Aufgrund des § 79 des Gesetzes
über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz
- HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190) hat das Studierendenparlament
der Universität Bielefeld folgende Änderung der Beitragsordnung
vom 1. Juni 2001 (Verkündungsblatt der Universität Bielefeld
- Amtliche Bekanntmachungen -, Jg. 30, Nr. 10, S. 93) beschlossen:
Artikel I
In § 3 Abs. 1 werden die DM-Beträge
durch Euro-Beträge ersetzt.
Satz 1: statt DM 15,-- €
€ 7,67
Buchstabe a): statt DM 103,45 €
€
52,90 und
statt DM 103,55 € €
52,95
Buchstabe b): statt DM 1,--
€ €
0,51
Buchstabe c): statt DM 0,50 €
€ 0,26
Buchstabe d): statt DM 0,50 €
€
0,26.
Artikel II
Die Änderung von § 3 Abs.
1 gilt ab dem Sommersemester 2002.
Artikel III
Die Änderung der Beitragsordnung
tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Verkündungsblatt der Universität
Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studierendenparlaments vom 12. Juli 2001 und der Genehmigung des Rektorats vom 31. Juli 2001.
Bielefeld, den 3. September 2001
Der Vorsitzende des Studierendenparlaments
der Universität Bielefeld
Tobias Langer
-.-.-.-.-
Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang deutscher Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischem Bildungsnachweis, ausländischer Studienbewerberinnen und -bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern sowie staatenloser Studienbewerberinnen und -bewerber an der Universität Bielefeld (DSHO) vom 3. September 2001
- 3202 -
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des
§ 69 in Verbindung mit § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die
Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14.
März 2000 (GV. NRW. S. 190) hat die Fakultät für Linguistik
und Literaturwissenschaft folgende Änderungsordnung erlassen:
Artikel I
Die Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang deutscher Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischem Bildungsnachweis, ausländischer Studienbewerberinnen und -bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern sowie staatenloser Studienbewerberinnen und -bewerber an der Universität Bielefeld (DSHO) vom 15. Januar 1999 (ABl. NW. II. Nr. 3/99 S. 174) wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 2 entfällt nach "l) die " Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher- Instituts München erfolgreich abgelegt haben" der Punkt; es wird statt dessen das Wort "oder" eingesetzt.
Im Anschluss daran wird eingesetzt "m) den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber (Test DaF) in allen vier Teilprüfungen mit der höchsten Bewertung (Leistungsstufe 5) absolviert haben."
In § 1 Abs. 3 DSHO wird im ersten
Satz nach "in den Fällen des Abs. 2 Buchst. e) oder f) oder g) oder
h)" noch " oder m)" hinzugefügt.
Artikel II
Diese Änderung tritt am Tage
nach ihrer Bekanntgabe im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld
- Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fakultätskonferenz der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 20. Juni 2001.
Bielefeld, den 3. September 2001
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Dieter
Timmermann