Institut für Weltgesellschaft - Personen - Oliver Kessler

Personen

Oliver Kessler

oliver.kessler@uni-bielefeld.de

Graduiertenkolleg "Weltbegriffe
und globale Strukturmuster"
Universität Bielefeld
Fakultät für Soziologie
Postfach 10 01 31
33501 Bielefeld
Deutschland

 

Fragmentierung und Konstitutionalisierung des internationalen Rechts aus risikosoziologischer Perspektive


 Lebenslauf

Seit Oktober 2005 Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität Bielefeld
Oktober 2003-
September 2005
Postdoktorand im Graduiertenkolleg „Weltbegriffe und globale Strukturmuster“
2002-2003 Research Fellow, Erik Castrén Institute for International Law and Human Rights,
Helsinki
2001-2002 Visiting Fellow, Kennedy School of Government, Harvard University
1999-2003 Doktorand am Lehrstuhl für Internationale Politik, Universität München, Prof. Kratochwil, Ph.D., Nebenfächer: Volkswirtschaftslehre, Völkerrecht, Dr. rer. pol.
1998-1999 Studium International Political Economy, University of Warwick, MA
1994-1999 Studium Volkswirtschaftslehre, Politische Wissenschaften, Universität München, Diplom Volkswirtschaftslehre
1994 Abitur, Pfinztal


