Studienordnung für den weiterbildenden Studiengang Epidemiologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld vom 1. März 2002

Az.: - 2246.3 -



Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz- HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190), geändert durch Gesetz vom 27. November 2001 (GV. NRW. S. 812) hat die Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld die folgende Ordnung erlassen:
 

Inhaltsübersicht:

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ziel des Studiengangs

§ 3 Dauer und Umfang des Studiums

§ 4 Studienberatung

§ 5 Durchführung des Studiengangs

§ 6 Studienbegleitende Prüfungen und ihre Bewertung

§ 7 Inhalte und Aufbau des Studiums

§ 8 Erstes Semester

§ 9 Zweites Semester

§ 10 Drittes Semester

§ 11 Viertes Semester

§ 12 Veranstaltungsarten, Lehr- und Lernformen

§ 13 Organisation und inhaltliche Gestaltung der Lehre

§ 14 Abschluss des Studiums

§ 15 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung
 
 

Präambel

Das in Deutschland erstmals eingerichtete Master of Science Programm Epidemiologie verfolgt im wesentlichen die Ziele

  1. Qualifizierung zu hoher wissenschaftlicher Kompetenz für die in der epidemiologischen Forschung und Lehre tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
  2. Sicherstellung und Verbesserung der epidemiologischen Personalstruktur in Wissenschaft, Forschung und Lehre und
  3. Gewährleistung einer qualitätsgesicherten epidemiologischen Ausbildung in Deutschland durch die Einbeziehung und Vernetzung der beteiligten Standorte Berlin, Bielefeld und München sowie einer verbindliche Zusammenarbeit mit der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Epidemiologie (DAE).

  4.  

     

§ 1
Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung Inhalte, Aufbau und Verlauf des Studiums im weiterbildender Studiengang Epidemiologie mit dem Abschluss Master of Science in Epidemiology.
 

§ 2
Ziele des Studienganges

(1) Das weiterbildende Studium Epidemiologie ist ein weiterbildender Studiengang gemäß § 90 Abs. 2 HG und entspricht einem Studiengang im Sinne des § 84 HG. Das Studium soll den Studierenden die für eine wissenschaftliche Tätigkeit in der Forschung und Lehre notwendigen methodisch-analytischen Fachkenntnisse vermitteln, so dass sie in der Lage sind, die Zusammenhänge ihres Faches zu überblicken, nach wissenschaftlichen Grundsätzen selbständig epidemiologische Fragestellungen zu strukturieren und begrifflich zu präzisieren, sie als Forschungsproblem zu formulieren und mit angemessenen Methoden zu lösen.

(2) Das Studium soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Entstehung neuer epidemiologischer Spezialdisziplinen sowie der inhaltlichen und methodischen Weiterentwicklung in der epidemiologischen Forschung und den epidemiologischen Anwendungsfeldern grundlegende fachliche Kenntnisse im analytisch-methodischen Bereich in Verbindung mit anwendungsorientiertem Wissen vermitteln. Die Studierenden sollen befähigt werden, analytisch-methodische Kenntnisse und Fähigkeiten für die Anwendung in der wissenschaftlichen Lehre und Forschung, in der klinischen und pharmazeutischen Forschung und in Behörden fundiert und im Zusammenhang mit dem jeweiligen Forschungsstand reflektiert einzubringen.
 

§ 3
Dauer und Umfang des Studiums

(1) Die Studienzeit beträgt einschließlich der Abschlussarbeit vier Semester. Berufstätigen Studierenden kann ein berufsbegleitendes Studium ermöglicht werden, bei dem die Regelstudienzeit auf acht Semester ausgedehnt wird.

(2) Der Studienumfang beträgt 72 Semesterwochenstunden (SWS).
 

§ 4
Studienberatung

(1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die ZSB - Zentrale Studienberatung der Universität Bielefeld.

(2) Die Fakultät sorgt für eine studienvorbereitende und studienbegleitende Fachberatung. Sie stellt dazu geeignete Informationsmaterialien bereit. Für die Beratung stehen die von der Kommission für Lehre und studentische Angelegenheiten der Fakultät für Gesundheitswissenschaften benannten Lehrenden zur Verfügung.

(3) Die Inanspruchnahme der Studienberatung wird vor Aufnahme des weiterbildenden Studiums empfohlen.

(4) Die Fakultät berät die Studierenden bei der Auswahl von Studienrichtungen, die auf besondere berufliche Tätigkeitsprofile ausgerichtet sind.
 

§ 5
Durchführung des Studiengangs

(1) Für konzeptionelle Fragen der Organisation, Inhalte und Durchführung des Studiengangs ist in der Fakultät für Gesundheitswissenschaften die Kommission für Lehre und studentische Angelegenheiten zuständig.

(2) Für Prüfungsfragen wird eine Prüfungskommission gebildet. Das Nähere regelt die Prüfungsordnung.
 

