BAFöG
Leistungsbescheinigung
Jeder BAFöG-Empfänger hat eine "nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber (vorzulegen),
dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat" (§ 48 BAFöG).
Diese Bescheinigungen werden im Profil Didaktik der Mathematik von Prof. Dr. Rudolf vom Hofe und Prof. Dr. Wilhelm Schipper erstellt.
Hinweise zum Verfahren
Die/Der Studierende füllt die Zeilen 3 bis 7 des Formblattes 5 aus. Die o. g. BAFöG-Beauftragten der Fakultät für Mathematik können nur die Leistungen im Fach Mathematik
(Eintrag Zeile 6, Formblatt 5) im Profil Didaktik der Mathematik (Eintrag Zeile 7, Formblatt 5), nicht jedoch die Leistungen im 2. Hauptfach (keine Eintragung in Zeile 8, Formblatt 5)
bescheinigen.
Dem Antrag ist ein aktueller Ausdruck des Transkripts zu den Leistungen im Fach Mathematik, geordnet nach Modulen, beizulegen.
Der Antrag wird zusammen mit dem Transkript im Sekretariat V6-227 zu den dort angegebenen Öffnungszeiten abgegeben und kann wenige Tage später dort wieder abgeholt werden.