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<rdf:RDF xmlns:vCard="http://www.w3.org/2001/vcard-rdf/3.0#" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"><rdf:Description rdf:about="http://www.uni-bielefeld.de/gute_wiss_praxis/index.html"><dc:source>http://www.uni-bielefeld.de/gute_wiss_praxis/index.html?__xsl=/templates/null.xsl</dc:source><dc:title>Gute wissenschaftliche Praxis in Forschung und Lehre</dc:title><dc:creator>Markus Paulussen</dc:creator><dc:description>Gute wissenschaftliche Praxis in Forschung und Lehre</dc:description><dc:subject>gute wissenschaftliche Praxis</dc:subject><dc:publisher>Universität Bielefeld</dc:publisher><dc:date>2013-03-08</dc:date><dc:language>de</dc:language><dc:format>text/html</dc:format>Gute wissenschaftliche Praxis in Forschung und Lehre 

Die Universität Bielefeld sieht die Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis als eine zentrale Aufgabe all ihrer Mitglieder und Angehörigen in Forschung und Lehre. 
Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis hat die Universität Bielefeld im Jahr 2000 die "Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Bielefeld" in Anlehnung an die entsprechenden Vorgaben von DFG  und HRK  verabschiedet.

Verstöße gegen gute wissenschaftliche Praxis liegen vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie in unzulässiger Weise deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Falschangaben können im Erfinden und Verfälschen von Daten bestehen, aber auch in unrichtigen Angaben in einem Bewerbungsschreiben oder einem Förderantrag. Verletzung geistigen Eigentums kann in der unbefugten Verwertung unter Anmaßung der Autorenschaft bestehen (Plagiat), in Ideendiebstahl, in der Anmaßung oder unbegründeten Annahme wissenschaftlicher
Autoren- oder Mitautorenschaft oder der unbefugte Veröffentlichung und dem unbefugten Zugänglichmachen von nicht veröffentlichten Texten, Hypothesen oder Forschungsansätzen gegenüber Dritten. Eine detailliertere Aufstellung findet sich in den schon genannten "Grundsätzen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Bielefeld".

Da sich die Universität Bielefeld nachdrücklich zu den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung bekennt, hat sie in diesen Bereichen verschiedene inhaltliche und organisatorische Maßnahmen sowie Vorkehrungen zu deren Sicherung getroffen.



Forschung
Die Universität Bielefeld hat  das Ziel, eine Stätte ausgezeichneter  national und international anerkannter Forschung zu sein. Bei der alltäglichen  Forschungsarbeit sollen sich daher alle Wissenschaftlerinnen und  Wissenschaftler den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis bewusst sein  und diese befolgen. Auf ihrem Weg zur eigenständigen Forscherin oder zum  eigenständigen Forscher sollen Nachwuchswissenschaftlerinnen und  -wissenschaftler von ihren Betreuerinnen und Betreuern bei der Einhaltung guter  wissenschaftlicher Praxis unterstützt und für dieses Thema sensibilisiert  werden. Die  Universität Bielefeld sieht die Sicherung wissenschaftlicher Qualitätsstandards  in der Forschung, insbesondere die Aufrichtigkeit und Genauigkeit, als eine  bedeutende Aufgabe an. 
  Bei Unsicherheiten zur guten wissenschaftlichen Praxis  sowie bei vermutetem wissenschaftlichen Fehlverhalten steht den Mitgliedern und  Angehörigen der Universität und insbesondere den Wissenschaftlerinnen und  Wissenschaftler als erste Ansprechpartnerin oder als erster Ansprechpartner  eine Ombudsperson zur Verfügung, die alle Informationen vertraulich behandelt. Vorwürfe über  vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten werden durch die Ombudsperson unter  Plausibilitätsgesichtspunkten auf Bestimmtheit und Bedeutung geprüft. Die  Ombudsperson berät auch die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die  unverschuldet in Vorgänge wissenschaftlichen Fehlverhaltens verwickelt wurden,  in Bezug auf eine Absicherung ihrer persönlichen und wissenschaftlichen  Integrität.
  
  Falls sich der Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens erhärtet, leitet die  Ombudsperson die erhobenen Vorwürfe an die von der Universität Bielefeld eingerichteten Untersuchungskommission weiter. Die Untersuchungskommission untersucht die ihr übermittelten  Angelegenheiten wissenschaftlichen Fehlverhaltens und klärt diese auf. Sie  prüft, ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt oder nicht.


