

Honorarvereinbarungen sollen punktuelle Dienstleistungen im Bereich Lehre und Forschung abdecken. Sie sind weder für Dienstverträge noch Lehraufträge ein Ersatzinstrument. Bsp.: Vorträge, Seminare
Barzahlungen bitte mit 2 Wochen Vorlauf im Dez. III einreichen, da sonst eine rechtzeitige Auszahlung nicht gewährleistet ist.
Hinweis: Die englischsprachigen Dokumente können nur als Lese-/Verständnishilfe genutzt werden. Es müssen die deutschsprachigen Vordrucke ausgefüllt eingereicht werden.
Minijobs sind für kurzfristige Tätigkeiten außerhalb von Forschung und Lehre angedacht. Bsp.: Mithilfe bei Tagungen, Garderobendienst
Aufgrund der Meldefristen für die Bundesknappschaft reichen Sie bitte die Unterlagen bis spätestens Mitte des Monats ein, in dem die Beschäftigung beginnt.