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Prüfungsamt: Zugangsbedingungen Studiengänge Latein

Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft

Bewerbung um einen Studienplatz im Fach Latein

Ab dem Sommersemester 2009 ist für die Einschreibung in einen Bachelor-Studiengang mit Latein als Nebenfach neben den allgemeinen Einschreibungsvoraussetzungen und den fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen (Latinum; das sogenannte Kleine Latinum ist nicht ausreichend) die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsprüfung obligatorisch. Dies gilt auch für Studienortwechslerinnen und -wechsler, die aufgrund anrechenbarer Leistungen das Studium in einem höheren Fachsemester im Bachelor-Studiengang aufnehmen oder sich für das Fach Latein im Studiengang Master of Education bewerben möchten. Der Nachweis muss vor Aufnahme des Studiums erbracht werden. Studierende, die den Nachweis vor Aufnahme des Bachelor-Studiums an der Universität Bielefeld schon erbracht haben, müssen diesen für die Einschreibung in den Studiengang Master of Education im Fach Latein (als Fortsetzung des Bachelor-Studiengangs) nicht erneut erbringen. Studierende, die im Wintersemester 2008/2009 oder früher für den Studiengang Latein bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben waren, müssen keine Eignungsprüfung mehr ablegen.

Gegenstand und Dauer der Eignungsprüfung:

In der Eignungsprüfung soll die Bewerberin oder der Bewerber nachweisen, dass sie oder er eine Kompetenz in der lateinische Sprache besitzt, die das Erreichen des Studienziels in der für den Studiengang festgelegten Regelstudienzeit erwarten lässt. Die Eignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der mündliche Teil ist nur abzulegen, wenn zuvor der schriftliche Teil nicht bestanden wurde.

Der schriftliche Teil der Eignungsprüfung besteht aus einer 90-minütigen Klausur. Er dient dem Nachweis der Fähigkeit, sprachlich anspruchsvollere Originaltexte aus dem Bereich der klassischen lateinischen Prosa in Inhalt und Aussage zu erfassen und dieses Verständnis durch eine korrekte und treffende Übersetzung ins Deutsche nachzuweisen. Im Bereich des lateinischen Wortschatzes wird ein Grundwortschatz (im Umfang des Grundwortschatzes Latein, in Grund- und Aufbauwortschatz Latein von Ernst Habenstein u.a., Klett-Taschenbuch 1992) vorausgesetzt. Darüber hinausgehende Vokabeln werden angegeben.

Der mündliche Teil der Eignungsprüfung, der nur abzulegen ist, wenn zuvor der schriftliche Teil nicht bestanden wurde, dauert zwischen 20 und 30 Minuten. Er dient dem Nachweis der Fähigkeit, auf der Basis eines sprachlich anspruchsvolleren Originaltextes aus dem Bereich der klassischen lateinischen Prosa die für die Texterschließung notwendigen Kenntnisse in der lateinischen Formenlehre und Syntax hinreichend sicher anwenden zu können. Dafür wird ein Grundwortschatz (im Umfang des Grundwortschatzes Latein, in: Grund- und Aufbauwortschatz Latein von Ernst Habenstein u.a., Klett-taschenbuch 1992) vorausgesetzt. Darüber hinausgehende Vokabeln werden angegeben. Teil der mündlichen Eignungsprüfung ist auch ein ca. fünfminütiges Gespräch über die Motivation für das Studium des Faches Latein. Dieser Teil geht nicht in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.

Termine und Fristen

Die Eignungsprüfung findet in der Regel einmal pro Semester statt.

Die Zulassung zu der Eignungsprüfung setzt eine fristgerechte Bewerbung auf dem Postweg voraus. Zur Eignungsprüfung wird zugelassen, wer unter Vorlage einer beglaubigten Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife oder, falls dieses zum Antragstermin noch nicht vorliegt, des letzten Halbjahreszeugnisses vor Erwerb der Hochschulreife, sowie unter Vorlage eines Latinum-Nachweises rechtzeitig einen Antrag auf Zulassung bei dem...

Universität Bielefeld
Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
Klassische Philologie
z. Hd. Angelika Mühlbrandt
Universitätsstr. 25
33615 Bielefeld
E-mail: angelika.muehlbrandt@uni-bielefeld.de
Telefon: 0521-106 6986
stellt.

Mit dem Antrag ist eine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben, da die Zulassungen per E-Mail erfolgen. Die Zulassung muss abgelehnt werden, wenn die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt oder die Unterlagen unvollständig sind.

Für die Eignungsprüfung für das Sommersemester 2013 ist der Antrag auf Zulassung (beinhaltet: formloses Anschreiben inkl. Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer und E-Mail) und Unterschrift, beglaubigtes Abschlusszeugnis, Latinum) spätestens bis zum 6. März (letztgültiger Eingangstag der Bewerbungsunterlagen) zu stellen. Die Zulassungsbescheide für die Eignungsprüfung werden spätestens am 8. März per E-Mail verschickt.

Der schriftliche Teil der Eignungsprüfung für das Sommersemester 2013 findet am Montag, 11. März, um 10:15 Uhr c.t. im Hörsaal 12 statt (Klausurzeit: 90 Minuten). Der mündliche Teil der Eignungsprüfung, zu dem gesondert per E-mail eingeladen wird, findet am 12. und 13. März, statt.

Zum mündlichen Teil werden nur diejenigen eingeladen, die den schriftlichen Teil zuvor nicht bestanden haben.

Erst nach erfolgreich bestandener Prüfung kann die Einschreibung im Studierendensekretariat erfolgen.

Weitere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.

Hinweise

  • Die Feststellung der sprachlichen Eignung gilt für die Dauer von zwei Jahren nach Bekanntgabe der Entscheidung.
  • Weitere Einzelheiten zum Verfahren der Eignungsfeststellung ergeben sich aus der Ordnung zur Feststellung der sprachlichen Eignung für das Fach Latein im Bachelor-Studiengang oder im Master-Studiengang mit
  • Weitere Informationen über die Ordnung zur Feststellung der sprachlichen Eignung für das Fach Latein finden Sie hier
  • Weitere Informationen über den Bachelor-Studiengang oder Master-Studiengang finden Sie hier

Wichtig: Nennen Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen bitte unbedingt auch eine gültige e-mail-Adresse, unter der Sie zu erreichen sind.

Fragen zur Eignungsprüfung im Fach Latein richten Sie bitte an Prof. Dr. Lore Benz Email: lore.benz@uni-bielefeld.de .



 
 


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