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der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft 2012 / 2013
Diese Programme stehen in erster Linie
den Studierenden der entsprechenden LiLi-Fachbereiche zur Verfügung;
es können jedoch auch Studierende anderer Fachbereiche
und Fakultäten aufgenommen werden, sofern freie Plätze
vorhanden sind. Studierende anderer Fakultäten müssen ein
Empfehlungsschreiben eines/einer an ihrer
Fakultät für sie zuständigen Professors/Professorin vorlegen,
aus dem hervorgeht, dass dort kein geeignetes Austauschprogramm
existiert oder kein Stipendienplatz mehr frei ist und gleichwohl
das Auslandsstudium empfohlen und befürwortet wird.
Alle ERASMUS-Programme werden von Programmbeauftragten in Bielefeld geführt,
die wiederum mit einem/einer Programmbeauftragten an der Gasthochschule
kooperieren und den Austausch koordinieren. Die Programmbeauftragten in
Bielefeld sind also die erste Anlaufstelle, an die man sich wendet.
Die Stipendien können für 1 Semester beantragt werden,
aber auch für 1 ganzes Studienjahr (9-10 Monate).
Die Mindestaufenthaltsdauer im Ausland beträgt 3 Monate
(z.B. für eine Examensvorbereitung).
ERASMUS-Stipendien sind Teilstipendien, das sich aus
Mitteln der EU sowie aus universitätseigenen Mitteln zusammensetzt.
Die Höhe liegt zur Zeit bei ca.200 Euro pro Monat. Der tatsächliche
Stipendien-Betrag wird voraussichtlich erst im Lauf des Juli 2012
bekanntgegeben, sobald das International Office sich uniweit einen Überblick
der Gesamtzahl an Bewerbungen verschafft und das Rektorat über seinen
Zuschuss entschieden hat.
Über den Stipendienbetrag hinaus werden weder Wohn- noch Reisekosten o.ä.
bezahlt.
Für das Auslands-BAFöG ist nicht die Stelle in der Uni Bielefeld zuständig, sondern BAFöG-Ämter an anderen Hochschulstandorten. Die Beantragung sollte rechtzeitig erfolgen, da man mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen muss (wer bislang kein BAFöG beziehen konnte, sollte dies evtl. prüfen lassen, da die Einkommensgrenzen bei Auslands-BAFöG andere sind als beim Inlands-BAFöG).
Für den Antrag auf Beurlaubung benötigt man eine Bescheinigung der/des
zuständigen Programmbeauftragten. Genaue Auskünfte in Sachen Beurlaubung und
Befreiung von Beiträgen sind im
Studierendensekretariat erhältlich.
Wie wird man ERASMUS-Studierende/r ?...
... Indem man die folgenden Schritte tut:
ECTS (= European Credit Transfer System)
= Europäisches System zur Übertragung von Leistungspunkten von einer Hochschule zur anderen. Dazu gehören die folgenden Formulare:- Learning Agreement :
Dieses für die Anerkennung von Studienleistungen wichtige Formular muss vor Antritt des Auslandsstudiums ausgefüllt werden; dabei handelt es sich zunächst um das geplante Studienprogramm.Es ist ratsam, sich schon einmal unter der entsprechenden Internetadresse der Gasthochschule über die dortigen Lehrveranstaltungen zu informieren. Die verfügbaren Vorlesungsverzeichnisse sind in aller Regel nicht aktuell, bilden aber dennoch eine erste Grundlage für den Learning Agreement. Bei der Auswahl des individuellen Studienprogramms an der Gasthochschule sind die Programmbeauftragten bzw. FachvertreterInnen behilflich.- Changes to original proposed study programme / Learning Agreement
(Änderungen zum ursprünglichen Studienprogramm), Seite 2 des Learning Agreement: nach Beginn des Studiums an der Gasthochschule sind hier die tatsächlich belegten Lehrveranstaltungen einzutragen und die erforderlichen Unterschriften der Gasthochschule einzuholen. Anschließend muss das Formular an die zuständigen FachvertreterInnen des Studiengangs und/oder die zuständigen Programmbeauftragten in Bielefeld zurückgeschickt werden, damit sie die Änderungen prüfen und ratifizieren und das Formular wieder zurücksenden können (es ist ratsam, vor dem Versenden eine Kopie anzufertigen).- Transcript of Records:
Dieses Formular gehört ebenfalls zum Learning Agreement und wird von einigen Gasthochschulen noch zusätzlich zum Learning Agreement gefordert. Darin werden alle vor dem Auslandsaufenthalt an der Heimathochschule erbrachten Leistungen dokumentiert. Am Ende des Auslandsaufenthalts wird die Gasthochschule ein Transkript der dort erbrachten Leistungen ausstellen, bitte dieses Dokument unbedingt dort anfordern, wenn es nicht automatisch ausgestellt wird. Es ist dann die Grundlage für das Anrechnungsverfahren in Bielefeld; eine Kopie ist dann zusammen mit dem Learning Agreement im International Office einzureichen.Confirmation of Participation :
In diesem Formular sind durch die Gasthochschule Ankunfts- und Abreisedatum zu bescheinigen. Auch diese Bescheinigung ist dann fristgerecht bei Karin Kruse abzugeben. Bei dieser Gelegenheit muss dort der "Meldebogen Stipendium" ausgefüllt werden und erst danach erhält man die letzte Monatsrate des bewilligten Stipendiums. Falls die Rückgabe des Confirmation of Participation und das Ausfüllen des Meldebogens nicht erfolgt, riskiert man ebenfalls eine Aufforderung zur Rückzahlung des gesamten Stipendiums.Einschreibung an der Partnerhochschule :
An den meisten Gasthochschulen beginnt das Einschreiben mit einem vorläufigen online-Verfahren auf den entsprechenden Web-Sites der Hochschulen. Darüber hinaus stehen dort Downloads für alle erforderlichen Formulare zur Verfügung, u.a. auch für die Vermittlung von Zimmern und zur Anmeldung für Sprach- und Vorbereitungskurse. Die vollständigen und vom Studierenden und Programmbeauftragten unterschriebenen Unterlagen sind dann an die Gasthochschule zu schicken (auch hier ist es ratsam, zuvor eine Kopie anzufertigen, die man später ins Ausland mitnimmt). - Passfotos
- Nachweis einer Krankenversicherung ;
diesen Nachweis erhält man von seiner Krankenkasse (AOK oder einer Ersatzkasse);
chronisch Erkrankte / DauerpatientInnen benötigen evtl. spezielle Nachweise.
Studierende, die bei einem privaten Krankenversicherer versichert sind,
benötigen eine Bescheinigung darüber, dass der Versicherungsschutz auch
während des Auslandsstudiums gilt.
- Bescheinigung über den Status als ERASMUS-Studierende/r
Bescheinigungen :
Werden auf Anfrage von den Programmbeauftragten / ihrem Sekretariat ausgestellt, sofern sie nicht schon nach erfolgreicher Online-Registrierung zugesandt wurden: - für den Antrag auf Beurlaubung (für das
Studierendensekretariat der Uni Bielefeld
- für das Beantragen von Auslands-BaFöG
- für die Partnerhochschule über den Status "ERASMUS-Studierende/r"
Und nun ist man eine/r... !
... Was dann ?
Bescheinigung für den Antrag auf Auslands-BAFöG beim Auslands-BAFöG-Amt
Bescheinigung für eine Beurlaubung oder Gebührenbefeiung durch das Studierendensekretariat
ECTS-Formulare: Learning Agreement und Transcript of Records
Formular Confirmation of Participation
Formular zur Einschreibung an der Gasthochschule bzw. online-Verfahren nebst Infos zu Sprachkursen und Unterbringung
Bescheinigung über den Status ERASMUS- Studierende/r für die Gasthochschule
Passfotos
Nachweis einer Krankenversicherung
Namen und Adressen der Programmbeauftragten in Bielefeld und an der Gasthochschule
Evtl. Visumantrag für das Gastland stellen
Die Bewerbungsrunde für die ERASMUS-Stipendien 2012 / 2013 (Auslandsaufenthalte ab Herbst 2012) hat begonnen. Bitte wenden Sie sich an die Programmbeauftragten zwecks Beratung und Bewerbung.