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Universität |
Verkündungs- |
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Bielefeld |
blatt |
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Amtliche Bekanntmachungen |
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| Jahrgang 32
Nr. 3 |
Bielefeld, 3. Februar 2003 |
-.-.-.-.-
Regelungen zur Übernahme der Promotionsordnung der ehemaligen Fakultät für
Theologie, Geographie, Kunst und Musik durch die Fakultät für Linguistik
und Literaturwissenschaft, die Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie
und Theologie und die Fakultät für Soziologie vom 3. Februar 2003
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 97 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen
des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.
NRW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2002 (GV. NRW.
S. 644), hat die Universität Bielefeld folgende Regelungen erlassen:
Die Fakultäten
- für Linguistik und Literaturwissenschaft,
- für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie und
- für Soziologie
haben beschlossen, Promotionsverfahren in den ihr jeweils
neu zugeordneten Fächern
- Kunst und Musik
- Evangelische und Katholische Theologie
- Geographie
bis auf Weiteres nach den Bestimmungen der Promotionsordnung
der ehemaligen Fakultät für Theologie, Geographie, Kunst und Musik in der
jeweils geltenden Fassung durchzuführen, und sich zu diesem Zweck die von
der ehemaligen Fakultät für Theologie, Geographie, Kunst und Musik verabschiedete
Promotionsordnung einschließlich der hierzu ergangenen Änderungsordnungen
zu Eigen gemacht.
Diese Regelungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe
im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen
- in Kraft und finden mit Wirkung vom 01.10.2002 Anwendung.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Fakultätskonferenzen
der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 20.11.2002, der
Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie vom 27.11.2002
und der Fakultät für Soziologie vom 04.12.2002.
Bielefeld, den 3. Februar 2003
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Dieter Timmermann
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Regelungen zur Übernahme der Habilitationsordnung der ehemaligen Fakultät
für Theologie, Geographie, Kunst und Musik durch die Fakultät für Linguistik
und Literaturwissenschaft und die Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie
und Theologie vom 3. Februar 2003
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 98 Abs. 4 des Gesetzes
über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG)
vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.
Dezember 2002 (GV. NRW. S. 644), hat die Universität Bielefeld folgende Regelungen
erlassen:
Die Fakultäten
- für Linguistik und Literaturwissenschaft und
- für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie
haben beschlossen, Habilitationsverfahren in den ihr jeweils
neu zugeordneten Fächern
- Kunst und Musik
- Evangelische und Katholische Theologie
bis auf Weiteres nach den Bestimmungen der Habilitationsordnung
der ehemaligen Fakultät für Theologie, Geographie, Kunst und Musik in der
jeweils geltenden Fassung durchzuführen, und sich zu diesem Zweck die von
der ehemaligen Fakultät für Theologie, Geographie, Kunst und Musik verabschiedete
Habilitationsordnung einschließlich der hierzu ergangenen Änderungsordnungen
zu Eigen gemacht.
Diese Regelungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe
im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen
- in Kraft und finden mit Wirkung vom 01.10.2002 Anwendung.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Fakultätskonferenzen
der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 20.11.2002 und
der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie vom 27.11.2002.
Bielefeld, den 3. Februar 2003
Der Rektor
der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Dieter Timmermann
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