

nächste Aktenvernichtung
Sommer 2012
nächste Tonerboxenabholung
vorauss. Ende Juni 2012
Anmeldung zwingend erforderlich!
[Anmeldung]Schriftgut, das personenbezogene Daten oder vertrauliche Informationen enthält, muss gemäß Datenschutzgesetzgebung vernichtet und entsorgt werden. Zu entsorgendes Schriftgut sollte vorher auf Archivwürdigkeit und auf die Notwendigkeit zur Datenvernichtung gem. Datenschutzgesetzgebung geprüft werden. Nicht in die Aktenvernichtung gehören z.B. anonymisierte oder pseudonymisierte Fragebögen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Abt. Abfallwirtschaft.
In der Datenschutzgesetzgebung sind unterschiedliche Sicherheitsstufen vorgesehen, die an den Zerkleinerungsgrad gekoppelt sind. Für die gebräuchlichsten Akten der Universität ist die Sicherheitsstufe 3 notwendig bzw. ausreichend. Diese Sicherheitsstufe ist bei den „Großsammelaktionen“, die kontinuierlich über das ganze Jahr zentral organisiert werden, gegeben. Auch der Groß-Aktenvernichter in K3-114 gewährleistet die Sicherheitsstufe 3.
Kleinere Aktenvernichter sind, wenn überhaupt, idR maximal mit der Sicherheitsstufe 2 ausgewiesen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten, Herrn York (Tel 5222).
Kleine Mengen können während der Dienststunden im Groß-Aktenvernichter in Raum K3-114 selbst vernichtet werden. Aufgrund der Belastung der dort in unmittelbarer Nähe Beschäftigten bitte nur noch im absoluten Notfall nutzen!
Größere Mengen bitte formlos mit Angabe der Fakultät/Einrichtung, Ansprechperson, Telefon und der ungefähren Menge unter [Kontakt] anmelden. Die Großsammelaktionen finden kontinuierlich über das ganze Jahr verteilt statt. Hier ist es aufgrund neuer Techniken möglich, Ordner und Büroklammern mit zu vernichten. Ein Vorsortieren ist daher nicht mehr notwendig (gilt nicht für den Groß- Aktenvernichter in K3-114). Kunststoffteile (Folien, Prospekthüllen o.ä.) müssen allerdings weiter entfernt werden, sie „verderben“ den Papierbrei und stören den Recyclingprozess: