Ein Teil der letzten Gesundheitsreformen ist die Festbetragsregelung für Arzneimittel. Die Gesetzlichen Krankenkassen erstatten bei therapeutisch gleichwertigen Behandlungsalternativen die Kosten der Arzneien nur noch bis zu einem bestimmten Höchstsatz, der Patient muss bei Verschreibung teurerer Medikamente die darüber hinaus gehenden Kosten selber tragen. Die AG 5 beschäftigt sich mit den Fragen der effizienten Ausgestaltung der Festbetragsregelung.