Art der Mitgliedschaft
Postdoktorand, 2003-2005


 Kurzdarstellung des Forschungsprojekts

1. Thema des Projekts
Das Projekt überprüft die These der „funktionalen Differenzierung der Weltgesellschaft“ als globales
Strukturmuster der Weltgesellschaft anhand aktueller Veränderungsprozesse des Völkerrechts. In der
traditionellen Selbstbeschreibung stellt sich das Völkerrecht als zwischenstaatliches Kooperationsrecht
dar, das sich durch die Souveränität der Staaten und die Rechtsquellen nach Art. 38 IGH-Statut konstituiert.
Sich etablierende Regierungs- und Rechtsstrukturen jenseits des Nationalstaates führten zu einer
Vertikalisierung des Völkerrechts durch die gleichzeitige Inklusion von „Individuum“ und „internationaler
Gemeinschaft als Ganzes“ als vollwertige Völkerrechtssubjekte. Damit verlässt das Völkerrecht
auch seine charakteristischen Züge eines zwischenstaatlichen Kooperationsrechts. Dieser Prozess zeigt
sich unter anderem in der Emergenz von zwingenden Weltrechtsnormen (ius cogens) und erga omnes
Verpflichtungen sowie der stetigen Ausweitung universeller Jurisdiktion, wie sie z.B. durch den Internationalen
Strafgerichtshof angestrebt wird.
Ist die These der funktionalen Differenzierung korrekt, müssten sich zwei Dynamiken erkennen lassen.
Zum einen zwingt der durch die funktionale Differenzierung induzierte Autonomiegewinn das
Völkerrecht dazu, eigene Konstitutionalisierungsstrukturen herauszubilden. Zum anderen zeigt die in
der Völkerrechtstheorie sehr aktuelle Fragmentierungsdebatte, dass sich die funktionale Differenzierung
in der Binnendifferenzierung des Völkerrechts durchschlägt. Spezifische, anderen Funktionssystemen
wie Politik, Wirtschaft und Wissenschaft nahestehende Rechtsbereiche müssen die jeweils andere
Funktionslogik mit in Betracht ziehen. Dies führt dazu, dass sich spezifische Rechtsgebiete wie
das WTO-Recht, Umweltrecht und Völkerstrafrecht durch inhärente Spannungen auszeichnen, die
schließlich zu einem Bruch mit dem allgemeinen Völkerrecht führen. Diese Fragmentierungsprozesse
werden vorangetrieben durch die Etablierung einer eigenen Gerichtsbarkeit und eigener Auslegungsregeln.
Was „Recht“ ist, hängt dann davon ab, in welchem Regime darüber befunden wird mit teilweise
widersprüchlichen Ergebnissen. Diese self-contained regimes stehen demnach diametral dem Versuch
einer Etablierung von allgemeinen Konstitutionalisierungsstrukturen gegenüber.
Wenn das Völkerrecht durch diese Spannungen zwischen Weltrecht, Staatenrecht und Menschenrecht
auf der einen und zwischen Fragmentierung und Konstitutionalisierung auf der anderen Seite charakterisierbar
ist, dann zeigt sich auch, dass diese Veränderungen die bekannte Unterscheidung von öffentlichem
und privatem Völkerrecht sowie die Grenze zwischen nationalem und internationalem Recht
durch die Herausbildung eines neuen (Regime-)Kollisionsrechts unterwandern. Das Ziel dieses
Projektes ist, diese Grenzverschiebungen nachzuvollziehen und hinsichtlich möglicher Konsequenzen
für politische Entscheidungsprozesse zu befragen.
Methodisch verfolgt dieses Projekt eine Analyse von „Semantik und Sozialstruktur“. D.h. dieses Projekt
analysiert, wie diese Grenzverschiebungen zu Bedeutungsumschreibungen von Begriffen und
Konzepten führen. Dazu wird hauptsächlich auf die Veränderung des Risikobegriffs fokussiert. Der
Risikobegriff verbindet wie kein anderer Annahmen über (Nicht-)Wissen und Zeit und eignet sich
daher besonders für die Analyse von sich verändernden Sinnstrukturen. Dabei geht es erstens darum,
wie der Begriff des Risikos benutzt wurde, um unterschiedliche Rechtsgebiete zu markieren, und
zweitens darum, wie sich diese Grenzen verändert haben. Im zwischenstaatlichen Konsensrecht zeigt
sich vor allem, dass der Risikobegriff die Unterscheidung von öffentlich/privat und international/
national in sich aufnimmt. So gibt es in diesem Rahmen Schadensersatzansprüche nur zwischen
Staaten. Private Akteure hatten durch ihre nur mittelbare Völkerrechtsubjektivität keine Möglichkeit,
Schadensersatzansprüche gegenüber einem Staat geltend zu machen, wenn dieser in einer öffentlichen
Funktion handelte. Sobald also eine öffentliche Handlung vorlag, waren Rationalitätskriterien des
Risikos nicht mehr anwendbar. Mit der funktionalen Differenzierung und damit der Vertikalisierung
des Völkerrechts zeigt sich eine Respezifikation dieses Begriffs in Richtung auf „subjektive Rechte“,
wie z.B. beim WTO-Recht, den Menschenrechten und dem Umweltrecht. Damit können diese Regime
ihre eigenen Öffentlichkeiten kreieren, die nun nicht mehr entlang konsensrechtlicher Grenzen verlaufen.


