Berichtszeitraum Oktober 2000 - Dezember 2003
verfasst durch Kordula Marzinzik, Stefanie Klug, Sonja Barth, Claudia Hornberg und Klaus Hurrelmann im Auftrag der Gleichstellungskommission verabschiedet von der Fakultätskonferenz der Fakultät für Gesundheitswissenschaften
Die Fakultät für Gesundheitswissenschaften verfolgt mit dem vorliegenden Gleichstellungsplan das Ziel, das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes und des Landes-gleichstellungsgesetzes des Landes NRW sowie den Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern der Universität Bielefeld vom 07.06.2000 umzusetzen.
Der vorgelegte Gleichstellungsplan umfasst eine Analyse der Stellenbesetzungssituation an der Fakultät sowie fakultätsspezifische Zielvorgaben und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die sich daraus ergeben. Er ergänzt den universitären Rahmenplan, der in allen hier nicht explizit genannten Punkten auch an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften gilt.
Die Fakultät hält als Grundsatz für die Umsetzung des Rahmenplans zur Gleichstellung der Universität Bielefeld und des Gleichstellungsplans der Fakultät fest: Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Abbau von Benachteiligungen und die Schaffung gleicher Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen ist Aufgabe aller Mitglieder und Angehörigen der Fakultät für Gesundheitswissenschaften.
Die Fakultät ruft alle Mitglieder und Angehörigen auf, bei der Umsetzung dieses Gleichstellungsplans mit der Gleichstellungskommission in den jeweiligen Bereichen zu kooperieren und deren Arbeit nach Kräften zu unterstützen.
Auf der Basis dieser Grundsätze beschließt die Fakultätskonferenz der Fakultät für Gesundheitswissenschaften diesen Gleichstellungsplan.
- der Erstellung eines Berichts zur Gleichstellungssituation an der Fakultät
- der Überprüfung der Einhaltung des Gleichstellungsplans
- der Anregung und Überprüfung geeigneter Maßnahmen zur Einschränkung und Veränderung von Benachteiligungen und Diskriminierungen der Frauen ihres Bereichs,
- der Unterstützung der Mitglieder ihres Bereichs bei der Lösung frauenspezifischer und gleichstellungsrelevanter Probleme in der Fakultät,
- der Mitwirkung an der Mittelvergabe auf Fakultätsebene.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität kann ihre Rechte bei der Beteiligung an Berufungsverfahren, an anderen Personalangelegenheiten und bei sonstigen sozialen und organisatorischen Maßnahmen durch die Gleichstellungsbeauftragte oder ein Mitglied der Gleichstellungskommission der Fakultät widerruflich wahrnehmen lassen.
Die Gleichstellungskommission arbeitet eng mit dem Dekanat und allen Selbstverwal-tungsgremien der Fakultät bei der Umsetzung dieses Rahmenplans zusammen. Die Fa-kultätskonferenz und ihre Kommissionen unterrichten die Gleichstellungskommission in allen Angelegenheiten, die die Belange von Frauen berühren. Von der Gleichstellungskommission beauftragte Mitglieder haben in der Fakultätskonferenz und ihren Kommissionen Rederecht. Solange die Kommission kein anderes Mitglied ernennt, gilt die Vorsitzende als beauftragt.
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Die Aufstellung zeigt, dass der Frauenanteil in allen Bereichen sehr gut ist. Der Frauenanteil bei Studierenden und Studienabschlüssen im Masterstudiengang liegt bei überdurchschnittlich rund 60%. Ursachen für den hohen Frauenanteil liegen neben dem NC-Zulassungsverfahren, bei dem Frauen in der Regel besser abschneiden, vor allem darin, dass Themen wie “Gesundheit“ und “Kommunikation“ traditionell Frauen besonders ansprechen.
Bei den studentischen Hilfskräften liegt der Frauenanteil bei über 60%. Hier handelt es sich überwiegend um Stellen im Forschungsbereich, Tutorenstellen gibt es kaum in der Fakultät. Allerdings werden vermutlich im Rahmen des Bachelor-Studienganges demnächst 5 bis 7 Tutoren bzw. Tutorinnen benötigt. Es wird versucht, bei der Besetzung der Stellen insbesondere Frauen zur Bewerbung zu ermutigen.
Bei den Promotionen sinkt der Frauenanteil auf knapp 38%, obwohl auf den entsprechenden Stellen (überwiegend Drittmittel) ein höheres Frauenpotential vorhanden ist. Allerdings beträgt der Frauenanteil im neu eingerichteten Promotionsstudiengang 70%, so dass hier eine deutliche Steigerung der Frauenquote in den nächsten Jahren zu erwarten ist.
Bei den Professuren liegt die Fakultät mit einem Frauenanteil von 43% im Spitzenfeld. Die Fakultät hat damit den höchsten Anteil aller Fakultäten in Bielefeld. Bei den C1-/C2-Stellen ist das Verhältnis von Männern und Frauen ausgeglichen bzw. gibt es nur eine Frau. Auffällig ist allerdings, dass sowohl die befristeten als auch die unbefristeten Haushaltsstellen im Wissenschaftlerbereich nur mit Männern besetzt sind.
