Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
 
Hintergrundbild
Hintergrundbild

Sie sind hier:  Uni Bielefeld > LiLi-Fakultät > Studium > Fächer/Studieng. > Romanische Kulturen

Fach: Romanische Kulturen - Einheitliches Anrechnungs- und Einstufungsverfahren (EAE)

Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft

Einheitliches Anrechnungs- und Einstufungsverfahren (EAE)

Die folgenden Hinweise betreffen die Studiengänge Nebenfach "Romanische Kulturen" ("altes" Studienmodell von 2002 mit BPO 2009 und "neues" Studienmodell von 2011 mit BPO 2011) und Kleines Nebenfach "Linguistik der romanischen Sprachen":
Gegenstand des EAE sind Studien- und Prüfungsleistungen...


  • aus der Universität Bielefeld (insbesondere Wechsel vom "alten" Studienmodell von 2002 ins "neue" Studienmodell von 2011)
  • aus einer Universität in Deutschland (insbesondere im Rahmen anderer Studiengänge im Fach Romanistik / Romanische Philologie u. ä.)
  • aus einer Universität aus dem Ausland (insbesondere im Rahmen des EU-Bildungsprogramms SOKRATES / ERASMUS)
  • aus einem anderen Ursprung (insbesondere Sprachkenntnisse als Muttersprachler oder die im Rahmen von längeren Auslandsaufenthalten oder von Sprachkursen erworben wurden, Schulkenntnisse inklusive)

Für das Kleine Nebenfach "Geschichte und Kultur Lateinamerikas" ist die Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie zuständig.
Für Anrechnungen im Bereich der individuellen Ergänzung sind das Kernfach und die entsprechenden Stellen zuständig.


Allgemeine Informationen und Formulare finden Sie hier:
Internet-Portal der Universität Bielefeld.


ACHTUNG!!!
Entgegen der Angaben im Internet-Portal ist die Stelle, die Ihren Antrag entgegennimmt und ihn formal prüft, NICHT das Prüfungsamt der Fakultät sondern die "zuständige Stelle im Fach", hier Herr Dr. Valeriano Bellosta von Colbe als Koordinator und Studienberater der Lehreinheit "Romanische Kulturen"
Außerdem gibt es Abweichungen bei den Unterlagen und der Form der Einreichung:


Verfahren: Das EAE beinhaltet folgende Schritte:


  • Sie stellen den Antrag bei Herrn Dr. Bellosta von Colbe, der diesen in den dafür ausgewiesenen Sprechstunden formal und inhaltlich überprüft.
  • Die Anrechnungs- und Einstufungsunterlagen werden vom Studiendekan, Herrn Dr. Jan Andres, in seiner Sprechstunde unterschrieben.
  • Sie reichen die Anrechnungs- und Einstufungsunterlagen beim Prüfungsamt der Fakultät ein. Dieses nimmt die entsprechenden Einträge in Ihren elektronischen Studien- und Prüfungsunterlagen vor und informiert Sie anschließend per E-Mail.


"Erläuternde Unterlagen": Es folgen einige Hinweise zu den üblicherweise benötigten Unterlagen in Fällen, die über das hinausgehen, was auf dem Formular und im Internet-Portal angegeben wird (erst dort nachlesen, dann hier nachschauen):


  • Bei Studien- und Prüfungsleistungen aus der Universität Bielefeld (insbesondere Wechsel vom "alten" Studienmodell von 2002 ins "neue" Studienmodell von 2011) brauchen sie keine "erläuternden Unterlagen", da die Informationen schon vorliegen.
  • Bei Studien- und Prüfungsleistungen aus einer Universität in Deutschland (insbesondere im Rahmen anderer Studiengänge im Fach Romanistik / Romanische Philologie u. ä.) und aus einer Universität aus dem Ausland (insbesondere im Rahmen des EU-Bildungsprogramms SOKRATES / ERASMUS) werden die Veranstaltungskommentare (engl. syllabus) oder ähnliche Unterlagen benötigt. Diese sollten Angaben über Ziele und Kompetenzen, Inhalte und Themen, Veranstaltungsart und Semesterwochenstunden sowie eine Bibliographie oder Angaben zum Lehrbuch oder zum Lesepensum enthalten. Handouts, Übungszettel und sonstige Materialien können auch nützlich sein und sollten eingereicht werden. Falls Informationen auf Internet-Portalen angegeben werden, konvertieren Sie die Seiten in PDF-Format und reichen Sie die Dateien ein. Achten Sie darauf, daß die Informationen so datiert sind, daß sie auf die von Ihnen besuchten Veranstaltungen bezogen werden können. Angaben von Links werden NICHT akzeptiert, da die Inhalte jederzeit verändert werden können und möglicherweise keinen Bezug mehr zu den von Ihnen besuchten Veranstaltungen haben. Falls Ihrer Meinung nach die Informationen bei ANABIN oder die Notenumrechnung nach der "Bayerischen Formel" die Gegebenheiten im Studienland nicht richtig wiedergeben, dürfen Sie dem Antrag zusätzliche offizielle Unterlagen zum Umrechnungsmaßstab beigeben.
  • Bei der Anrechnung von Sprachkenntnissen reichen Sie eine von einer zuständigen Lehrkraft des Fachsprachenzentrums ausgestellte Bescheinigung über den von Ihnen absolvierten C-Test ein, die über das erreichte Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen und über die angerechneten Kurse bzw. Module Auskunft gibt. Weitere Bescheinigungen, Zertifikate oder Zeugnisse können Sie auch beilegen.


 
 


Abbild eines Druckers