2. Einbettung in die größere Debatte
Das Projekt leistet einen spezifischen Beitrag für zwei Diskussionen und verortet sich an deren
Schnittstelle:
A) Fragmentierungs- und Konstitutionalisierungsdebatte innerhalb des Völkerrechts
Die Frage nach einer möglichen Fragmentierung des Völkerrechts wurde von der UN International
Law Commission zu ihrem neuen großen Forschungsprojekt ernannt. Damit löst diese Frage die bisherige
Staatenverantwortlichkeitsdebatte ab. Aus diesem Grund fasst der erste Teil der Studie die Diskussion
dieser Fragmentierungs- und Konstitutionalisierungsdebatte zusammen und versucht gleichzeitig,
diese in einen größeren disziplinären Kontext zu stellen. Innerhalb der Diskussion wird deutlich,
dass die Einheit des Rechts mit der Funktion der Friedenssicherung verbunden wird. Ein fragmentiertes
Völkerrecht ist demnach nicht mehr in der Lage, seine friedensstiftende Leistung zu erfüllen.
Gleichzeitig zeigt sich, dass hinter der Debatte eine institutionelle Frage steht. Die treibenden
Kräfte waren zu Beginn der Diskussion vor allem IGH-Richter, die bei Fragmentierungsfragen die
Rolle des IGH negierten. Die von ihnen vorgeschlagene Lösung lief auf eine Hierarchisierung der
Gerichtsbarkeit hinaus, an deren Spitze sich der IGH zu finden hätte.
Fragen der Konstitutionalisierung des Rechts haben auf der anderen Seite die Fokussierung auf die UN
Charta als mögliche Verfassung der Weltrechtsgemeinschaft und die darin eingebettete domestic analogy
verlassen. Der jetzige Status der Diskussion über eine mögliche Vertikalisierung des Völkerrechts
arbeitet sich an Fragen der lex specialis, ius cogens und der lex mercatoria ab, ohne diese jedoch
in Beziehung zueinander zu setzen. Der Mehrwert dieses Projekts liegt in der weltgesellschaftlichen
Perspektive, die diese Prozesse der gleichzeitigen Konstitutionalisierung und Fragmentierung als
interne Grenzverschiebungen begreift und damit einen einheitlichen Interpretationsrahmen bilden
kann.
B) Legalisierungsdebatte in den Internationalen Beziehungen
Innerhalb der Internationalen Beziehungen wird zur Zeit die Frage einer möglichen Verrechtlichung
der internationalen Politik debattiert. Durch den Bezug auf die Fragmentierungsdebatte der Völkerrechtstheorie
und die in dieser Diskussion vernachlässigte Rolle von subjektiven Rechten kann das
Projekt für das Fach der Internationalen Beziehungen eine bisher nicht beachtete Problematik für politologische
Fragestellungen anbieten. Über die Prominenz subjektiver Rechtsansprüche und die damit
einhergehende veränderte Risikosemantik wird aufgezeigt, dass sich tatsächlich veränderte politische
Entscheidungsprozesse nachzeichnen lassen. Im Gegensatz zum traditionellen Verständnis, bei dem
das gesamte allgemeine Völkerrecht einen öffentlichen Raum darstellt, bilden sich hier regimespezifische
Öffentlichkeiten. Dies zeigt sich in einer veränderten Selbstbeschreibung des Rechts. Friedenssicherung
als primäre Funktion des Völkerrechts wird aufgegeben für regimespezifische Erwartungsstabilisierung.
Die Frage an dieser Stelle lautet also, wie sich die semantische Veränderung auf Normenkonflikte
zwischen Individualnormen, Staatennormen und Gesellschaftsnormen über eine sich veränderte
Selbstbeschreibung des Rechts auf politische Prozesse auswirkt.


 Beteiligung an Tagungen und Veranstaltungen sowie gehaltene Vorträge

(eigene Vorträge kursiv)

