erleichtern das Studium der Biologie:
a) eine im Rahmen der differenzierten
Oberstufe erfolgte Schwerpunktbildung in naturwissenschaftlichen Fächern,
b) Kenntnisse im Englischen als wissenschaftlicher
Kommunikationssprache.
Die Qualifikation zu b) kann erworben
werden durch Teilnahme an Sprachkursen (z.B. an der Fakultät für
Linguistik und Literaturwissenschaft der Universität Bielefeld) oder
durch Selbststudium.
Ziel des Studiums ist nicht nur, die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse und einen Überblick über die Zusammenhänge des Faches zu vermitteln. Erworben werden soll auch die Fähigkeit zur Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse, zum Aufstellen von Hypothesen und zu deren Überprüfung durch empirische Daten und zur Einschätzung der Methoden und des Aussagewertes biologischer Experimente.
Ziele sind im einzelnen
a) Planung von Experimenten
b) Einsatz von klassischen und modernen
instrumentel-len Techniken
c) Gebrauch allgemeiner mathematischer
und statisti-scher Methoden
d) bibliographische Techniken
e) Darstellen wissenschaftlicher
Sachverhalte in mündlicher und schriftlicher Form.
Studierende sollen zudem in der Lage
sein, Ge- und Missbrauch wissenschaftlicher Erkenntnisse einzu-schätzen.
Sie sollten die Fähigkeit zu fachübergreifender Kommunikation
und Kooperation besitzen und Einsicht haben in die Verantwortung des Menschen
für die von ihm bewohnte Umwelt. Die Verwirklichung dieser Ziele wird
in allen dazu geeigneten Veranstaltungen angestrebt.
Das Studium ist in Studienjahre organisiert.
Das Studium für das Lehramt Sekundarstufe I und für das Magister-Nebenfach
kann zu jedem Semester, das Studium der übrigen Studiengänge
nur zu einem Wintersemester aufgenommen werden.
(1) Für das Lehrangebot sind folgende Vermittlungs-formen vorgesehen:
Vorlesung
Einzelne Stoffgebiete werden im Zusammenhang
dargestellt. In Vorlesungen können Übungsanteile in unterschiedlichem
Umfang integriert sein.
Seminar
Von den Teilnehmenden werden innerhalb
eines Oberthemas wissenschaftliche Arbeiten und Erkenntnisse dargestellt
und diskutiert. Dies geschieht im allgemeinen in Form von Referaten.
Übung
Unter Einsatz verschiedener Methoden
werden Grundkenntnisse experimentell erarbeitet. Soweit möglich, sollen
die Teilnehmenden auch selbstgewählte Aufgaben lösen.
Exkursion
Pflanzen und Tiere werden in ihrer
natürlichen oder vom Menschen geschaffenen Umwelt vorgestellt; dabei
sollen ökologische Zusammenhänge veranschaulicht werden. In zugeordneten
Bestimmungsübungen und durch Besuch von Sammlungen werden Artenkenntnisse
erworben und erweitert.
Fortgeschrittenenpraktikum
(mit begleitender Übung)
Spezielle Kenntnisse werden mittels
weitgehend selbstständiger Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen
erworben. Gruppenarbeit wird angestrebt. In der begleitenden Übung
werden Aufgabenstellung, Möglichkeiten der Problemlösung sowie
die Ergebnisse diskutiert.
Geländepraktikum
Biotopbezogene Kenntnisse (faunistische,
floristische und ökologische) werden durch Bearbeitung praktischer
Aufgaben im Freiland erworben. Viele charakteristische Biotope (z.B. Hochgebirge,
Küste, Macchie, Tundra) können nur im Rahmen einer mehrtägigen
"Großen Exkursion" kennen gelernt werden.
(2) Weitere Vermittlungsformen sollen erprobt werden.
(3) Das Selbststudium ist in Form einer Vor- und Nachbereitung der während der Vorlesungszeit vermittelten Inhalte integraler Bestandteil des Studiums. Darüber hinaus dient das Selbststudium zur:
- Vertiefung vorhandener Schwerpunkte,
- Erarbeitung zusätzlicher Schwerpunkte,
- Erarbeitung fachübergreifender
Aspekte und Mitarbeit bei interdisziplinären Veranstaltungen (z.B.
des ZiF).
