

Wenn man sich entschieden hat welcher Studiengang es sein soll, dann kommt der nächste große Schritt mit der Bewerbung um einen Studienplatz und der darauf folgenden Einschreibung.
Je nach gewähltem Studiengangstyp (1-Fach- oder Kombi-Bachelor) kann man sich für ein oder mehrere Studienfächer entscheiden. Dabei müssen verschiedene Dinge beachtet werden. So können beispielsweise einige Fächer nur im Wintersemester begonnen werden. Zudem sind manche Fächer zulassungsbeschrankt und andere zulassungsfrei. In einem Kombi-Bachelor muss man das für jedes der darin beteiligten Fächer einzeln klären.
In zulassungsbeschränkten Fächern sind die Studienplätze knapp. Ob man einen erhält, hängt von der Abiturnote (Numerus clausus/NC) oder der Wartezeit ab. Für diese zulassungsbeschränkten Fächer muss man sich bewerben, da in dem entsprechenden Studiengang nur eine beschränkte Zahl von Studienplätzen (Höchstzahl) zur Verfügung stehen. Das klappt online beim Bewerbungs-Portal mit ein paar Klicks. Passen NC und Wartezeit, gibt es die Zulassungen für die jeweiligen Fächer.
Die Höchstzahl der Studienplätze wird im Vorhinein festgesetzt; zu diesem Zeitpunkt steht naturgemäß die Zahl der (zukünftigen) Bewerbungen noch nicht fest. Gibt es weniger Bewerbungen als Studienplätze vorhanden sind, werden auch in einem NC-Studiengang alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen.
Wie hoch der NC ist, d.h. mit welcher Note man noch einen Studienplatz bekommt, steht ebenfalls nicht im Vorhinein fest; dies ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich – je nach Zahl und Noten der Bewerbungen. Die NC-Noten der Vorjahre können hier einen gewissen Anhaltspunkt bilden.
Nach einer Zusage muss man sich innerhalb der Frist, die man mit der Zusage erhält, einschreiben. Auch wer eine Absage bekommt, hat noch Chancen. Denn nicht alle, die einen Platz angeboten bekommen, nehmen diesen auch wahr.
Bleiben nach der ersten Runde (Hauptverfahren) Studienplätze frei, werden die restlichen Studienplätze in weiteren Vergaberunden, den sog. Nachrückverfahren, vergeben. Es kann daher durchaus sein, dass nach einer zunächst erteilten Absage dann zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Zusage folgt.
In einer letzten Vergaberunde, dem sog. Losverfahren, werden die dann ggf. noch freien Studienplätze an die Bewerberinnen und Bewerber, die sich für dieses Losverfahren gemeldet haben, verlost. Für das Losverfahren ist eine erneute Bewerbung erforderlich.
Noch Fragen? Die Teams vom Infopunkt, vom Studierendensekretariat
und der Zentralen Studienberatung
(ZSB) helfen immer gerne weiter.
Und zudem könnt ihr auch immer auf das Angebot Studis fragen zurück kommen.






