Aufgrund des § 2 Absatz 4 und
des § 86 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes
Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.
NRW. S. 190) hat die Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
der Universität Bielefeld folgende Studienordnung erlassen:
Artikel I
Die Studienordnung für den Magisterstudiengang Texttechnologie der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 10. November 1999 (Mitteilungsblatt - Amtliche Bekanntmachungen - der Universität Bielefeld Jg. 28 Nr. 35 S. 185) wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 1 wird "§ 65 Abs. 3 UG" durch "§ 66 Abs. 4 HG" ersetzt.
2. § 5 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird "§ 82 Abs.
1 UG" durch "§ 83 Abs. 1 HG" ersetzt.
b) In Absatz 2 wird als letzter Satz
angefügt:
"Die Fakultät informiert sich
spätestens bis zum Ende des 2. Semesters über den bisherigen
Studienverlauf, berichtet den Studierenden und führt gegebenenfalls
eine Studienberatung durch."
3. § 7 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden die Worte "und
2 SWS entfallen auf Wahlpflichtveranstalten" ersetzt durch die Worte "und
5 SWS auf Wahlveranstaltungen (§ 4 Abs. 2).
b) Absatz 2 Satz 2 erhält folgende
Fassung:
"Davon entfallen 14 SWS auf Pflichtveranstaltungen
und 4 SWS auf Wahlveranstaltungen (§ 4 Abs. 2)."
4. § 9 erhält folgende Fassung:
"§ 9
Anforderungen des Grundstudiums
6. § 11 Satz 2 erhält folgende
Fassung;
"Sie erstreckt sich entweder auf
die Veranstaltung "Hypertext" oder auf die Veranstaltung "Textgestaltung
und Textsatz"."
7. § 12 erhält folgende Fassung:
8. § 13 Abs. 1 erhält
folgende Fassung
"(1) Im Hauptstudium ist
(1) Diese Änderungsordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium seit dem Wintersemester 2001/2002 aufgenommen haben.
(2) Für alle anderen Studierenden
findet Nr. 6 (Nr. 35.3 Übergangsbestimmungen Abs. 2 - 4) der Siebten
Änderungsordnung der Magisterprüfungsordnung der Fakultät
für Geschichtswissenschaft und Philosophie und der Fakultät für
Linguistik und Literaturwissenschaft vom 3. Dezember 2001, bekannt geben
im Verkündungsblatt - Amtliche Bekanntmachungen- der Universität
Bielefeld, Jg. 30 Nr. 20 S. 198 entsprechend Anwendung.
Diese Änderungsordnung tritt
am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Verkündungsblatt -amtliche Bekanntmachungen
- der Universität Bielefeld in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
der Fakultätskonferenz der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
vom 11. Juli 2001
Bielefeld, den 3.Dezember 2001
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Dieter
Timmermann
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