(1) Ist bei einzelnen Lehrveranstaltungen des Hauptstu-diums, insbesondere Praktika, eine Begrenzung der Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahl erforderlich und übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmefähigkeit, so regelt die Dekanin oder der Dekan den Zugang. Die Auswahl erfolgt nach folgendem Verfahren:
(2) Die Fakultät stellt im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Mittel sicher, dass den Studierenden durch
eine Beschränkung der Zahl der Teilnehmenden kein Zeitverlust oder
höchstens ein Zeitverlust von einem Semester entsteht.
§ 8
Leistungsnachweise, qualifizierte
Studiennachweise und Teilnahmenachweise
(1) Leistungsnachweise (LN) sind Bescheinigungen über eine gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung als Zulassungsvoraussetzung für die Zwischen- oder Abschluss-prüfung geforderte individuell erkennbare Studienleistung. Sie können erworben werden durch die erfolgreiche Teilnahme an Praktika, Seminaren oder Übungen.
Für die Ausstellung eines LN ist außer der regelmäßigen Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung eine der folgenden Leistungen zu erbringen:
- Seminarvortrag,Die Art der erforderlichen Leistung wird im Kommen-tierten Veranstaltungsverzeichnis der Fakultät, spätestens zu Beginn der Veranstaltung, festgelegt. Soweit die Veranstaltungen dies erlauben, sollen verschiedene Nachweismöglichkeiten alternativ angeboten werden.
- schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Test oder Klausur),
- schriftliche Hausarbeit,
- Kolloquium,
- selbständige Durchführung praktischer Aufgaben (einschließlich Protokoll).
Für den Erwerb von LN, sofern diese in Form einer Klausurarbeit oder in Form einer mündlichen Prüfung durchgeführt werden, werden in jedem Semester zwei Termine angesetzt. Die Bewertung der Leistungsnachweise ist den Studierenden jeweils nach spätestens sechs Wochen bekannt zu geben.
(2) Anforderungen an Qualifizierte Studiennachweise (QN) im Sinne der Lehramt-Studienordnungen be-schränken sich auf die Feststellung, ob sich die Studie-renden den in der jeweiligen Veranstaltung behandelten Stoff angeeignet haben; sie liegen deutlich unter den Anforderungen an einen Leistungsnachweis. Absatz 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
(3) Teilnahmenachweise (TN) setzen die regelmäßige, dokumentierte Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung voraus; eine Leistungsüberprüfung erfolgt nicht. Teilnahmenachweise werden entweder durch Bescheinigungen oder durch Eintragung in das Studienbuch dokumentiert.
(4) Die Fakultät stellt den Studierenden
zu Studienbe-ginn eine Karteikarte ("Laufzettel") aus, auf der die studiengangsspezifischen
Pflicht- und Wahlpflichtver-anstaltungen aufgelistet sind und auf der die
Veranstaltenden den jeweils erworbenen Nachweis bestätigen. Diese
Karteikarte ist dem Prüfungsamt bei der Meldung zu einer Prüfung
vorzulegen.
(1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität Bielefeld (ZSB). Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über die Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen; sie umfasst bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch eine psychologische Beratung (§ 83 Abs.1 HG).
(2) Die Beratung zu Fragen der Studiengestaltung einschließlich der Vorbereitung auf Prüfungen wird von der Studienberatung der Fakultät für Biologie erteilt. Vor Beginn der Vorlesungszeit eines Wintersemesters wird eine Einführungswoche in das Studium an der Fakultät für Biologie angeboten, die ebenfalls Beratungsfunktion hat.
(3) Darüber hinaus orientiert
sich die Fakultät spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters
über den bisherigen Studienverlauf, informiert die Studierenden und
führt gegebenenfalls eine Studienberatung durch.
Durch eine Promotion werden besondere wissenschaft-liche Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen. Ein Promotionsstudium kann durchgeführt werden nach erfolgreichem Abschluss
Weiteres regelt die Promotionsordnung
der Fakultät für Biologie der Universität Bielefeld in ihrer
jeweils gültigen Fassung.
