Faculty of Linguistics and Literary Studies
 
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Leitfaden: BewerberInnen in LLP / ERASMUS-Programmen

der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft 2012 / 2013

Diese Programme stehen in erster Linie den Studierenden der entsprechenden LiLi-Fachbereiche zur Verfügung; es können jedoch auch Studierende anderer Fachbereiche und Fakultäten aufgenommen werden, sofern freie Plätze vorhanden sind. Studierende anderer Fakultäten müssen ein Empfehlungsschreiben eines/einer an ihrer Fakultät für sie zuständigen Professors/Professorin vorlegen, aus dem hervorgeht, dass dort kein geeignetes Austauschprogramm existiert oder kein Stipendienplatz mehr frei ist und gleichwohl das Auslandsstudium empfohlen und befürwortet wird.
Alle ERASMUS-Programme werden von Programmbeauftragten in Bielefeld geführt, die wiederum mit einem/einer Programmbeauftragten an der Gasthochschule kooperieren und den Austausch koordinieren. Die Programmbeauftragten in Bielefeld sind also die erste Anlaufstelle, an die man sich wendet.

ERASMUS-Stipendium:

Die Stipendien können für 1 Semester beantragt werden, aber auch für 1 ganzes Studienjahr (9-10 Monate). Die Mindestaufenthaltsdauer im Ausland beträgt 3 Monate (z.B. für eine Examensvorbereitung). ERASMUS-Stipendien sind Teilstipendien, das sich aus Mitteln der EU sowie aus universitätseigenen Mitteln zusammensetzt. Die Höhe liegt zur Zeit bei ca.200 Euro pro Monat. Der tatsächliche Stipendien-Betrag wird voraussichtlich erst im Lauf des Juli 2012 bekanntgegeben, sobald das International Office sich uniweit einen Überblick der Gesamtzahl an Bewerbungen verschafft und das Rektorat über seinen Zuschuss entschieden hat.
Über den Stipendienbetrag hinaus werden weder Wohn- noch Reisekosten o.ä. bezahlt.

BAFöG:

Für das Auslands-BAFöG ist nicht die Stelle in der Uni Bielefeld zuständig, sondern BAFöG-Ämter an anderen Hochschulstandorten. Die Beantragung sollte rechtzeitig erfolgen, da man mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen muss (wer bislang kein BAFöG beziehen konnte, sollte dies evtl. prüfen lassen, da die Einkommensgrenzen bei Auslands-BAFöG andere sind als beim Inlands-BAFöG).

BEURLAUBUNG für das Auslandsstudium und Befreiung von Studienbeiträgen / Sozialbeitrag:

Für den Antrag auf Beurlaubung benötigt man eine Bescheinigung der/des zuständigen Programmbeauftragten. Genaue Auskünfte in Sachen Beurlaubung und Befreiung von Beiträgen sind im + Studierendensekretariat erhältlich.

Wie wird man ERASMUS-Studierende/r ?...
... Indem man die folgenden Schritte tut:

Checkliste für alle Formulare und Bescheinigungen :

Post scriptum

Les voyages forment la jeunesse, sagt man in Frankreich, also in etwa: "Reisen bildet junge Leute". Schaut also in die Ferne und sammelt nicht nur Leistungspunkte, sondern auch Kenntnisse von anderen Bildungssystemen, anderen Menschen und ihrer Lebensweise und ganz einfach von einer anderen Infrastruktur des Alltags.
Evelyn Kähler
LiLi-Fakultät

Studienjahr 2012 / 2013


Aktuell !

Die Bewerbungsrunde für die ERASMUS-Stipendien 2012 / 2013 (Auslandsaufenthalte ab Herbst 2012) hat begonnen. Bitte wenden Sie sich an die Programmbeauftragten zwecks Beratung und Bewerbung.

 


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