Pflegende Angehörige
 
 
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Uni von A-Z
Universität Bielefeld
  

Glossar

Altenheim
In Altenheimen leben alte Menschen, die nicht mehr selbstständig in der Lage sind, ihren Haushalt zu führen, zudem pflegerische und hauswirtschaftliche Unterstützung benötigen. Die Bewohner können in Zimmern, aber auch Appartements oder kleinen Wohnungen leben.

Altenwohnheim
In einem Altenwohnheim leben die Bewohner eigenständig in kleinen Wohnungen mit eigener Küche, haben jedoch die Möglichkeit ihre Freizeit und die Mahlzeiten in Gesellschaft mit anderen Bewohnern zu verbringen.

Ambulanter Pflegedienst
Der ambulante Pflegedienst bietet Hilfe für Pflegebedürftige und ihren Angehörigen zu Hause. Der Pflegedienst kommt zu vereinbarten Tageszeiten zu den Betroffenen nach Hause und unterstützt sie bei der täglichen Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung. Dies ermöglicht es, so lange es geht zu Hause bleiben zu können, trotz Pflegebedürftigkeit.

Beschäftigte/r
Als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes gelten Arbeitnehmer (Voll- und Teilzeitkräfte, 400€-Kräfte, befristete Beschäftigte), Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen sowie so genannte Heimarbeiter und zwar unabhängig von ihrer Betriebszugehörigkeit bzw. Beschäftigungsdauer. Als arbeitnehmerähnlich werden Sie bezeichnet, wenn Sie wirtschaftlich nicht selbstständig sind oder von zu Hause aus arbeiten.

Grundpflege
Zur Grundpflege zählen pflegerische Hilfen bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann dann in Anspruch genommen werden, wenn man nur für eine kurze Zeit auf Pflege angewiesen ist.

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Der MDK ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen überprüft der MDK auch die Qualität in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.

Pflegebedürftig
Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf. Diese Voraussetzungen erfüllen Personen, bei denen mindestens die Pflegestufe I vorliegt. Die Pflegebedürftigkeit wird durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) nachgewiesen werden

Pflegeheim
Im Pflegeheim leben die Bewohner in Einzel- oder Doppelzimmern. Hier ist eine, vom Alter unabhängige, umfassende Versorgung und Betreuung gewährleistet.

Pflegekasse
Die Pflegekasse ist der Träger der sozialen Pflegeversicherung, unter dem Dach der Krankenkasse. Jede Pflegekasse wurde von einer Krankenkasse errichtet.

Pflegestufen
Je nach Umfang der Pflegebedürftigkeit werden Betroffene in Folge des Gutachtens des MDK in eine der drei Pflegestufen eingeordnet. Je nach Pflegestufe unterscheidet sich auch die Höhe der Leistungen. Grundsätzlich kann gegen die Entscheidung des Gutachters der Pflegekasse Widerspruch eingelegt werden. Ob dem Widerspruch stattgegeben wird, kommt immer auf den Einzelfall an

Pflegeversicherung - Leistungen
Je nach Pflegestufe und Pflegeform unterscheidet sich auch die Höhe der Leistungen der Pflegekassen.

Nahe Angehörige
Nahe Angehörige im Sinne des Gesetzes sind Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner bei gleichgeschlechtlichen Ehen, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft und Geschwister. Zudem zählen eigene Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder sowie die des Ehegattens oder Lebenspartners, Enkelkinder, Schwiegersöhne und Schwiegertöchter zu den nahen Angehörigen.
 

 
Offene Beratungszeiten
Montag und Dienstag:
10.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:
12.00 bis 15.00 Uhr

...und nach Vereinbarung

Kontakt
Ulrike Piplies
Raum L3- 119
Tel.: (0521) 106 4208
Fax: (0521) 106 89008
ulrike.piplies@uni-bielefeld.de
Ulrike Piplies