Die den jeweiligen Studiengängen
zugeordneten Studienpläne geben eine Empfehlung zur zeitlichen Abfolge
von Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen und zur Aufteilung auf die
einzelnen Semester.
Die in dieser Studienordnung zusammengefassten
Grundsätze stellen kein endgültiges Ergebnis dar. Sie sollen
nach angemessener Zeit überprüft werden.
II. Studiengangspezifische Regelungen
A) Diplomstudiengänge Biologie und Umweltwissenschaften
(1) Grundlagen für den Diplomstudiengang Biologie sind
Das Studium gliedert sich in den Diplomstudiengängen
in ein mit der Diplom-Vorprüfung abschließendes Grundstudium
und ein mit der Diplomprüfung abschließendes Hauptstudium. Der
Studienumfang beträgt in beiden Studiengängen 175 Semesterwochenstunden
(SWS).
(1) Die Studienpläne sind so aufgestellt, dass Studie-rende die Diplom-Vorprüfung bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 5. Semesters und die Diplomprüfung (einschließlich der Diplomarbeit) im Diplomstudiengang Biologie bis zum Ende des 10. und im Diplom-studiengang Umweltwissenschaften bis zum Ende des 9. Semesters abschließen können.
(2) Die Studienpläne für
die beiden Diplomstudiengänge können durch Beschluss der Fakultätskonferenz
Biologie verändert werden und sind in ihrer jeweils gültigen
aktuellen Fassung als Anlagen 1-4 Bestandteil dieser Ordnung.
B) Lehramtstudiengänge Sekundarstufe II und I
Regelungsgrundlagen für beide Lehramtstudiengänge sind
Das Studium gliedert sich im Lehramt der
Die Studienpläne für die
beiden Lehramtsstudiengänge können durch Beschluss der Fakultätskonferenz
Biologie verändert werden und sind in ihrer jeweils gültigen
aktuellen Fassung als Anlagen 5 und 6 Bestandteil dieser Ordnung.
C)
Nebenfachstudiengang Magister
Regelungsgrundlage ist
(1) Das Studium gliedert sich in ein mit der Zwischen-prüfung abschließendes Grund- und ein mit der Magisterprüfung abschließendes Hauptstudium. Die Studienordnung ist so aufgestellt, dass Studierende die Zwischenprüfung (ZP) bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 5. Semesters und die Magisterprüfung bis zum Ende des 8. Semesters abschließen können. Der Studienumfang beträgt 40 SWS, davon entfallen 4 SWS auf nicht prüfungsrelevante zusätzliche Veranstaltungen, die das Fachstudium ergänzen und aus dem gesamten Lehrangebot der Universität gewählt werden können. Für prüfungsrelevante Veranstaltungen entfallen auf das Grundstudium (bis zur ZP) 16 Semesterwochenstunden (SWS), auf das Hauptstudium 20 SWS.
(2) Das Grundstudium gliedert sich in einen Pflichtteil mit den Veranstaltungen
- V Allgemeine Biologie / Zellbiologie 2 SWS -WS-und einen Wahlpflichtteil, in dem die einem der folgenden Schwerpunkte zugeordneten Veranstaltungen zu besuchen sind :
- Ü Nebenfachpraktikum * 4 SWS -WS-
a) genetisch/entwicklungsbiologischer Schwerpunkt
- V/Ü Genetik 2 SWS -SS-b) neurobiologisch/ethologischer Schwerpunkt
- V Evolutionsbiologie 1 SWS -SS-
- Ü Genetik / Mikrobiologie * 2 SWS -WS-
- S zu dieser Übung 2 SWS -WS-
- V Entwicklungsbiologie 1 SWS -WS-
- Ü Entwicklungsbiologie * 2 SWS -SS-
- V Allgemeine Zoologie / Histologie 2 SWS -SS-c) ökologischer Schwerpunkt
- Ü Neurobiologie * 3 SWS -WS-
- V zu dieser Übung 2 SWS -WS-
- Ü Verhaltensforschung * 2 SWS -SS-
- V zu dieser Übung 1 SWS -SS-
- V Ökologie 1 SWS -SS-In den mit * gekennzeichneten Veranstaltungen sind Leistungsnachweise zu erbringen, der Besuch der Vorlesungen wird durch Eintragungen im Studienbuch nachgewiesen. Die Veranstaltungen finden im Jahresturnus statt; die Zuordnung zu einem Wintersemester (WS) bzw. zu einem Sommersemester (SS) ist jeweils angegeben. Der Besuch der Veranstaltungen in der Reihenfolge der Auflistung wird empfohlen.
