Pflegende Angehörige
 
 
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Universität Bielefeld
  

Allgemeine Hinweise, Leitfaden

Pflegebedürftig ? was nun?
Es kann so schnell passieren ? ein Familienmitglied wird pflegebedürftig. Meistens wissen die Angehörigen nicht sofort, wie sie jetzt vorgehen sollen. Dafür ist hier ein kleiner Leitfaden, an den Sie sich halten können, um nicht den Überblick zu verlieren.

  1. Pflegebedürftig ? was nun? Es kann so schnell passieren ? ein Familienmitglied wird pflegebedürftig. Meistens wissen die Angehörigen nicht sofort, wie sie jetzt vorgehen sollen. Dafür ist hier ein kleiner Leitfaden, an den Sie sich halten können, um nicht den Überblick zu verlieren.
  2. Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben, wird der MDK beauftragt, die Pflegebedürftigkeit der/des Betroffenen festzustellen.
  3. Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie alle Verrichtungen die Sie für die/den Betroffen erledigen, wobei Sie behilflich sind und wie viel Zeit dies in Anspruch nimmt, dokumentieren. Diese Informationen sind wichtig für den MDK.
  4. Seien Sie anwesend, wenn der MDK zur Begutachtung zum Betroffenen kommt.
  5. Wenn Sie bereits jetzt mit der/dem Betroffenen besprochen haben, ob sie/er zu Hause oder in einem Pflegeheim gepflegt werden möchte, teilen Sie dies bitte der Pflegekasse mit.
  6. Versuchen Sie festzustellen, ob Sie es längerfristig alleine schaffen die/den Betroffenen zu pflegen, oder ob sie ergänzende Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst benötigen.
  7. Eine Liste von zugelassenen ambulanten Pflegediensten erhalten Sie bei Pflegestützpunkten oder der Pflegekasse. Sie dient unter anderen zum Preisvergleich der verschiedenen Anbieter und als Übersicht.
  8. Falls die Pflege zu Hause für Sie keine Alternative ist, sollten Sie sich über geeignete stationäre Pflegeeinrichtungen informieren und beraten lassen.
  9. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an einen Pflegestützpunkt oder die Beratungsstelle der Pflegekasse wenden.
Besonders wenn es um Fragen, die Ihren Arbeits- oder Studienplatz betreffen, wenden Sie sich gerne an den Familienservice.
BMG, Ratgeber zur Pflege, 2008
 
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