Jeder BAföG-Empfänger hat eine "nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber (vorzulegen), dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat" (§ 48 BAföG).
Diese Bescheinigungen werden im Profil Didaktik der Mathematik von Prof. Dr. Alexander Salle erstellt.
Die/Der Studierende füllt die Zeilen 3 bis 7 des Formblattes 5 aus. Die o. g. BAföG-Beauftragten der Fakultät für Mathematik können nur die Leistungen im Fach Mathematik (Eintrag Zeile 6, Formblatt 5) im Profil Didaktik der Mathematik (Eintrag Zeile 7, Formblatt 5), nicht jedoch die Leistungen im 2. Hauptfach (keine Eintragung in Zeile 8, Formblatt 5) bescheinigen.
Dem Antrag ist ein aktueller Ausdruck des modulbezogenen Transkripts zu den Leistungen im Fach Mathematik, geordnet nach Modulen, beizulegen. Der Antrag wird zusammen mit dem Transkript per E-Mail an das Sekretariat geschickt und von dort nach erfolgter Prüfung direkt an das BAföG-Amt weitergeleitet.
Das hierfür benötigte Formblatt 5 sowie allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Für fachwissenschaftliche Mathematik- und Wirtschaftsmathematikstudiengänge ebenso wie Mathematik für GymGe steht Prof. Dr. Christopher Voll zur Verfügung. Die Abgabe des BAföG-Antrages erfolgt im Sekretariat bei Frau Ebru Sözen.
Bei Fragen, Verbesserungsvorschlägen oder Fehlern auf dieser Webseite wenden Sie sich bitte an: sekretariatidm@uni-bielefeld.de