- V Ökosysteme 2 SWS -WS-
- Ü Ökologie I oder II * 2 SWS -SS bzw. WS-
- V Angewandte Ökologie 2 SWS -SS-
- Ü Freilandökologie * 3 SWS -SS-
(3) Das Hauptstudium besteht aus Wahlpflicht-Veranstaltungen
im Umfang von 20 SWS, von denen mindestens 6 SWS als Übungen oder
Praktika nach-gewiesen werden müssen. In 4 dieser 6 SWS Übungen
oder Praktika ist ein Leistungsnachweis zu erbringen. In Praktika, Seminaren
und Übungen sind Teilnahmenachweise gemäß § 8 Abs.
3 zu erbringen, sofern kein Leistungsnachweis erworben wird. Die gewählten
Veranstaltungen können sowohl auf der im Grundstudium eingeschlagenen
Ausrichtung aufbauen als auch diese durch andere Veranstaltungen des Grundstudiums
erweitern.
Der Studienplan für den Magister-Neben-fachstudiengang
kann durch Beschluss der Fakultätskonferenz Biologie verändert
werden und ist in seiner jeweils gültigen aktuellen Fassung als Anlage
7 Bestandteil dieser Ordnung.
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt -Amtliche Bekanntmachungen- der Universität Bielefeld in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fakultät für Biologie vom 13. Dezember 2000.
Bielefeld, den 2. Mai 2001
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Dieter
Timmermann
STUDIENGANG DIPLOMBIOLOGIE
| A P f l i c h t v e r a n s t a l t u n g e n (58,5 SWS) | |||||||
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| V
Allg. Biol. u. Zellbiol. 2,5 SWS
Ü Allg. Biol. u. Zellbiol.2 SWS V Allg. Botanik 2,5 SWS Ü Allg. Botanik 2 SWS Ü Zoolog. Formenkenntnis 1 SWS S "Biologie heute" 2 SWS V Mathemat. Grundlagen 2 SWS Ü Übungen zur Mathematik 1 SWS V Chemie für Biologen 4 SWS V Physik für Biologen I 2 SWS |
V
Allg. Zool./Histol. 2,5 SWS
Ü Allg. Zool./Histol. 2 SWS V/Ü Genetik 2 SWS V Evolutionsbiologie 1 SWS V Ökologie 1 SWS Ü Botan. Formenkenntnis 1 SWS Ex Botan. Exkursionen 1 SWS V Physik für Biologen II 2 SWS Pr/Ü Chemie für Biologen 5 SWS |
V
Stoffwechselphysiologie 2,5 SWS
Ü Stoffwechselphysiologie 3 SWS V Neurobiologie 2 SWS V Entwicklungsbiologie 1,5 SWS V Mikrobiologie 1 SWS Pr/Ü Physik für Biologen 5 SWS |
V
Verhaltensforschung 1 SWS
Ex Zoolog. Exkursionen 1 SWS V Statist. Grundlagen 2 SWS Ü Übungen zur Statistik 1 SWS |
||||
| B Veranstaltungen freier Wahl (14 SWS) | |||||||
| Einführungswoche 2 SWS | Biolog. Schwerpunkte 4 SWS | Biolog.
