Az.: - 2246.3 -
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des
§ 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz- HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190), geändert
durch Gesetz vom 27. November 2001 (GV. NRW. S. 812) hat die Fakultät
für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld die folgende
Ordnung erlassen:
Inhaltsübersicht:
§ 3 Dauer und Umfang des Studiums
§ 5 Durchführung des Studiengangs
§ 6 Studienbegleitende Prüfungen und ihre Bewertung
§ 7 Inhalte und Aufbau des Studiums
§ 12 Veranstaltungsarten, Lehr- und Lernformen
§ 13 Organisation und inhaltliche Gestaltung der Lehre
§ 15 In-Kraft-Treten
und Veröffentlichung
Das in Deutschland erstmals eingerichtete Master of Science Programm Epidemiologie verfolgt im wesentlichen die Ziele
Diese Studienordnung regelt auf der
Grundlage der Prüfungsordnung Inhalte, Aufbau und Verlauf des Studiums
im weiterbildender Studiengang Epidemiologie mit dem Abschluss Master of
Science in Epidemiology.
(1) Das weiterbildende Studium Epidemiologie ist ein weiterbildender Studiengang gemäß § 90 Abs. 2 HG und entspricht einem Studiengang im Sinne des § 84 HG. Das Studium soll den Studierenden die für eine wissenschaftliche Tätigkeit in der Forschung und Lehre notwendigen methodisch-analytischen Fachkenntnisse vermitteln, so dass sie in der Lage sind, die Zusammenhänge ihres Faches zu überblicken, nach wissenschaftlichen Grundsätzen selbständig epidemiologische Fragestellungen zu strukturieren und begrifflich zu präzisieren, sie als Forschungsproblem zu formulieren und mit angemessenen Methoden zu lösen.
(2) Das Studium soll den Studierenden
unter Berücksichtigung der Entstehung neuer epidemiologischer Spezialdisziplinen
sowie der inhaltlichen und methodischen Weiterentwicklung in der epidemiologischen
Forschung und den epidemiologischen Anwendungsfeldern grundlegende fachliche
Kenntnisse im analytisch-methodischen Bereich in Verbindung mit anwendungsorientiertem
Wissen vermitteln. Die Studierenden sollen befähigt werden, analytisch-methodische
Kenntnisse und Fähigkeiten für die Anwendung in der wissenschaftlichen
Lehre und Forschung, in der klinischen und pharmazeutischen Forschung und
in Behörden fundiert und im Zusammenhang mit dem jeweiligen Forschungsstand
reflektiert einzubringen.
(1) Die Studienzeit beträgt einschließlich der Abschlussarbeit vier Semester. Berufstätigen Studierenden kann ein berufsbegleitendes Studium ermöglicht werden, bei dem die Regelstudienzeit auf acht Semester ausgedehnt wird.
(2) Der Studienumfang beträgt
72 Semesterwochenstunden (SWS).
(1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die ZSB - Zentrale Studienberatung der Universität Bielefeld.
(2) Die Fakultät sorgt für eine studienvorbereitende und studienbegleitende Fachberatung. Sie stellt dazu geeignete Informationsmaterialien bereit. Für die Beratung stehen die von der Kommission für Lehre und studentische Angelegenheiten der Fakultät für Gesundheitswissenschaften benannten Lehrenden zur Verfügung.
(3) Die Inanspruchnahme der Studienberatung wird vor Aufnahme des weiterbildenden Studiums empfohlen.
(4) Die Fakultät berät die
Studierenden bei der Auswahl von Studienrichtungen, die auf besondere berufliche
Tätigkeitsprofile ausgerichtet sind.
(1) Für konzeptionelle Fragen der Organisation, Inhalte und Durchführung des Studiengangs ist in der Fakultät für Gesundheitswissenschaften die Kommission für Lehre und studentische Angelegenheiten zuständig.
(2) Für Prüfungsfragen wird
eine Prüfungskommission gebildet. Das Nähere regelt die Prüfungsordnung.
(1) In jedem Semester sind studienbegleitende Prüfungen vorgesehen, die nach Kreditpunkten gewichtet werden.
(2) Jede studienbegleitende Prüfung
wird benotet. Das Nähere regelt die Prüfungsordnung.
