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Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Die Universität Bielefeld ist in den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis den Leitlinien der DFG verpflichtet. Hinweise zu den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Bielefeld sowie den daraus entstehenden Verfahrensregeln finden Sie hier.

Die Universität Bielefeld hat zudem Herrn Prof. em. Ansgar Beckermann als Ombudsmann bestellt. Der Ombudsmann berät in Fällen des Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten und stellt gegebenenfalls Kontakt mit der ebenfalls von der Universität bestellten Untersuchungskommission her. Diese Untersuchungskommission prüft dann in freier Beweiswürdigung, ob ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt.

Kontakt:
Ombudsperson:
Prof. em. Dr. Ansgar Beckermann: ansgar.beckermann@uni-bielefeld.de

Mitglieder der Untersuchungskommission:
Prof. Dr. Michael Huber: michael.huber@uni-bielefeld.de
Prof. Dr. Rainer Riemann: rainer.riemann@uni-bielefeld.de
Prof. Dr. Fritz Trillmich: fritz.trillmich@uni-bielefeld.de
Dr. Petra Bollweg: petra.bollweg@uni-bielefeld.de

Kontakt 

Servicestelle für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Dr. Alexandra Wiebke
E-Mail: nachwuchs@uni-bielefeld.de
Raum A4-133
Tel: 0521-106-4169
Sprechzeiten:
montags 11:00 - 12:00 Uhr
mittwochs 15:00 - 16:00 Uhr