Schwerpunkte 4 SWS
Nebenfach-Grundlagen 4 SWS |
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| C Wahlpflichtveranstaltungen (14,5 SWS, - davon 7 mit Qualifiziertem Studiennachweis) | |||||||
| V/S u. Ü gemäß Blatt 2 4,5 SWS | V/S und Ü gemäß Blatt 2 4,5 SWS | V/S und Ü gemäß Blatt 2 5,5 SWS | |||||
| Pflicht-Wochenstunden
21 SWS
Gesamt-Wochenstunden 23 SWS |
Pflicht-Wochenstunden
17,5 SWS
Gesamt-Wochenstunden 22 SWS |
Pflicht-Wochenstunden
15 SWS
Gesamt-Wochenstunden 23,5 SWS |
Pflicht-Wochenstunden
5 SWS
Gesamt-Wochenstunden 18,5 SWS |
||||
_________ = Leistungsnachweis vorgeschrieben
_ _ _ _ _ _ = Teilnahmenachweis vorgeschrieben
SWS = Semesterwochenstunden V = Vorlesung
Ü = Übung Ex = Exkursion Pr = Praktikum
| Zu C WAHLPFLICHT-Veranstaltungen (Alternativ-Modelle) | ||||
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|
| Modell 1 (genetisch/entwicklungsbiologische Ausrichtung) | ||||
|
V/S zur gewählten Übung 1,5 SWS |
Ü
Genetik/Mikrobiologie (B) 2 SWS
V/S zur gewählten Übung 2,5 SWS |
Ü
Entwicklungsbiologie (C) 2 SWS
V/S zur gewählten Übung 3,5 SWS |
||
| Modell 2 (ethologisch/neurobiologische Ausrichtung) | ||||
| Ü
Humanbiologie (C) 2 SWS
V/S zur gewählten Übung 2,5 SWS |
Ü
Neurobiologie (A) 3 SWS
V/S zur gewählten Übung 1,5 SWS |
Ü
Verhaltungsforschung (B) 2 SWS
V/S zur gewählten Übung 3,5 SWS |
||
| Modell 3 (ökologische Ausrichtung) | ||||
| Ü
Spez. Botanik oder
Spez. Zoologie (A) 3 SWS V/S zur gewählten Übung 1,5 SWS |
Ü
Ökologie (B oder C) 2 SWS
V/S zur gewählten Übung 2,5 SWS |
Ü
Ökologie (B oder C) 2 SWS
V/S zur gewählten Übung 3,5 SWS |
||
| Jeweiliges Stundenvolumen: | 4,5 SWS | 4,5 SWS | 5,5 SWS | |
_________ = Qualifizierter Studiennachweis vorgeschrieben
_ _ _ _ _ _ = Teilnahmenachweis vorgeschrieben
(Je nach aktuellem Lehrangebot können sich leichte Verschiebungen zwischen den einzelnen Semestern ergeben.)
Gemäß § 7 Abs. 3 b) der StudO vom 4. Dezember 1996, geändert durch Ordnung vom 14. Februar 2000 ist verbindlich vorgeschrieben
