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IT-Sicherheit und Datenschutz bei der Datenträgervernichtung
Fakultäten und Einrichtungen sind bei der Entsorgung von Datenträgern (Festplatten, CDs, DVDs usw.) für die Einhaltung der Regelungen zu IT-Sicherheit und Datenschutz an der Universität Bielefeld eigenständig verantwortlich. Datenträger können bei der Entsorgung noch sensible vertrauliche Informationen enthalten. Sollten diese in falsche Hände gelangen, kann das erhebliche negative Folgen für die Universität haben. Die Entsorgung von Datenträgern wird ab sofort neu geregelt. Die folgenden Entsorgungswege sind im Rahmen der Unternehmerverantwortung von allen Fakultäten und Einrichtungen der Universität Bielefeld verbindlich einzuhalten:
Transport - Abholung
Festplatten inkl. Rechnergehäuse
Rechnergehäuse werden, zusammen mit Peripheriegeräten, auf Anforderung abgeholt und einer sicheren Entsorgung zugeführt, ähnlich wie es bereits seit Jahren bei Papierakten angeboten wird. Peripheriegeräte ohne Rechner werden nicht abgeholt. Die Anforderung der Abholgung erfolgt über ein Webformular.
Was wird abgeholt?
Abgeholt werden ausschließlich Arbeitsplatzrechner inkl. der Peripheriegeräte:
Rechnergehäuse mit Festplatten - auch Laptops, Monitore, Tastauren und Mäuse und ggf. Drucker.
Es dürfen einzelne Ersatzteile entnommen sein, eine systematische Ausschlachtung der Geräte ist jedoch zu unterlassen, da die sichere Entsorgung eine Rohstoffverwertung mit einschließt.
Sammelbehälter - HRZ
Einzelne Festplatten und elektronische Kleingeräte mit Datenträgern
Einzelne Festplatten und elektronische Kleingeräte wie z.B. Handys, PDAs, USB-Sticks etc. können während der Dienststunden beim Dispatching im HRZ in einen Sicherheitsbehälter eingegeben werden. Große Mengen bitte -wie gewohnt- mit der -Abfallwirtschaft (Tel. 3329) abstimmen.
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