Änderung der Wahlordnung der Studierendenschaft der Universität Bielefeld für die Wahlen zum Studierendenparlament in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1998 (Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - Nr. 36/98) und der Änderungsordnung vom 1. Dezember 2000 (Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - Nr. 25/2000).
 

Aufgrund des § 78 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190) hat das Studierendenparlament der Universität Bielefeld folgende Änderung der Wahlordnung beschlossen:
 
 

Artikel I

In § 26 wird die Zahl "60" durch die Zahl "20" ersetzt.
 


Artikel II

Diese Änderung der Wahlordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld – Amtliche Bekanntmachungen – in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studierendenparlaments vom 26. April 2001 sowie der Genehmigung des Rektorats vom 30. Oktober 2001.
 

Bielefeld, den 3. Dezember 2001
 
 

Der Vorsitzende
des Studierendenparlaments
der Universität Bielefeld
Tobias Langer


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