1 Leistungsnachweis aus Gruppe A (Spez.
Botanik / Spez. Zoologie / Neurobiologie)
1 Leistungsnachweis aus Gruppe B
(Genetik/Mikrobiologie / Ökologie / Verhaltensforschung)
1 Leistungsnachweis aus Gruppe C
(Entwicklungsbiologie / Ökologie / Humanbiologie)
SWS = Semesterwochenstunden V = Vorlesung
Ü = Übung Ex = Exkursion Pr = Praktikum
Grundstudium Diplom-Umweltwissenschaften
| A Pflichtveranstaltungen (79 SWS) | |||
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| V Allg. Biologie
und Zellbiologie 2,5 SWS
Ü Allg. Biologie und Zellbiologie 2 SWS V Allg. Botanik 2,5 SWS Ü Allg. Botanik 2 SWS Ü Zoolog. Formenkenntnis 1 SWS V Umweltprobleme 1 SWS V Grundlagen ch. Reakt. 4 SWS Pr/Ü Chem. Reaktionen I 5 SWS
|
V Allg. Zoologie/Histologie
2,5 SWS
Ü Allg. Zoologie/Histologie 2 SWS V/Ü Genetik 2 SWS V Evolutionsbiologie 1 SWS V Ökologie 1 SWS Ü Botan. Formenkenntnis 1 SWS Ex Botan. Exkursionen 1 SWS V Spez. Zoologie 1,5 SWS Ü Spez. Zoologie 3 SWS V Chem. Umweltprozesse 2 SWS Pr/Ü Chem. Reaktionen II 5 SWS |
V Stoffwechselphysiologie
2,5 SWS
Ü Stoffwechselphysiologie 3 SWS V terr. Ökosysteme 2 SWS V Mikrobiologie 1 SWS V Grundl. Phys. Reakt. 4 SWS Pr/Ü Phys. Reaktionen I 5 SWS |
V aquat. Ökosysteme
1 SWS
Ex Zoolog. Exkurisonen 1 SWS V Statist. Grundlagen 2 SWS Ü Übungen zur Statistik 1 SWS V Spez. Botanik 1,5 SWS Ü Spez. Botanik 3 SWS V Angew. Ökologie 2 SWS Ü Freilandökologie(=Angew. Ökol.) 3 SWS Pr/Ü Phys. Reaktonen II 5 SWS
|
| B Veranstaltungen freier Wahl (8 SWS; Vorschläge) | |||
| Einführungswoche 2 SWS | Biol. Veranstaltungen 3 SWS | nicht-biol. Veranstaltungen 3 SWS | |
| Gesamt-SWS 22 SWS | 22 SWS | 20,5 SWS | 22,5 SWS |
Summe: 87 Semesterwochenstunden (SWS)
_________ = Leistungsnachweis ( LN) vorgeschrieben
_ _ _ _ _ _ = Teilnahmenachweis (TN) vorgeschrieben
Die Art des Nachweises (LN oder TN) kann getauscht werden zwischen den Kursen:
- Chem. Reakt. I und II (1./2. Semester)
- Physik. Reakt. I und II (3./4.
Semester)
- Spez. Zool. und Spez. Bot. (2./4.
Semester)
SWS = Semesterwochenstunden V = Vorlesung
Ü = Übung Ex = Exkursion Pr = Praktikum
| A Pflichtveranstaltungen (23 SWS) | |||||||
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|
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||||
| V
Einf. in das Öffentl. Recht 2 SWS
V Einf. In das Strafrecht /Umweltstrafrecht 2 SWS V Einf. In die Umweltsoziologie 2 SWS |
V
Einf. in dasPrivatrecht 2 SWS
V Einf. in das Umweltrecht 2 SWS V Polizei- und Ordnungsrecht 2 SWS |
V
Allg. Verwaltungsrecht 3 SWS
V Umwelt.Verw.Recht I 2 SWS V Baurecht 2 SWS |
S Verwaltungsrecht-AG 2 SWS |
||||
| B Wahlpflichtveranstaltungen (56 SWS; Vorschläge) | |||||||
| V/S
zur Wissenschaftsethik 2 SWS
P/Ü in Biologie 5 SWS Nicht-biol. Nebenfach 5 SWS |
P/Ü
in Biologie 15 SWS
|
V/S
in Pädagogik 1 SWS
P/Ü in Biologie 5 SWS Nicht-biol. Nebenfach 5 SWS |
V/S
in Pädagogik 1 SWS
fachübergr. Projekt 15 SWS S in Biologie 2 SWS |
||||
| C Veranstaltungen freier Wahl (9 SWS; Vorschläge) | |||||||
| Freie
Wahl 3 SWS
Empfohlen: V Biogeographie 1 SWS |
