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Bewerbungs- und Zulassungsvoraussetzungen

Wenn eine Doktormutter bzw. ein Doktorvater Ihrer Promotion zustimmt und sich bereit erklärt, die Betreuung der Dissertation zu übernehmen, muss der Zugang zur Promotion vom Promotionssauschuss der jeweiligen Fakultät genehmigt und ein Nachweis der Fakultät über die Annahme als Doktorand ausgestellt werden.

Nachdem Sie eine Betreuungszusage erhalten haben, müssen Sie als Doktorand/in zugelassen werden. Studienbewerber/innen, die eine ausländische Studienqualifikation erworben haben und die eine Promotion anstreben, bewerben sich direkt beim Studierendensekretariat der Universität Bielefeld um die Zulassung zum Promotionsstudium.

Grundsätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Schulabschlusszeugnis
  2. Studienzeugnisse (inkl. Transcripts)
  3. Nachweis der Deutschkenntnisse
  4. Betreuungsnachweis: schriftliche Betreuungszusage des Doktorvaters/der Doktormutter bzw. Betreuungsnachweis durch die Graduate School/ das Graduiertenkolleg (auf Formular, das durch das Prüfungsamt oder das Dekanat der entsprechenden Fakultät ausgestellt wird).

Alle Unterlagen müssen in amtlich beglaubigter Kopie vom Original und ggf. mit Übersetzungen in amtlich beglaubigter Kopie (in Deutsch oder Englisch) eingereicht werden. Betreuungsnachweise werden im Original eingereicht.

Wird die Dissertation auf Deutsch verfasst, benötigen Sie die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder den TestDaF. Das Verfassen der Arbeit ist in den meisten Fakultäten auch auf Englisch möglich, für andere Fremdsprachen muss eine Genehmigung der Fakultät vorliegen. Unabhängig von der Dissertationssprache ist aber für die Einschreibung immer ein Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse notwendig, es sei denn der Doktorvater bzw. die Doktormutter bestätigt, dass die deutsche Sprache nicht erforderlich oder die Sprachkenntnisse des Promovierenden ausreichend sind und befreit somit den Promovierenden von der Pflicht zur DSH-Prüfung bzw. dem TestDaF.

Bewerbungsfrist:
Bei der individuellen Promotion gibt es keine Fristen. Eine Bewerbung um Zulassung sowie die Einschreibung zur Promotion ist jederzeit möglich.

Graduiertenkollegs und Graduate Schools haben in der Regel spezielle Bewerbungsfristen. Weitere Informationen finden Sie auf den entsprechenden Webseiten.

Kontakt 

Servicestelle für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Dr. Alexandra Wiebke
E-Mail: nachwuchs@uni-bielefeld.de
Raum A4-133
Tel: 0521-106-4169
Sprechzeiten:
montags 11:00 - 12:00 Uhr
mittwochs 15:00 - 16:00 Uhr