  Ansprechpersonen:
  Bei Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten als beratende und  unterstützende Ombudsperson: 
  Prof. em. Dr. Ansgar Beckermann: ansgar.beckermann@uni-bielefeld.de
  
  Bei generellen Fragen zur guten wissenschaftlichen  Praxis: 
  Prorektor für Forschung, wiss. Nachwuchs und Transfer: 
  Prof. Dr. Martin Egelhaaf: prorektorat-forschung@uni-bielefeld.de


Lehre
Auch Studierende sollen von Beginn ihres Studiums an  mit den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis vertraut gemacht werden,  damit sie diese schon in den Haus- und Seminararbeiten, spätestens aber bei  ihren Abschlussarbeiten berücksichtigen. Studierenden der Universität Bielefeld  werden im Studium die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und guter  wissenschaftlicher Praxis vermittelt. Im Vordergrund sollen damit präventive  Maßnahmen stehen, um wissenschaftlichem Fehlverhalten vorzubeugen.
  Sowohl die Fakultäten und Graduiertenschulen als auch der zentrale Servicebereich SL_K5 sowie die Universitätsbibliothek bieten Lehrveranstaltungen  zu unterschiedlichen Aspekten guten wissenschaftlichen Arbeitens an. 
  
  Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der Lehre haben Rektorat und  Senat zudem im Wintersemester 2011/12 das Papier "Gute wissenschaftliche Praxis bei schriftlichen Arbeiten von Studierenden  an der Universität Bielefeld"  verabschiedet.
  
  Die Prüfung, ob in einer Haus- oder Seminararbeit, in einer BA- oder MA-Arbeit  gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen wird, obliegt in  erster Linie den Lehrenden, die diese Arbeiten zu bewerten haben, bzw. den jeweiligen  Prüferinnen und Prüfern und den zuständigen Prüfungsausschüssen. Verstöße gegen  wissenschaftlich anerkannte Regeln werden nach den Bestimmungen der jeweiligen  Prüfungsordnungen geahndet. 
  In dem Text "Plagiate - Voraussetzungen und Sanktionen" sind typische Voraussetzungen und Erscheinungsformen bei Plagiaten sowie  diesbezügliche Sanktionsmöglichkeiten dargestellt. 
  Zur Überprüfung von Studien- (Abschluss) Arbeiten  steht den Lehrenden der Universität Bielefeld die Prüfungssoftware turnitin zur  Verfügung.

  Handreichung Turntin 2012 (PDF)
  Antrag Zugangsberechtigung Turnitin (Word)

Ansprechpersonen:
  Bei fakultätsspezifischen  Fragen im Rahmen von Studium und Lehre: 
  Studiendekaninnen und -dekane der jeweiligen  Fakultät
  
  Bei grundsätzlichen und fakultätsübergreifenden Fragen im Rahmen von Studium  und Lehre: Prorektorin für Studium und Lehre: 
  Prof.in Dr. Claudia Riemer: prorektorat-lehre@uni-bielefeld.de  




Promotionen
  Zur Sicherung einheitlicher Qualitätsstandards in  Promotionsverfahren hat die Universität Bielefeld am 15.06.2010 die Rahmenpromotionsordnung (RPO) verabschiedet,  die durch die Promotionsordnungen der Fakultäten ausgefüllt und ergänzt wird.  Die RPO soll eine hohe Qualität und Transparenz der Promotionsverfahren  unabhängig von der Promotionsform (freie Promotion oder strukturiertes Programm)  durch die Festlegung fakultätsübergreifender Standards ermöglichen. Dazu zählt  insbesondere die frühzeitige Annahme als Doktorandin oder Doktorand durch die  Fakultät und der verbindliche Abschluss einer Betreuungsvereinbarung.  Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler  der Universität Bielefeld sollen bei der Einhaltung guter wissenschaftlicher  Praxis von ihren Betreuerinnen und Betreuern intensiv beraten und unterstützt  werden, hierzu wurden ebenfalls im Jahr 2010 die "Leitlinien für die Betreuung von Promotionen" verabschiedet. Promovierende, bei denen sich Schwierigkeiten im  Hinblick auf ihr Betreuungsverhältnis entwickeln, können sich zudem jederzeit  an zentrale Vertrauenspersonen wenden. 
  
  Verstöße gegen wissenschaftlich anerkannte Regeln werden nach den Bestimmungen  der jeweiligen Promotionsordnungen geahndet. Zur Überprüfung von Dissertationen  steht den Lehrenden der Universität Bielefeld die Prüfungssoftware turnitin zur  Verfügung. 

  Handreichung Turntin 2012 (PDF)
  Antrag Zugangsberechtigung Turnitin (Word)



Ansprechpersonen:
  Bei fakultätsspezifischen  Fragen im  Rahmen von Promotionsverfahren: Promotionsausschüsse der jeweiligen Fakultät
  Bei kritischen oder vertraulichen Problemen zwischen  Betreuer/-in und Doktorand/-in: Vertrauenspersonen zur Betreuung von  Promotionen: 
  Prof. em. Elisabeth Gülich, elisabeth.guelich@uni-bielefeld.de; 
  Prof. em. Holk Cruse, holk.cruse@uni-bielefeld.de
  
  Bei grundsätzlichen und fakultätsübergreifenden Fragen  zur Promotion: 
  Prorektor für Forschung, wiss. Nachwuchs und Transfer: 
  Prof. Dr. Martin Egelhaaf: prorektorat-forschung@uni-bielefeld.de


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