

Zu den Aufgaben der Hochschulen nach § 3 des Hochschulgesetzes zählt auch, dass die Hochschulen die besonderen Bedürfnisse behinderter und chronisch kranker Studierender berücksichtigen.
In diesem Sinne ist die Universität Bielefeld darum bemüht, behinderten und chronisch kranken Studierenden ein Höchstmaß an persönlicher Unabhängigkeit bei ihrem Studium zu ermöglichen. Zu diesem Zweck sind an der Universität Bielefeld in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden (Beauftragter des Rektorats für behinderte Studierende, barrierefreies Bauen, Privilegierung bei Studienbeiträgen, Beurlaubungsmöglichkeiten, Nachteilsausgleich bei Prüfungen, gedruckter Leitfaden [1. Auflage 1995, 3. Auflage 2008], Hörversion des Leitfadens 2009).
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Stichworte und Informationen zu diesem Thema; ausführliche Informationen enthält der Leitfaden.
Eine Bewerbung um einen Studienplatz ist grundsätzlich nur in zulassungsbeschränkten Studiengängen (sog. NC-Studiengängen) erforderlich. Die Bewerbung ist elektronisch über die Homepage der Universität Bielefeld möglich.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen (sog. NC-Studiengängen) erfolgt die Auswahl und Zulassung insbesondere nach den Kriterien Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote) und Wartezeit. Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung können zusätzlich einen Antrag auf Berücksichtigung als Härtefall stellen und haben so die Möglichkeit, sich über die sog. Härtefallquote zu bewerben.
Daneben kann bei der Bewerbung die Beantragung eines Nachteilsausgleiches in Frage kommen (Sonderanträge auf Verbesserung der Abiturnote oder auf Verbesserung der Wartezeit).
Weitere Informationen zu Fragen rund um Bewerbung und Einschreibung finden auf der FAQ-Seite des Studierendensekretariats und dort auch speziell Antworten zu Fragen bezüglich des Härtefalls.
Die Einschreibung ist schriftlich möglich; ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich.
Ansprechpartnerin für Fragen der Zulassung ist im Studierendensekretariat Frau Sandra Hellmann.
Ansprechpartner für Fragen der Einschreibung ist im Studierendensekretariat die/der jeweils zuständige Sachbearbeiter/in.
Studierende können sich aus wichtigem Grund vom Studium beurlauben lassen. Eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung kann einen solchen wichtigen Grund darstellen (hier finden Sie das entsprechende Antragsformular).
Während einer Beurlaubung können keine Studien- und Prüfungsleistungen erworben werden.
Die Rückmeldung ist ebenfalls schriftlich und ohne persönliches Erscheinen möglich.
Ansprechpartner für diese Fragen ist im Studierendensekretariat die/der jeweils zuständige Sachbearbeiter/in.
Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch haben, dass ihnen bei dem Ablegen von Studien- und Prüfungsleistungen (aktive Teilnahme, Einzelleistungen wie Hausarbeiten usw.) ein sog. Nachteilsausgleich gewährt wird; entsprechende Regelungen finden sich in allen Studien- und Prüfungsordnungen der Universität Bielefeld.
Der Nachteilsausgleich kann – je nach Behinderung oder Erkrankung – in der Gewährung einer Verlängerung der Schreibzeit, der Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln o. ä. bestehen.
Nähere Informationen hierzu erteilen die Prüfungsämter der jeweiligen Fakultäten.
Die Universität Bielefeld bietet allen Studierenden zu allen Fragen des Studiums eine Studienberatung an in der Zentralen Studienberatung (ZSB).
Ansprechpersonen für die besonderen Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung in der ZSB sind die Beraterinnen und Berater: Roswitha Hofmann, Carmen Kropat, Dirk Lehnen, Helen Menges, Ursel Sickendiek, Daniel Wilhelm.
In den offenen Sprechzeiten der ZSB ist immer jemand zu erreichen, der weiterhelfen kann.
In jeder Fakultät gibt es eine Studiendekanin oder einen Studiendekan; in Fakultäten mit mehreren Abteilungen gibt es zum Teil auch eine Studiendekanin oder Studiendekane in jeder Abteilung.
Die Studiendekaninnen und Studiendekane stehen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung stets zur Verfügung.
Seit April 2008 hat Herr Prof. Dr. Florian Jacoby das Amt des Beauftragten des Rektorats für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen inne.
Er steht als Ansprechpartner für Betroffene bereit, die entweder schon an der Uni Bielefeld studieren oder sich für ein Studium hier interessieren.
Auch die Studierendenschaft, vertreten durch den Allgemeinen Studierendenausschuss hat mit dem RSB ein Anlaufstelle für betroffene Studierende eingerichtet.
Eine Übersicht über besondere Nutzungserleichterungen der Universitätsbibliothek für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen finden Sie hier.
In dem Leitfaden für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung hat die Universität Bielefeld zahlreiche Informationen für die betroffenen Studierenden zusammengestellt. Das Inhaltsverzeichnis gibt einen ersten schnellen Überblick über die dort behandelten Themen.
Hier finden Sie einen Übersichtsplan über das Uni-Hauptgebäude (Lageplan der Hallenebene) sowie einen Netzplan der Bielefelder Stadtbahnlinien.
Prof. Dr. Florian Jacoby
Raum U8-110
Telefon: (0521) 106-4410
E-Mail: florian.jacoby@uni-bielefeld.de
Sekretariat: Kathrin Bauch
Raum: U8 - 115
Tel.: (0521) 106-6912
E-Mail: kathrin.bauch@uni-bielefeld.de
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