September 2005 European Sociology Association, Bi-Annual Convention, Torun, The Importance
of Ignorance for Economic Sociology
August 2005 World International Studies Committee (WISC), Conference „Bringing International
Studies Together: Contrasting Approaches and Agendas“, Istanbul
März 2005 DVPW, Sektionstagung, Berlin, Die Performanz von Risiko und die Politische
Ökonomie der internationalen Finanzmärkte
März 2005 International Studies Association (ISA), Annual Convention, Honolulu, Risk as
collective memory and the Gold Standard und Performativity of Asymmetric Information
in Global Finance
Dezember 2004 British International Studies Association (BISA), Annual Conference, Warwick,
Performativity of Asymmetric Information in Global Finance und Mind Body vs.
Agent-Structure: some remarks on supervenience and middle-ground constructivism
November 2004 European Association of Evolutionary Political Economists (EAEPE), Maastricht,
What’s love got to do with it? Or: (what) can economics learn from
Stiglitz’s critique?
November 2004 Millennium, Journal for International Studies, Annual Conference „The Facets of
Power”, London, Performativity as Power: Risk, Credit and Small Firm Finance
Oktober 2004 European Association of Evolutionary Political Economists (EAEPE), Rethymno
Kreta, Risk as Collective Memory and the Gold Standard
Oktober 2004 Graduiertenkolleg Weltbegriffe und globale Strukturmuster, Klausurtagung, Varensell
September 2004 DVPW, Konferenz der Ad Hoc Gruppe „Internationale Politische Ökonomie“,
Arnoldshain, Systemtheorie als IPE’s new preface?
September 2004 Economic Sociology Research Network, Interim Conference, Rethymno, Kreta,
Performativity of Asymmetric Information in Global Finance
September 2004 British Sociological Association, Study Group on Risk on „Taking Stock of
Risk“, Risk, Memory and Performativity in Global Finance
Mai 2004 Graduiertenkolleg Weltbegriffe und globale Strukturmuster, Tagung „World
State/Global State: Global governance, legalisation, and constitutionalisation as
building-blocs of global statehood?”, Bielefeld
   

Forschungsaufenthalte

Mai 2005 Europäisches Hochschulinstitut, Florenz
September 2004 Archivrecherche im Public Record Office, London

Publikationen

Kessler, Oliver, Performativity and the Boundaries of Economic Sociology, in: Current Sociology
(i.E.)
Kessler, Oliver, Mind-Body vs. Agent-Structure, in: Journal of International Relations and Development
(i.E.)
Kessler, Oliver, Christopher Daase, Risk, Uncertainty and the Fight against Terrorism, in: Security
Dialogue (i.E.)
Kessler, Oliver, The Limits of Bayesian thought to the study of economic institutions, in: Wolfram
Elsner, Hardy Happani (Hrsg.), New Contributions in Evolutionary Economics, Cheltenham:
Edward Elgar 2006 (i.E.)
Kessler, Oliver, Beyond the Economic Bias: the social construction of economic risks, in: Colin Hay,
Andreas Gofas (Hrsg.), The Ideational turn in International Relations, London: Routledge
2006 (i.E.)
Kessler, Oliver, Construction of expertise: a system-theoretic reconstruction, in: Peter Rudolf, Gunter
Hellmann (Hrsg.), Scientific Expertise, Baden-Baden: Nomos (i.E.)
Kessler, Oliver, Charles Dannreuther, The state in social economics, in: Wilfred Dolfsma (Hrsg.), The
Information Society, Cheltenham: Edward Elgar (i.E.)
Kessler, Oliver, Social Contingency: An Avenue for Engaging Régulation Theory with Systems Theory,
in: Competition and Change, 2006, 10, 2, S. 221-238
Kessler, Oliver, Nichtwissen und die Etablierung von Governance-Regimen, in: WeltTrends, 2005, 13,
46, S. 71-82


 Teilnahme an Veranstaltungen


Wintersemester 2004/05
Kolloquium: Struktur und Semantik der Weltgesellschaft, Bettina Heintz
Graduiertenkolloquium: Weltbegriffe und globale Strukturmuster, Bettina Heintz
Sommersemester 2004
Graduiertenkolloquium: Weltbegriffe und globale Strukturmuster, Bettina Heintz
Übung: Global Governance, Helmut Willke
Wintersemester 2003/04
Graduiertenkolloquium: Weltbegriffe und globale Strukturmuster, Helmut Willke
Kolloquium: Soziologische Theorie und Theoriegeschichte, Cornelia Bohn, Hartmann Tyrell, Klaus Lichtblau


 Eigene Lehrveranstaltungen

SS 2005 Seminar: How Nations Behave: Internationale Politik und Völkerrecht, Universität Bielefeld
WS 2004/05 Übung: Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft II, Universität Bielefeld
SS 2004 Seminar: Die politischen Grundlagen der globalen Finanzmärkte, Universität Bielefeld