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<!DOCTYPE rdf:RDF PUBLIC "-//DUBLIN CORE//DCMES DTD 2002/07/31//EN" "http://dublincore.org/documents/2002/07/31/dcmes-xml/dcmes-xml-dtd.dtd">
<rdf:RDF xmlns:vCard="http://www.w3.org/2001/vcard-rdf/3.0#" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"><rdf:Description rdf:about="http://www.uni-bielefeld.de/prniwi/index.html"><dc:source>http://www.uni-bielefeld.de/prniwi/index.html?__xsl=/templates/null.xsl</dc:source><dc:title>Der Personalrat</dc:title><dc:creator>Herta Ritsche</dc:creator><dc:description></dc:description><dc:subject>personalrat, Personalrat</dc:subject><dc:publisher>Universität Bielefeld</dc:publisher><dc:date>2011-02-15</dc:date><dc:language>de</dc:language><dc:format>text/html</dc:format>Wissenswertes über den Personalrat
An der Universität Bielefeld arbeiten ca. 1050 Beschäftigte in Technik und Verwaltung. Dazu kommen noch einmal ca. 900 wissenschaftlich Beschäftigte und 250 Professorinnen und Professoren. Zur Zeit studieren hier ca. 17.000 Studentinnen und Studenten.
Die Universität ist aufgeteilt in die Zentrale Verwaltung 13 Fakultäten und zahlreiche Einrichtungen. Ausführliche Informationen dazu können Sie der Homepage oder dem Telefonverzeichnis der Universität entnehmen.
Der Personalrat der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung besteht an der Universität Bielefeld aus 13 Personen, davon 11 Tarifbeschäftigte (vormals Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter) und 2 Mitglieder aus der Gruppe der Beamtinnen und Beamten. Er wird alle 4 Jahre von den Beschäftigten gewählt. Zur Wahl können wahlberechtigte Beschäftigte sowie die an der Universität Bielefeld vertretenen Gewerkschaften und Berufsverbände Wahlvorschläge machen.
Der Personalrat arbeiten auf der Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalens (LPVG).
Danach hat der Personalrat unter anderem

    darüber zu wachen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt sowie geltende Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden;
    auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten;
    Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und durch Verhandlungen mit der Leitung der Dienststelle &#x2013; in diesem Falle dem Kanzler der Universität &#x2013; auf ihre Erledigung hinzuwirken; &#x2026;

Gemäß Paragraph 72 des Landespersonalvertretungsgesetzes hat der Personalrat bei einer Reihe von Maßnahmen, die für Sie persönlich von Bedeutung sind, mitzubestimmen. Diese können vom Kanzler der Universität erst nach Zustimmung des Personalrats durchgeführt werden.
Dazu gehören zum Beispiel:

    Personalangelegenheiten wie Einstellung, Beförderung, Eingruppierung, Höhergruppierung, Rückgruppierung, Beurlaubungen, Kündigungen usw.
    soziale Maßnahmen
    Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten
    Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und Pausen,      in bestimmten Fällen Anordnung von Überstunden      und Mehrarbeit, Regelung und Ordnung in der Dienststelle,      Aufstellung des Urlaubsplanes und Festsetzung des      Urlaubs für einzelne Beschäftigte, wenn zwischen der Leitung der Dienststelle und dem beteiligten Beschäftigten kein Einverständnis erzielt wird, Fortbildungsfragen usw..



  
Sekretariat
Petra Wortmann 
L4-105
Tel. 106-6890
vormittags
Telefax-Nummer 0521 / 106 6457 
E-Mail-Adresse pr@uni-bielefeld.de

  

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