Satzung des Arbeitskreises für Agrargeschichte (AKA)
1. Der Arbeitskreis führt den Namen "Arbeitskreis für Agrargeschichte". Er hat seinen Sitz am Ort der Geschäftsstelle, die sich am Dienstort des Vorsitzenden befindet.
2. Der Arbeitskreis fördert die Erforschung von Themen zur Geschichte der ländlichen Gesellschaft und der Agrarwirtschaft. Um neue Forschungen zu diskutieren, veranstaltet der Arbeitskreis regelmäßig Vorträge oder Arbeitstagungen, die unter einem Rahmenthema stehen. Er gibt regelmäßig einen "Newsletter" heraus, in dem Tagungs- und Forschungsberichte publiziert werden und der als Diskussionsforum der Mitglieder zu verstehen ist.
3. Der Arbeitskreis ist ein Zusammenschluß von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die auf dem Gebiet der Agrargeschichte arbeiten. Mitglieder können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden, die bereit sind, die Aufgaben des Arbeitskreises tätig zu fördern. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Einspruchnahme der Antragstellerin bzw. des Antragstellers bei der Mitgliederversammlung ist möglich; sie entscheidet mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Die Mitgliedschaft bezieht sich immer auf ein volles Jahr.
4. Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt in der Regel einmal pro Jahr im Zusammenhang mit Vorträgen oder einer Arbeitstagung zusammen. Sie wählt den Vorstand mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden in geheimer Abstimmung für zwei Jahre.
5. Der Vorstand besteht aus der bzw. dem Vorsitzenden, zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern und der Rechnungsführerin bzw. dem Rechnungsführer. Sie nehmen die Geschäfte gleichberechtigt wahr.
6. Die Rechnungsprüfung wird durch zwei für zwei Jahre zu wählende Kassenprüferinnen bzw. Kassenprüfer überprüft, die auf den Mitgliederversammlungen jährlich Bericht erstatten. Im Anschluß an den Bericht entscheidet die Mitgliederversammlung über die Entlastung des Vorstandes.
7. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er wird am Beginn eines Jahres fällig.
8. Die Satzung kann mit einer 2/3-Mehrheit der Anwesenden einer Mitgliederversammlung geändert werden.
9. Die Satzung tritt in dieser Form am 2. Juli 2010 in Kraft.