Finanzierung und Förderung
 
 
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Bielefelder Nachwuchsfonds

Der Bielefelder Nachwuchsfonds richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Universität Bielefeld mit abgeschlossener Promotion bzw. deren Promotionsverfahren bereits eröffnet ist. Die Promotion sollte in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegen; besondere Umstände (z.B. Eltern- oder Pflegezeiten) werden entsprechend berücksichtigt.

Zu den Zielen der Förderung durch den Bielefelder Nachwuchsfonds gehören insbesondere:

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

a) Forschungsbeihilfen, Mobilitätsförderung (bis 5.000 €)
b) "Einstieg in die Drittmittelforschung" (bis 15.000 €)
c) "Karrierebrücken" (bis 22.000 €)

Details zu den einzelnen Maßnahmen finden sich in den Antragsbedingungen.

Das Antragsformular des Bielefelder Nachwuchsfonds steht hier als PDF und hier als Word-Datei zur Verfügung. Antragsfrist für die nächste Vergaberunde ist der 15. April 2013.

Es werden zwei Informationsveranstaltungen zum Antragsverfahren beim Bielefelder Nachwuchsfonds angeboten:
04. März 2013 um 15:00 Uhr in A3-126
03. April 2013 um 10:00 Uhr in A3-126
Es wird den Antragsteller/-innen empfohlen, eine dieser Informationsveranstaltungen zu besuchen.

Kontakt:
Dr. Alexandra Wiebke
Referentin des Prorektors für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Transfer
Email: alexandra.wiebke@uni-bielefeld.de
Tel: 0521/106-4169

 

Kontakt 

Servicestelle für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Dr. Alexandra Wiebke
E-Mail: nachwuchs@uni-bielefeld.de
Raum A4-133
Tel: 0521-106-4169
Sprechzeiten:
montags 11:00 - 12:00 Uhr
mittwochs 15:00 - 16:00 Uhr