Im Rahmen einer Zusammenarbeit beteiligen
sich die Uni-versitäten Berlin, Bielefeld und München gemeinsam
an der Lehre des weiterbildenden Studiengangs. Im ersten Semester kann
wahlweise an den Standorten Berlin, Biele-feld oder München studiert
werden. Das 2. Semester wird zentral in Bielefeld stattfinden. Das 3. und
4. Semester finden wiederum an den ursprünglich gewählten Standorten
statt. Inhaltlich gliedert sich das Studium in das Grundlagen- und Vertiefungsstudium
(erstes und zweites Semester) sowie das berufsfeldorientierte Studium im
dritten und vierten Semester mit der abschließenden Masterarbeit.
(1) Im ersten Semester sind im Pflichtbereich folgende Veranstaltungen zu absolvieren:
Blockseminare zu epidemiologischen
Spezialthemen*:
(2) Alle oben aufgeführten Veranstaltungen
sind mit einer studienbegleitenden Prüfung abzuschließen. Das
berufsfeldorientierte Projektstudium wird mit 4 Kreditpunkten gewichtet,
die Kolloquien mit insgesamt 2 Kreditpunkten und das Analysepraktikum mit
1 Kreditpunkt. Die Spezialthemen werden mit jeweils 0,5 Kreditpunkten gewertet.
Insgesamt können damit im dritten Semester 8 Kreditpunkte erworben
werden.
(1) Im vierten Semester sind insgesamt zwei Wahlpflichtveranstaltungen (Blockseminare zu epidemiologischen Spezialthemen) auszuwählen. Es besteht die Möglichkeit, die Angebote der kooperierenden Standorte wahrzunehmen. Zusammen mit dem dritten Semester müssen insgesamt vier Blockseminare zu Spezialthemen belegt worden sein. Die Masterarbeit wird im vierten Semester geschrieben.
(2) Die oben aufgeführten Veranstaltungen
sind mit einer studienbegleitenden Prüfung abzuschließen. Die
Spezialthemen werden mit jeweils 0,5 Kreditpunkten gewichtet. Die Masterarbeit
wird mit 8 Kreditpunkten (entsprechend 16 SWS) bewertet. Insgesamt können
damit im vierten Semester 9 Kreditpunkte erworben werden.
(1) Die vorherrschende Vermittlungsform im Studiengang sind Lehrveranstaltungen, die als
(2) Sie werden von Lehrenden der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld und von mit der Lehre beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der am Lehrangebot beteiligten Kooperationspartner der Universitäten Berlin und München geleitet. Für die Lehre werden auch internationale Dozenten verpflichtet. Die Lehrveranstaltungen im zweiten Semester werden in englischer Sprache angeboten.
(3) lm ersten und zweiten Semester
sind die Lehr- und Lernformen auf die Vermittlung theoretischer und methodischer
Kenntnisse ausgerichtet. Dafür sind Vorlesungen, Übungen und
Seminare die geeignetste Form. Im berufsfeldorientierten Projektstudium
werden vertiefende Erkenntnisse in Spezialgebieten vermittelt und interdisziplinäre
Herangehensweisen und Problemlösungen eingeübt. Für viele
Studienteile ist hier die Projektform besonders geeignet.
(1) Die Lehrplanung ist so zu gestalten, dass das Studium in der Regelstudienzeit von zwei Jahren (entsprechend vier Semestern) abgeschlossen werden kann. Die Lehrplanung erfolgt im Jahresturnus.
(2) Im ersten, dritten und vierten Semester werden die Lehrveranstaltungen halbtägig durchgeführt und erlauben den Studierenden eine berufliche Teilzeitbeschäftigung. Die Lehrveranstaltungen des zentralen zweiten Semesters werden ganztägig stattfinden.
(3) Bei der inhaltlichen Gestaltung
der Lehre ist der interdisziplinäre und internationale Charakter des
Studiengangs zu berücksichtigen. Der inhaltlichen Ausrichtung gemäß
sind nationale und internationale Experten verschiedener epidemiologischer
Fachdisziplinen an der Durchführung der Veranstaltungen zu beteiligen.
Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen,
wenn 36 Kreditpunkte erworben wurden. Davon entfallen 8 Kreditpunkte auf
die Masterarbeit. Insgesamt mindestens 28 Kreditpunkte müssen im Rahmen
der Lehrveranstaltungen erworben werden.
Diese Studienordnung tritt am Tage
nach ihrer Bekanntgabe im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld
- Amtliche Bekanntmachungen – mit Wirkung vom 1. Oktober 2001 in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
der Fakultätskonferenz der Fakultät für Gesundheitswissenschaften
vom 31. Januar 2002.
Bielefeld, den 1. März 2002
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Dieter
Timmermann
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