Freie Wahl 5 SWS | ||||||
| Pflicht-Wochenstunden
6 SWS
Gesamtwochenstunden 22 SWS
|
Pflichtwochenstunden
6 SWS
Gesamtwochenstunden 21 SWS |
Pflichtwochenstunden
7 SWS
Gesamtwochenstunden 23 SWS |
Pflichtwochenstunden
4 SWS
Gesamtwochenstunden 22 SWS |
||||
Summe: 88 SWS
SWS = Semesterwochenstunden V = Vorlesung
Ü = Übung Ex = Exkursion Pr = Praktikum
Studiengang Biologie Lehramt Sekundarstufe
I
V Allgemeine Botanik 2 SWS
Ü Allgemeine Botanik 2 SWS*
Ü/Ex Spez. Zoologie und Formenkenntnis
3 SWS*
Gesamt-Wochenstunden 9 SWS
Ü Allg. Zool./Histol. 2 SWS*
Ü/Ex Spez. Botanik und Formenkenntnis
3 SWS*
Gesamt-Wochenstunden 7 SWS
3. Semester
Ü Stoffwechselphysiologie 3 SWS*
V/Ü Einf. Didaktik 2 SWS
Gesamt-Wochenstunden 7 SWS
Studiengang Lehramt Sekundarstufe
II
Ü Allgemeine Biologie und Zellbiologie 2 SWS*
V Allgemeine Botanik 2 SWS
Ü Allgemeine Botanik 2 SWS*
Ü Zool. Formenkenntnis 1 SWS+
Gesamt-Wochenstunden 9 SWS
Ü Allg.Zool./Histol. 2 SWS*
V/Ü Genetik 2 SWS*
Ü Botan. Formenkenntnis 1 SWS+
Ex. Botan. Exkursionen 1 SWS+
Gesamt-Wochenstunden 8 SWS
Ü Stoffwechselphysiologie 3 SWS*
V Neurobiologie 2 SWS
V Entwicklungsbiologie 1 SWS
V/Ü Einf. Didaktik 2 SWS
V Ökologie 1 SWS
V Evolutionsbiologie 1 SWS
Ex. Zool. Exkursionen 1 SWS+
SWS = Semesterwochenstunden V = Vorlesung
Ü = Übung Ex = Exkursion Pr = Praktikum
Magisternebenfach-Studiengang Biologie
MODELL 1 (genetisch/entwicklungsbiologische Ausrichtung)
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| V Allg. Biologie
und
Zellbiologie 2 SWS Ü Nebenfachpraktikum 4 SWS Stundenvolumen: 6 SWS |
V Evolutionsbiologie
1 SWS
V/Ü Genetik 2 SWS
Stundenvolumen: 3 SWS |
Ü/S Genet./Mikrobiologie
4 SWS
V Entwicklungsbiologie 1 SWS
Stundenvolumen: 5 SWS |
Ü Entwicklungsbiologie
2 SWS
Stundenvolumen: 2 SWS |
MODELL 2 (ethologisch/neurobiologische
Ausrichtung)
|
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|
|
|
| V Allg. Biologie
und
Zellbiologie 2 SWS Ü Nebenfachpraktikum 4 SWS Stundenvolumen: 6 SWS |
V Allg. Zool./Histol.
2 SWS
Stundenvolumen: 2 SWS |
Ü Neurobiologie
3 SWS
V Neurobiologie 2 SWS
Stundenvolumen: 5 SWS |
Ü Verhaltensforschung
2 SWS
V Verhaltensforschung 1 SWS
Stundenvolumen: 3 SWS |
MODELL 3 (ökologische Ausrichtung)
|
|
|
|
|
| V Allg. Biologie
und
Zellbiologie 2 SWS Ü Nebenfachpraktikum 4 SWS Stundenvolumen: 6 SWS |
V Ökologie
1 SWS
Ü Ökologie 2 SWS
Stundenvolumen: 3 SWS |
V Ökosysteme
2 SWS
Stundenvolumen: 2 SWS |
V Angew. Ökologie
2 SWS
Ü Freilandökologie
3 SWS
Stundenvolumen: 5 SWS |
Das Hauptstudium besteht aus Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 20 SWS, von denen mindestens 6 SWS als Übungen oder Praktika nachgewiesen werden müssen. In vier dieser sechs SWS Übungen oder Praktika ist ein Leistungsnachweis zu erbringen. Die gewählten Veranstaltungen können sowohl auf der im Grundstudium eingeschlagenen Ausrichtung aufbauen als auch diese durch andere Veranstaltungen des Grundstudiums erweitern.
________ = Leistungsnachweis (LN) vorgeschrieben
SWS = Semesterwochenstunden S = Seminar
V = Vorlesung Ü = Übung