- freiwerdende Haushaltsstellen und unbefristete Stellen künftig mit Frauen besetzt werden, bis ein Anteil von mindestens 50% dort erreicht wird, wo dieses noch nicht der Fall ist;
- freiwerdende C1-Stellen im selben Maße mit Frauen besetzt werden wie bisher, damit hier die Quote von 50% gehalten werden kann;
- die neu zu besetzenden Professuren der Fakultät bei entsprechender Qualifikation mög-lichst zur Hälfte mit Frauen besetzt werden;
- deutlich mehr Frauen als bisher bis zur Habilitation qualifiziert werden;
- deutlich mehr Frauen als bisher Drittmittelprojekte beantragen und leiten können und
- im Bereich der Drittmittel und für den Fall, dass in anderen Bereichen unerwartet Stellen frei werden, diese zu 50% mit Frauen besetzt werden.
5.1 Zur Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf
Familiäres Engagement ist als bedeutsamer gesellschaftlicher Beitrag beider Geschlechter zu würdigen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll für Mitglieder der Fakultät im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gewährleistet werden. Dies trifft uneingeschränkt auch auf männliche Beschäftigte und Studenten zu, die durch ihren Anteil am Erziehungsurlaub indirekt ihren Partnerinnen ein berufliches Weiterkommen ermöglichen.
Es sollen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter flexible Arbeitszeiten ermöglicht werden. Mutterschutzfristen und Erziehungszeiten sowie Teilzeitbeschäftigungen werden bei der Studiendauer und bei der Evaluierung des Studiums angerechnet, sie werden bei Einstellungsverfahren, Professurbesetzungen und im Hinblick auf Qualifikationszeiten berücksichtigt.
Zudem setzt sich die Fakultät die Aufgabe, arbeitszeitvertragliche und –zeitliche Ausgleiche bei familiären Belastungen zu berücksichtigen und zu fördern. Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftlern soll während erziehungsbedingter Beurlaubungszeiten die Möglichkeit geboten werden, an Forschungskollegien, Veranstaltungen von Berufsverbänden u.ä. teilzuhaben. Auch Studentinnen, die nach der Geburt ihres Kindes ihr Studium wieder aufnehmen wollen, sollen dieses ohne weitere Verzögerung oder Behinderung tun können. Generell wird Studierenden mit Kind die Möglichkeit gegeben, ihr Studium ohne Nachteile gegenüber Studierenden ohne Kind zu absolvieren. Vor allem im Rahmen der Modularisierung und Neustrukturierung des Studiums achtet die Fakultät darauf, dass studierenden Eltern keine Nachteile entstehen und dass Pflichtveranstaltungen nicht außerhalb von üblichen Kinderbetreuungszeiten liegen.
Es soll darauf gedrängt werden, adäquate Kinderbetreuungsmöglichkeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzurichten, um die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung zu verbessern. Dies ist an zahlreichen anderen Universitäten bereits der Fall. An der Universität Bielefeld besteht in dieser Hinsicht Nachholbedarf.
5.2 Stellenbesetzung
Falls in der Fakultät Juniorprofessuren eingerichtet werden, sollen diese zu 50% mit Frauen besetzt werden. Es sollen besondere Anreize für Frauen erprobt werden, sich auf frei werdende oder entstehende C3/C4-Stellen zu bewerben. Bei freiwerdenden Haushaltsstellen im Wissenschaftsbereich sowie bei der Besetzung von Lehrstuhlvertretungen sind vorrangig Frauen einzustellen. Geeignete Bewerberinnen werden gezielt angesprochen und zur Bewerbung aufgefordert.
Durch fakultätsöffentliche Bekanntmachung des Standes aller Stellenbesetzungsverfahren sollen interessierten Frauen Bewerbungssituation und Chancen transparent gemacht werden. So soll sicher gestellt werden, dass Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden.
5.3 Promotionen und Habilitationen
Qualifikationsstellen für Frauen (Promotionen und Habilitationen) sollen tarifvertraglich abgesichert sein. Im Rahmen des Promotionsstudienganges soll eine gezielte Förderung von Frauen erfolgen, z.B. durch die besondere Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interes-sen bei der formativen Evaluation und Gestaltung des Studienganges.
5.4 Geschlechtsspezifische Aspekte in der Lehre
Es soll dafür Sorge getragen werden, geschlechtsspezifische Aspekte in mehr als einem Drittel der Lehrveranstaltungen sehr stark einzubeziehen und in solche Veranstaltungen hineinzutragen, die diese Aspekte bisher nicht berücksichtigen. Außerdem soll das im Sommersemester 2003 entwickelte Veranstaltungsangebot zum Thema „Frauengesundheit“ in Form von Schwerpunktseminaren kontinuierlich erweitert werden.
5.5 Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung
Die Fakultät setzt die im universitären Gleichstellungsplan für die Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung genannten Maßnahmen entsprechend um.
5.6 Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt
Die Fakultät unterstützt mit Nachdruck die im Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Bielefeld und in der Richtlinie der Universität gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt genannten Maßnahmen.
5.7 Informationstransfer
Der Gleichstellungsplan wird allen Mitgliedern der Fakultät bekannt gemacht und auf der Homepage der Fakultät veröffentlicht.Weiterhin wird eine Webpage der Gleichstel-lungskommission eingerichtet. Diese beinhaltet sowohl Adressen von Instituten, die an der Thematik Frauen und Gesundheit arbeiten sowie Links zu Netzwerken für Frauen in den Gesundheitswissenschaften. Zusätzliche aktuelle Hinweise gibt der Informationsaushang auf U6.
Dieser Gleichstellungsplan gilt für die Dauer von drei Jahren. Er wird regelmäßig auf seine Wirksamkeit geprüft und um weitere Maßnahmen ergänzt.





