

Das Regelwerk zur IT-Sicherheit ist für alle Mitglieder und Angehörigen der Universität verbindlich.
Die IT-Sicherheitsleitlinie formuliert leitende Prinzipien der IT-Sicherheit für die Universität Bielefeld, ihre Prozesse und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie ist durch das Rektorat verabschiedet und legt fest, wie IT-Sicherheit und der IT-Sicherheitsprozess organisiert werden. Sie gilt für alle Fakultäten und Einrichtungen sowie für alle Mitglieder, Angehörigen und Gäste der Universität Bielefeld.
| Dokumente | Version |
|---|---|
| IT-Sicherheitsleitlinie Universität Bielefeld | Version 1.0 vom 01.04.2008 |
Die IT-Sicherheitsrichtlinien leiten sich aus der IT-Sicherheitsleitlinie ab und beschreiben dienste-/ zielgruppenbezogene Maßnahmen, die für einen Schutz vor Gefährdungen umgesetzt werden müssen.
| Dokumente | Version |
|---|---|
| IT-Basisschutz für IT-Anwenderinnen und Anwender | Version 1.0 vom 15.11.2011 |
| IT-Basisschutz für IT-Personal | Version 1.0 vom 15.11.2011 |
| IT-Sicherheitsrichtlinie für Datacenter | Version 1.1 vom 11.07.2008 |
| IT-Sicherheitsrichtlinie für Telearbeitsplätze | Version 1.0 vom 10.06.2008 |
| Dokumente | Version |
|---|---|
| Datenträgervernichtung: IT-Sicherheit und Datenschutz | Rundschreiben vom 07.10.2008 |
| Berufung von Bereichs-IT-Sicherheitsbeauftragten (BITS) | Rundschreiben vom 17.06.2009 |
| Datenablage und Speicherung von dienstlichen Daten in den Verwaltungsbereichen | Rundschreiben vom 27.07.2009 |
| Dienstliche Nutzung von externem Online-Speicher | Rundschreiben vom 17.10.2011 |
| Regelungen zum IT-Basisschutz (IT-Sicherheit) in Kraft getreten | Rundschreiben vom 11.01.2012 |