§ 6
Studienbegleitende Prüfungen
und ihre Bewertung

(1) In jedem Semester sind studienbegleitende Prüfungen vorgesehen, die nach Kreditpunkten gewichtet werden.

(2) Jede studienbegleitende Prüfung wird benotet. Das Nähere regelt die Prüfungsordnung.
 

§ 7
Inhalte und Aufbau des Studiums

Im Rahmen einer Zusammenarbeit beteiligen sich die Uni-versitäten Berlin, Bielefeld und München gemeinsam an der Lehre des weiterbildenden Studiengangs. Im ersten Semester kann wahlweise an den Standorten Berlin, Biele-feld oder München studiert werden. Das 2. Semester wird zentral in Bielefeld stattfinden. Das 3. und 4. Semester finden wiederum an den ursprünglich gewählten Standorten statt. Inhaltlich gliedert sich das Studium in das Grundlagen- und Vertiefungsstudium (erstes und zweites Semester) sowie das berufsfeldorientierte Studium im dritten und vierten Semester mit der abschließenden Masterarbeit.
 

§ 8
Erstes Semester

(1) Im ersten Semester sind im Pflichtbereich folgende Veranstaltungen zu absolvieren:

  1. Biometrie I 5 SWS
  2. Epidemiologie I 5 SWS
  3. Public Health 6 SWS
  4. Datenanalyse I 0,5 SWS
(2) Die Veranstaltungen Biometrie I, Epidemiologie I und Public Health sind mit studienbegleitenden Prüfungen abzuschließen. Die Veranstaltungen Biometrie I und Epidemiologie I werden mit 2,5 Kreditpunkten gewichtet, die Lehrveranstaltungen "Public Health" mit 3 Kreditpunkten. Bei erfolgreichem Abschluss können damit insgesamt 8 Kreditpunkte erworben werden. Der im ersten Semester angebotene Datenanalysekurs I (Einführung in die statistische Anwender-Software) wird gemeinsam mit dem im zweiten Semester stattfindenden Datenanalysekurs II bewertet.
 
 
    § 9
    Zweites Semester
(1) Im zweiten Semester sind im Pflichtbereich folgende Veranstaltungen zu absolvieren:
  1. Vertiefung, Biometrie II, III 6 SWS
  2. Vertiefung, Deskriptive Epidemiologie 1 SWS
  3. Vertiefung, Analytische Epidemiologie 5 SWS
  4. Datenanalyse II 1,5 SWS
(2) Im Wahlpflichtbereich des zweiten Semesters werden drei von vier Themen ausgewählt.
  1. Herz-Kreislauf-Epidemiologie 2 SWS
  2. Krebsepidemiologie 2 SWS
  3. Infektionsepidemiologie 2 SWS
  4. Genetische Epidemiologie 2 SWS
(3) Für die Spezialthemen der Epidemiologie sind 4 Veranstaltungen mit je einer Semesterwochenstunde vorgesehen. Es werden zwei von vier Themen ausgewählt. Je nach Aktualität können auch andere als die nachstehend genannten Themen angeboten werden.
    Spezialthemen der Epidemiologie:
  1. Umwelt- und Berufsepidemiologie 1 SWS
  2. Sozialepidemiologie 1 SWS
  3. Versorgungsepidemiologie 1 SWS
  4. Klinische Epidemiologie 1 SWS
(4) Alle oben aufgeführten Veranstaltungen sind mit einer studienbegleitenden Prüfung abzuschließen. Die Veranstaltungen Biometrie II und III werden mit je 1,5 Kreditpunkten gewichtet, die deskriptive Epidemiologie mit 0,5, die analytische Epidemiologie mit 2,5 Kreditpunkten. Der Abschluss des Datenanalysekurses I und II (epidemiologische Auswertungsprogramme und praktische Anwendung) ergibt 1 Kreditpunkt. Die Wahlpflichtveranstaltungen werden mit insgesamt 3 Kreditpunkten gewichtet. Die epidemiologischen Spezialthemen sind mit jeweils 0,5 Kreditpunkten gewichtet und ergeben insgesamt 1 Kreditpunkt. Insgesamt können damit im zweiten Semester 11 Kreditpunkte erworben werden.
 
