Britta Leisering

Recht und Raum: Zur gesellschaftlichen Institutionalisierung der extraterritorialen Geltung der Menschenrechte am Fall von Einwanderungskontrollen an den europäischen Außengrenzen

Erstbetreuung: Prof. Dr. Bettina Heintz (Soziologie)
Zweibetreuung: Prof. Dr. Ulrike Davy (Rechtswissenschaft)

Dass jeder Mensch zu der Erwartung berechtigt ist, dass seine Menschenrechte immer und ausnahmslos gewahrt bleiben, erscheint in unserer heutigen Zeit als Selbstverständlichkeit. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen wurde im Jahr 1948 erstmals die Idee von Rechten für alle Menschen, unabhängig von der staatsbürgerlichen Zughörigkeit geäußert und daraufhin in zwei großen völkerrechtlichen Verträgen, dem UN-Zivilpakt und dem UN-Sozialpakt, verrechtlicht. Diese internationalen Menschenrechte beanspruchen universelle Geltung für alle Personen in der Hoheitsgewalt der Vertragsparteien, unabhängig von deren Status oder ethnischer Zugehörigkeit. Diese Universalisierung des durch die Menschenrechte begünstigten Personenkreises markiert damit eine bemerkenswerte Entkopplung von Rechten und politischer Mitgliedschaft.

In meiner Forschung frage ich, wie es um die tatsächliche Garantie dieser universellen Rechte bestellt ist, wenn sich mögliche Rechtsträger außerhalb des staatlichen Hoheitsgebietes befinden. Anhand der empirischen Untersuchung von Migrationskontrollen in der Transitzone des Flughafens Charles de Gaulle und auf der Hohen See des Mittelmeeres zeige ich, wie europäische Regierungen bestreiten, dass die Menschenrechte jenseits ihrer staatlichen Grenzen überhaupt juristische Bindungswirkung entfalten, während sie gleichzeitig die Migrationskontrollen vor die Staatsgrenzen verlagern, um etwaige flüchtlingsrechtliche Verpflichtungen gegenüber Migranten zu vermeiden. Dieser räumlichen Entgrenzung politischer Macht, über die als Exekutivpolitik weitestgehend ohne parlamentarische Mitbestimmung und Kontrolle entschieden wird, begegnen Menschenrechtsbeobachter mit zunehmender Skandalisierung der „rechtsfreien Räume“ an den Außengrenzen. Nichtregierungsorganisationen beharren dabei auf der Ansicht, dass die Menschenrechte gelten, wann immer staatliche Beamte Hoheitsgewalt über Personen oder Gebiete ausüben. Indem sie Legitimität für ihre Perspektive unterstellen und alternativlos an dieser festhalten, bemühen sie sich um eine gesellschaftsweite Institutionalisierung der extraterritorialen Menschenrechtsgeltung. Meine Arbeit beschreibt diese Institutionalisierungsprozesse mit starkem Fokus auf den aktuellen empirischen Entwicklungen und rechtspolitischen Hintergründen und kommt von dort aus zu weiterführenden Erkenntnissen zu den Strukturbedingungen und der Funktionsweise von Recht und Politik in der Weltgesellschaft.




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