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| Kurzzeitpflege , die kurzzeitige Unterbringung in einem Pflegeheim | |||
| Teilstationäre Pflege, die zeitweise Betreuung im Pflegeheim im Tagesablauf | |||
| Vollstationäre Pflege, die vollzeitige Unterbringung im Pflegeheim | |||
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Die verschiedenen Arten der stationären Pflege werden von unterschiedlichen Einrichtungen angeboten. Die Einrichtung sollte ganz und gar auf die Bedürfnisse der zu pflegenden Person abgestimmt sein, um eine möglichst gute Betreuung zu gewährleisten. Hilfe bei der Orientierung und Auswahl einer Einrichtung erhalten sie in den Pflegestützpunkten und dem Pflege-Informationssystem-Online der Pflegeberatung der Stadt Bielefeld. Für erste Informationen nutzen Sie gerne das Beratungsangebot des Familienservice. Wer finanziert die Unterbringung? Die Finanzierung richtet sich oft nach der Pflegebedürftigkeit und der Pflegestufe der zu betreuenden Person. Wer gilt als pflegebedürftig? Um Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit und die verschiedenen Pflegestufen zu bieten, haben wir diese hier kurz für Sie zusammengefasst. Begriff der Pflegebedürftigkeit Pflegestufen
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| Montag und Dienstag: | ||
| 10.00 bis 12.00 Uhr | ||
| Donnerstag: | ||
| 12.00 bis 15.00 Uhr | ||
...und nach Vereinbarung |
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| Ulrike Piplies | ||
| Raum L3- 119 | ||
| Tel.: (0521) 106 4208 | ||
| Fax: (0521) 106 89008 | ||
| ulrike.piplies@uni-bielefeld.de | ||