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Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vergibt das Rektorat der Universität Bielefeld Stipendien an besonders qualifizierte Doktorandinnen und Doktoranden.
Der Grundbetrag je Stipendium beträgt in der Regel 1.000 Euro monatlich. Wenn die Stipendiatin oder der Stipendiat ein Kind oder mehrere Kinder zu unterhalten hat, kann ein monatlicher Kinderzuschlag von 150 Euro für jedes Kind gewährt werden. Darüber hinaus können die Fakultäten den monatlichen Grundbetrag um bis zu 500 Euro aus Haushaltsmitteln oder Mitteln Dritter aufstocken.
Die Förderdauer beträgt in der Regel zwei Jahre. Die Bewilligungen werden jedoch zunächst höchstens für ein Jahr erteilt. Für eine weitere Förderung muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden. Kürzere Förderungszeiten sind ebenfalls möglich.
Die Rektoratsstipendien werden einmal jährlich ausgeschrieben. Die aktuelle Abgabefrist für Bewerbungen ist der 15. Oktober 2013. Frühester Zeitpunkt für den Beginn der Förderung ist der 1. Januar 2014.
Auskünfte erteilt: Frau Frauke Klindt
Aktuelles zu den Rektoratsstipendien finden Sie hier.