

Kommunikation unterliegt einem ständigen Wandel. Besonders im Bereich Social Media (z.B. Facebook, Twitter) haben sich zahlreiche neue Kommunikationskanäle entwickelt. Die Universität Bielefeld hält es für sinnvoll, sich diesen neuen Kommunikationswegen zu öffnen. Gleichzeitig sollen die Beschäftigten im Hinblick auf Besonderheiten und Risiken beim Umgang mit den sozialen Medien sensibilisiert werden.
Die Leitlinien bieten für die berufliche Nutzung Sicherheit und Orientierung.
Bitte beachten Sie diese, wenn Sie Social Media Aktivitäten planen und umsetzen. Die Leitlinien wurden am 28. Februar 2012 im Rektorat verabschiedet.
Beruflich eingerichtete Accounts sind ausschließlich beruflich zu nutzen. Verwenden Sie zur Betreuung und Administration dieser Accounts keine privaten Zugänge.
Auch bei der Nutzung Ihrer privaten Accounts bitten wir Sie berufliche Themen
mit der nötigen Sensibilität und Loyalität gegenüber Ihrem Arbeitgeber und
Ihren Kolleginnen und Kollegen zu behandeln und Meinungsäußerungen als Ihre
private Meinung zu kennzeichnen. Beachten Sie dabei, dass auch hier die
Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf vertrauliche, dienstliche Inhalte
greift.
Wenn Sie Social Media Kanäle nutzen, machen Sie sich bitte vorher bewusst, dass Sie als Teil der Universität handeln und dass alles, was Sie veröffentlichen, einen (positiven wie negativen) Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung der Universität (Ihrer Fakultät, Ihrer Einrichtung, Ihres Projektes) haben kann.
Bauen Sie daher nur mit Zustimmung der Universität Bielefeld
(das heißt Ihres Vorgesetzten) Social Media Aktivitäten auf, die in Ihren
beruflichen Zuständigkeitsbereich fallen und in denen Sie die Universität
Bielefeld nach außen vertreten dürfen. Nehmen Sie sich im Vorfeld Zeit zu
analysieren und zu entscheiden, ob ein Engagement sinnvoll ist. Der Social
Media Leitfaden der Universität Bielefeld bietet hier Orientierung.
Verfassen Sie Inhalte mit der gleichen Sorgfalt und Loyalität, wie bei anderen Medien auch und beachten Sie auch hier die Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf dienstliche Inhalte.
Der zentrale Auftritt der Universität Bielefeld wird in den jeweiligen Social Media Kanälen vom Referat für Kommunikation verantwortet und betreut. Hier sollten u.a. hochschulpolitische Entscheidungen, zentrale Terminankündigungen oder hochkarätige Auszeichnungen etc. erstveröffentlicht werden - das Referat hat die Aufgabe zu bewerten, welches strategisch der beste Kanal und welcher der optimale Zeitpunkt der Veröffentlichung ist.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Information veröffentlichen dürfen, halten
Sie mit Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten Rücksprache oder sprechen Sie das Referat
für Kommunikation (Hochschulmarketing oder Pressestelle) an.
Kommunikation in Sozialen Netzwerken setzt die Bereitschaft voraus, mit der
Zielgruppe in einen echten und persönlichen Dialog treten zu wollen. Um
erfolgreich zu sein reicht es nicht aus, den eigenen Social Media-Kanal
regelmäßig mit Nachrichten zu bestücken. Beantworten Sie Fragen, regen Sie
Diskussionen an und liefern Sie qualitativ hochwertige und zielgruppenrelevante
Inhalte, die Ihrer Zielgruppe einen Mehrwert bieten und die Bindung stärken.
Der Social Media Leitfaden der Universität Bielefeld gibt hier Hilfestellungen.
Geben Sie sich so, wie Sie es auch in anderen Kommunikationsformen (z.B. am
Telefon) tun würden: freundlich, professionell und konstruktiv. Vermeiden Sie
jede Form von Beleidigungen, Diskreditierungen oder Provokationen. Brechen Sie
Gespräche und Diskussionen ab, wenn Ihre Gesprächspartnerin oder Ihr
Gesprächspartner beleidigend wird.
Halten Sie sich auch im Social Web an die Wahrheit. Falschaussagen oder
Weglassungen sind im Internet schnell nachprüfbar und werden sofort aufgedeckt.
Prüfen Sie alle Informationen vor ihrer Veröffentlichung auf ihre Richtigkeit.
Trennen Sie zur Vermeidung von Missverständnissen Meinungen und Fakten.
Kommentieren Sie Beiträge nicht anonym oder unter der Verwendung eines
Pseudonyms.
Werden Inhalte, die Sie veröffentlicht haben, kritisiert, antworten Sie
zeitnah sachlich und begründet. Nehmen Sie die Kritik ernst und versuchen
Sie angemessen zu reagieren. Eigene Fehler sollten Sie zugeben, das stärkt
Ihre Glaubwürdigkeit und beugt Missverständnissen vor. Wenn Sie sich nicht
sicher sind, wie Sie auf eine Kritik reagieren sollen, wenden Sie sich an das
Referat für Kommunikation (Hochschulmarketing oder Pressestelle). Oftmals löst
sich die Kritik durch Einträge anderer User auf. Auf keinen Fall sollten Sie
negative Kommentare oder Kritik löschen. Einziger Grund für die Löschung von
Kommentaren sind rechtswidrige Inhalte (z.B. Verletzung der Rechte einer
anderen Person und Verstöße gegen das Gesetz), hier sind Sie sogar zur
Löschung verpflichtet.
Persönlichkeits- und Urheberrechte müssen auch bei der Nutzung von Social Media
eingehalten werden. Stellen Sie bei der Veröffentlichung beispielsweise von
Fotos oder Videos sicher, dass die darauf abgebildeten Personen mit einer
Veröffentlichung einverstanden sind. Stammen Fotos, Videos oder Texte nicht
von Ihnen, müssen Sie zudem sicherstellen, dass und ggf. unter welchen
Voraussetzungen der Urheber mit der Veröffentlichung einverstanden ist.
Auch kostenlose Bilddatenbanken enthalten z.B. oftmals spezielle
Nutzungsbedingungen, die Sie beachten müssen. Zitate sind zulässig,
wenn diese als solche gekennzeichnet sind und über einen entsprechenden
Quellennachweis verfügen.
Machen Sie sich unbedingt mit den Nutzungsbedingungen des Social Media-Kanals,
den Sie nutzen wollen, vertraut. Hier kann die Empfehlung der Universität
Bielefeld zur Nutzung Sozialer Netzwerke, die wichtige Informationen für den
Umgang mit den personenbezogenen Daten gibt, hilfreich sein. Wahren Sie das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung Dritter und stellen Sie nur
Informationen ein, die Sie vorab mit der entsprechenden Person abgesprochen
haben. Hinsichtlich der Haftung gilt: Soziale Medien stellen nur einen Service
zur Verfügung, die Haftung bleibt beim Mitglied. Die Mitglieder haften demnach
für ihre eigenen Inhalte - auch für die Inhalte, die beauftragte
MitarbeiterInnen veröffentlicht haben und die andere gepostet haben –
sofern diese trotz Kenntnis der Rechtswidrigkeit nicht gelöscht werden.
Ruth Beuthe
Hochschulmarketing

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