Bielefelder Universitätszeitung Nr. 196/1999, 12. Februar 1999

Doppelte Staatsbürgerschaft

Ausländer-Integration: Ein Dialog zwischen Politik und Wissenschaft

(BUZ) Sind Ausländerwahlrecht und Einbürgerung taugliche Mittel der Integration? Der Auseinandersetzung mit dieser Frage widmete sich am 21. und 22. Januar eine Tagung am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld, zu der die Bielefelder Rechtswissenschaftler Ulrike Davy und Christoph Gusy eingeladen hatten.

Eine Woche zuvor hatte Bundesinnenminister Otto Schily den umstrittenen ersten Entwurf zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts vorgestellt und dadurch der Tagung - deren Teilnehmer aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Soziologie, Geschichte, Politikwissenschaft und Politik kamen - besondere Brisanz verliehen. So konnten die von der Wissenschaft gewonnenen Erkenntnisse zugleich der Politikberatung dienen.

In Deutschland sind politische Rechte bislang den eigenen Staatsangehörigen vorbehalten. Einen thematischen Schwerpunkt der Tagung bildete somit die Frage, ob die Zuerkennung des Wahlrechts unabhängig von der Staatsangehörigkeit, gebunden allein an den Aufenthaltsort des Betreffenden, für die politische Integration der ausländischen Wohnbevölkerung sinnvoll ist. Fragwürdig erschien den Tagungsteilnehmern im Zusammenhang mit dem Volksbegriff der Ausdruck "Homogenität". Ein "einheitliches Staatsvolk" im Sinne sprachlicher Homogenisierung habe es im 19. Jahrhundert weder in Frankreich noch in Italien oder Deutschland gegeben. Ähnliches gelte heute für viele asiatische Staaten. Außerdem sei fraglich, ob Homogenität mit einem pluralistischen Demokratiebegriff vereinbar ist. Weiterhin sei mit dem Schlagwort "Integration vor Einbürgerung" häufig eher Assimilation gefordert als Toleranz gemeint. Begründet durch die Zerschlagung der großen Vielvölkerreiche in diesem Jahrhundert und den Dekolonialisierungsprozeß sehe das Völkerrecht die Aufrechterhaltung der Pluralität der Völker auch innerhalb eines Staatsgebietes vor, so daß ein – offenes – Bekenntnis zur Assimilation sogar einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Minderheitenkonzept darstellen würde. Hingegen werde in den Niederlanden die Frage, wer zum Volk gehört, damit beantwortet, daß "sein Land" nach Art. 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte jenes ist, in dem man lebt und dessen Rechts- und Sozialordnung man unterworfen ist – also nicht das Herkunftsland. Auch die deutsche Geschichte zeige, daß eine Verkoppelung von Wahlrecht und Staatsangehörigkeit nicht zwingend sei. Zudem ziele nach Ansicht einiger Tagungsteilnehmer ein nur von deutschen Staatsangehörigen ausgeübtes Wahlrecht vor allem darauf ab, die bisherige Volkszusammensetzung und die bestehenden Machtstrukturen zu erhalten, und verhindere so die Integration.

Generell stimmten die Teilnehmer überein, daß Wahlrecht und Einbürgerung, ob mit oder ohne Inkaufnahme der doppelten Staatsbürgerschaft, zwei legitime Wege seien, um die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung zu fördern und Integrationsdefizite zu vermindern: So wie Gefangene im Strafvollzug kaum die Fähigkeit erwerben könnten, in Freiheit verantwortungsvoll zu leben, könnten ebensowenig in Deutschland lebende Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und ohne die Möglichkeit der aktiven Teilnahme am politischen Leben den Umgang mit staatsbürgerlichen Rechten erlernen. Die Politik müsse sich jedoch darüber im klaren sein, daß die Hinnahme mehrerer Staatsangehörigkeiten vor allem auf dem Gebiet des Privatrechts von gewissen Problemen begleitet sei (sogenannte "hinkende Rechtsverhältnisse" etwa im Personen-, Familien- und Erbrecht), denen beispielsweise im Wege bilateraler Abkommen gegengesteuert werden müßte.

Wahlrecht und Einbürgerung seien allerdings nicht das Patentrezept zur Integration - so waren sich die Tagungsteilnehmer einig -, sondern lediglich eine Voraussetzung für die Verminderung von bestehenden Integrationsdefiziten. Die Frage nach der Integrationskonzeption hinter den vorliegenden Gesetzentwürfen sei noch zu beantworten.

Hatten zum Dialog zwischen Politik und Wissenschaft über die politische Integration der ausländischen Wohnbevölkerung eingeladen: Prof. Dr. Ulrike Davy und Prof. Dr. Christoph Gusy.
 



Pressestelle, 1999-03-02