Aufgrund des § 78 Abs. 2 des
Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz
– HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190) hat das Studierendenparlament
der Universität Bielefeld folgende Änderung der Wahlordnung beschlossen:
Artikel I
In § 26 wird die Zahl "60" durch
die Zahl "20" ersetzt.
Artikel II
Diese Änderung der Wahlordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld – Amtliche Bekanntmachungen – in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
des Studierendenparlaments vom 26. April 2001 sowie der Genehmigung des
Rektorats vom 30. Oktober 2001.
Bielefeld, den 3. Dezember 2001
Der Vorsitzende
des Studierendenparlaments
der Universität Bielefeld
Tobias Langer
-.-.-.-.-