Das Gleichstellungsbüro
 
 
Hintergrundbild
Hintergrundbild
Uni von A-Z
Universität Bielefeld
  

->Aktuelles:

Doppelausstellung zu Geschlechtergerechtigkeit und Wissenschaftskarrieren

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März und des „Equal Pay Days“ am 21. März zeigt das Gleichstellungsbüro die beiden Wanderausstellungen „Frauen, die forschen“ und „Fair A Gender? – Geschlechterreflexionen an der Universität. Ein studentisches Projekt“.  Die Ausstellungen sind noch bis zum 4. bzw. bis zum 21. April in der Universitätsbibliothek auf Ebene C1 zu sehen.

Mehr Infos

Abschlussbericht zur Umsetzung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG verabschiedet
Seit der Einführung des Konzeptes der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG 2009 hat sich bei der Verwirklichung der Chancengleichheit an der Universität Bielefeld sehr viel getan.

Der jetzt veröffentlichte Abschlussbericht zeigt die Wirksamkeit der seit '09 verstetigten Gleichstellungsstrukturen und -Maßnahmen - Ergebnisse, die sich sehen lassen können.

So wurden alle geplanten Gleichstellungsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt und größtenteils bereits konsolidiert. Damit ist der Grundstein für eine stetige Steigerung der Frauenanteile in den entsprechenden Bereichen sowie einen weiteren Ausbau der Gleichstellungsstrukturen gelegt!

Zur Online-Version

->Kontakt:

Das Gleichstellungsbüro
der Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
D-33615 Bielefeld

Räume: L3 -- 113/ 117/ 119
Fon: (0521) 106-4202/03
Fax: (0521) 106-89 008

E-Mail:
gleichstellungsbuero@uni-bielefeld.de

Unsere Sprechzeiten:
Montags - Donnerstags
9.00 - 13.00

Das Gleichstellungsbüro ist die erste Anlaufstelle für Terminvereinbarungen  und für Fragen aller Art.

 

Rechtliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit

Die Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen sowie der Gleichstellungskomissionen und -beauftragten in Fakultäten und Einrichtungen sind in verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen geregelt. Dazu gehören erläuternde Verordnungen der Ministerien wie auch Selbsverpflichtungen der Universität, z.B. Grundordnung, Richtlinien und Gleichstellungspläne. Das Rechtssystem als Ganzes ist hierarchisch aufgebaut, so dass die unteren Stufen nicht gegen die oberen verstoßen, wohl aber darüber hinaus gehen dürfen.

Auf nationaler Ebene ist das Grundgesetz Artikel 3, Abs. 2 mit der Ergänzung von 1992 ausschlaggebend:

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Daraus leiten sich die meisten der im Folgenden genannten Rechtsquellen auf Bundes- und Landesebene ab, die die Handlungsmöglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten konkretisieren. Gleichzeitig verdeutlichen sie, dass die grundsätzliche Verantwortung für die Umsetzung des Gleichstellungsauftrages bei dem jeweiligen Leitungsgremium, an der Universität beim Rektorat und den Dekanaten, liegt.

Manchmal sind aber auch EU-Richtlinien bereits geltendes Recht oder legen zumindest verbindlich fest, dass noch ein Bundesgesetz im Parlament erlassen werden muss. Ein prominentes Beispiel dafür ist das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) von 2006, mit dem verschiedene EU-Richtlinien umgesetzt wurden. Das AGG will Benachteiligungen, u.a. aufgrund des Geschlechts, verhindern und sichert diskriminierten Personen - unter bestimmten Bedingungen - Ansprüche gegenüber Arbeitsgebern und Privatpersonen.

Das rechtliche System ist ständig in Bewegung, da bei jedem neuen Gesetz Anpassungen der darunter liegenden Regelungen erfolgen müssen. Die Auflistung hier ist möglichst aktuell, beschränkt sich aber auf die wichtigsten Grundlagen des täglichen Gleichstellungshandelns.

 

 

 

Pyramide

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundgesetz AGG LGG Grundordnung Gleichstellungskonzept Rahmenplan Gleichstellungspläne MTV Richtlinie gegen sexualisierte Diskr. und Gewalt Regeln fairer Umgang