 
    § 10
    Drittes Semester
(1) Das dritte Semester umfasst das berufsfeldorientierte Projektstudium und vertiefende Datenanalysepraktika und wird durch Wahlpflichtveranstaltungen ergänzt. Es sind insgesamt 2 Wahlpflichtveranstaltungen (Blockseminare zu epidemiologischen Spezialthemen) auszuwählen. Es besteht die Möglichkeit, die Angebote der kooperierenden Universitäten wahrzunehmen.
  1. Berufsfeldorientiertes Projektstudium 8 SWS
  2. Kolloquien 4 SWS
  3. Datenanalysepraktikum III 2 SWS

  4. Blockseminare zu epidemiologischen Spezialthemen*:

  5. Psychiatrische Epidemiologie 1 SWS
  6. Ernährungsepidemiologie** 1 SWS
  7. Befragungstechniken** 1 SWS
  8. Screening und Früherkennung 1 SWS
* Je nach Aktualität können auch andere als die genannten Themen angeboten werden.
** Angebote der Universitäten Berlin und München

(2) Alle oben aufgeführten Veranstaltungen sind mit einer studienbegleitenden Prüfung abzuschließen. Das berufsfeldorientierte Projektstudium wird mit 4 Kreditpunkten gewichtet, die Kolloquien mit insgesamt 2 Kreditpunkten und das Analysepraktikum mit 1 Kreditpunkt. Die Spezialthemen werden mit jeweils 0,5 Kreditpunkten gewertet. Insgesamt können damit im dritten Semester 8 Kreditpunkte erworben werden.
 

§ 11
Viertes Semester

(1) Im vierten Semester sind insgesamt zwei Wahlpflichtveranstaltungen (Blockseminare zu epidemiologischen Spezialthemen) auszuwählen. Es besteht die Möglichkeit, die Angebote der kooperierenden Standorte wahrzunehmen. Zusammen mit dem dritten Semester müssen insgesamt vier Blockseminare zu Spezialthemen belegt worden sein. Die Masterarbeit wird im vierten Semester geschrieben.

    Blockseminare zu epidemiologischen Spezialthemen*:
  1. TEvidence Based Medicine & Meta-Analyse 1 SWS
  2. Gesundheitsberichterstattung** 1 SWS
  3. Entscheidungsanalyse** 1 SWS
  4. Pharmakoepidemiologie** 1 SWS
  5. Krankheitsregister** 1 SWS
* Je nach Aktualität können auch andere als die genannten Themen angeboten werden.
** Angebote der Universitäten Berlin und München

(2) Die oben aufgeführten Veranstaltungen sind mit einer studienbegleitenden Prüfung abzuschließen. Die Spezialthemen werden mit jeweils 0,5 Kreditpunkten gewichtet. Die Masterarbeit wird mit 8 Kreditpunkten (entsprechend 16 SWS) bewertet. Insgesamt können damit im vierten Semester 9 Kreditpunkte erworben werden.
 

§ 12
Veranstaltungsarten, Lehr- und Lernformen

(1) Die vorherrschende Vermittlungsform im Studiengang sind Lehrveranstaltungen, die als

durchgeführt werden.

(2) Sie werden von Lehrenden der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld und von mit der Lehre beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der am Lehrangebot beteiligten Kooperationspartner der Universitäten Berlin und München geleitet. Für die Lehre werden auch internationale Dozenten verpflichtet. Die Lehrveranstaltungen im zweiten Semester werden in englischer Sprache angeboten.

(3) lm ersten und zweiten Semester sind die Lehr- und Lernformen auf die Vermittlung theoretischer und methodischer Kenntnisse ausgerichtet. Dafür sind Vorlesungen, Übungen und Seminare die geeignetste Form. Im berufsfeldorientierten Projektstudium werden vertiefende Erkenntnisse in Spezialgebieten vermittelt und interdisziplinäre Herangehensweisen und Problemlösungen eingeübt. Für viele Studienteile ist hier die Projektform besonders geeignet.
 

§ 13
Organisation und inhaltliche Gestaltung der Lehre

(1) Die Lehrplanung ist so zu gestalten, dass das Studium in der Regelstudienzeit von zwei Jahren (entsprechend vier Semestern) abgeschlossen werden kann. Die Lehrplanung erfolgt im Jahresturnus.

(2) Im ersten, dritten und vierten Semester werden die Lehrveranstaltungen halbtägig durchgeführt und erlauben den Studierenden eine berufliche Teilzeitbeschäftigung. Die Lehrveranstaltungen des zentralen zweiten Semesters werden ganztägig stattfinden.

(3) Bei der inhaltlichen Gestaltung der Lehre ist der interdisziplinäre und internationale Charakter des Studiengangs zu berücksichtigen. Der inhaltlichen Ausrichtung gemäß sind nationale und internationale Experten verschiedener epidemiologischer Fachdisziplinen an der Durchführung der Veranstaltungen zu beteiligen.
 

§ 14
Abschluss des Studiums

Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn 36 Kreditpunkte erworben wurden. Davon entfallen 8 Kreditpunkte auf die Masterarbeit. Insgesamt mindestens 28 Kreditpunkte müssen im Rahmen der Lehrveranstaltungen erworben werden.
 

§ 15
In-Kraft-Treten und Veröffentlichung

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen – mit Wirkung vom 1. Oktober 2001 in Kraft.
 

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fakultätskonferenz der Fakultät für Gesundheitswissenschaften vom 31. Januar 2002.
 

Bielefeld, den 1. März 2002
 

Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Dieter Timmermann


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