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Kurzreferat:
Hintergrund
Am 15.12.1995 verkündete der Europäische Gerichtshof das sogenannte
"Bosman-Urteil" und erklärte damit die bis dahin gültigen Transferregelungen
und Ausländerbeschränkungen in den Mannschaftssportarten für nichtig.
Die Reaktionen auf diese "Revolution" fielen unterschiedlich aus: So freuten
sich die Spieler über neu gewonnene Freiheiten, die Vereine begrüßten
einerseits die Möglichkeit zur weltweiten Spielerrekrutierung fürchteten
aber steigende Spielergehälter, die Verbände hingegen machten sich Sorgen
um die Leistungsstärke ihrer Nationalmannschaften und die Qualität der
nationalen Nachwuchsförderung.
In der Wissenschaft wurde das Bosman-Urteil nur wenig beachtet. Eine
empirische Untersu-chung der durch das Bosman-Urteil ausgelösten Folgen für
den Sport stand bislang völlig aus. Diese Lücke soll mit der hier vorgelegten
sportsoziologischen Studie geschlossen werden.
Projektdurchführung
Das Forschungsprojekt wurde im Auftrag des Bundesinstituts für
Sportwissenschaft (BISp) an der Universität Bielefeld im Arbeitsbereich Sport
und Gesellschaft der Abteilung Sportwissenschaft von Prof. Dr. Klaus Cachay
(Projektleiter) und Dipl.-Soz. Lars Riedl (Projektmitar-beiter) durchgeführt.
Untersuchungsgegenstand u. -zeitraum
Die Studie untersucht alle Vereine der ersten Bundesligen in den
Sportarten Basketball, Eishockey, Fußball und Handball. Insgesamt haben 55
von 63 Vereinen teilgenommen (Rückaufquote von 87,3%). In den Vereinen wurden
per Fragebogen jeweils die Manager, die Herrentrainer, die Jugendtrainer, die
Nachwuchsspieler (bis 21 Jahre) im Kader der Bundesligamannschaft sowie die
A-Jugendspieler (bis 18 Jahre) befragt.
Zusätzlich wurden bei den
Sportverbänden (Deutscher Basketball Bund, Deutscher Eishockey-Bund,
Deutscher Fußball-Bund, Deutscher Handball-Bund) Interviews mit den
Bundestrainern (Herren, Junioren, A-Jugend) sowie Funktionären (Präsident,
Sportdirektor, Ligavertreter) geführt.
Die Datenerhebung erfolgte in den Sportarten Basketball und Handball am
Ende der Saison 1998/99, in den Sportarten Eishockey und Fußball in der
Rückrunde der Saison 1999/2000.
Zentrale Ergebnisse der Studie
1. Folgen für die Bundesligen:
Nicht nur der Ausländeranteil, sondern auch das Leistungsniveau der Ligen
ist gestiegen.
2. Folgen für die Junioren (U 21) in den Bundesligen:
Die mangelhafte Integration der Nachwuchsspieler in die
Bundesligamannschaften ist das zentrale Folgeproblem des Bosman-Urteils für
die Nachwuchsförderung.
3. Folgen für die Nachwuchsförderung in den Vereinen:
Entgegen allen Erwartungen haben die Bundesligavereine ihre Bemühungen
in die Nachwuchsförderung nicht reduziert, sondern gesteigert.
4. Folgen für die Karriereplanung der Nachwuchsspieler:
Die Nachwuchsspieler sind nicht bereit, für eine Karriere im
Leistungssport Nachteile im Bereich "schulischer/beruflicher Ausbildung" in
Kauf zu nehmen.
5. Folgen für das Verhältnis Verband-Vereine:
Obwohl sich die Bundesligen zunehmend von den Verbänden lösen, haben
die Nationalmannschaften für diese weiterhin eine wichtige Funktion: Diese
besteht vor allem in der Imagesteigerung der Sportart.
Zu 1. Folgen für die Bundesligen:
Nicht nur der Ausländeranteil, sondern auch das Leistungsniveau der Ligen
ist gestiegen.
Nach dem Bosman-Urteil kam es in den Bundesligen zu einem drastischen
Anstieg der Kaderanteile von ausländischen Spielern. So stieg von der Saison
94/95 bis zur Saison 2000/01 der Ausländeranteil im Basketball von 17,1% auf
39,0%, im Eishockey von 10,2% auf 59,0%, im Fußball von 19,1% auf 42,4% und
im Handball von 12,1% auf 40,1%.
Die Befragung der Bundesligamanager
offenbarte zwei Ursachen für diese Entwicklung: Zum einen gaben die Manager
an, dass es nicht mehr genügend leistungsstarke deutsche Spieler auf dem Markt
gäbe. Die Ursache dafür ist die Leistungs- und Konkurrenzlogik des
Sportsystems. Jeder versucht seine Leistungen zu steigern und den Konkurrenten
zu überbieten. Nach dem Wegfall der Ausländerbeschränkungen nutzten die
Vereinen die Möglichkeit, ihre Mannschaften mit ausländischen Spielern
verstärken zu können. Damit erhöhte sich das Leistungsniveau in den Ligen,
so dass die Vereine mittlerweile ausländische Spieler verpflichten müssen,
wenn sie überhaupt konkurrenzfähig sein wollen.
Durch das Bosman-Urteil wurde das sportliche Leistungsprinzip
radikalisiert, und es entstanden neue, wechselseitige Überbietungsversuch, die
von ihrer Dynamik und vom Prozessverlauf Ähnlichkeit mit einer Rüstungsspirale
haben.
Zum anderen gaben die befragten Manager an, dass die Gehaltsforderungen
ausländischer Spieler im Vergleich zu gleich starken deutschen Spielern oft
deutlich niedriger sind. Dies gilt vor allem für die "austauschbaren"
Durchschnittsspieler, die international lediglich zweite oder dritte Wahl
sind. In den europäischen Spitzenligen ist es zu einer Leistungskonzentration
der internationalen Topspieler, also zu einer gestiegenen Nachfrage und damit
zu gestiegenen Spielergehältern gekommen. In der Breite hat sich das Angebot
eher vergrößert, so dass es auf dieser Ebene durch das Bosman-Urteil nicht zu
einem Gehaltsanstieg gekommen ist, sondern ausländische Spieler oftmals
kostengünstiger verpflichtet werden können.
Für die Chancen der Nachwuchsspieler, in den Bundesligen Fuß zu fassen, bedeutet dies: Durch den Ausländer-Boom werden nicht nur Plätze in den Bundesligen blockiert, sondern es ist vor allem das gestiegene Leistungsniveau, das die Chancen der Nachwuchsspieler reduziert. Der Sprung in die jeweiligen ersten Ligen ist für die Nachwuchsspieler viel größer geworden.
Die Wiedereinführung von Ausländerbeschränkungen ist als Lösungsansatz aber eher ungeeignet. So können freiwillige Selbstbeschränkungen der Ligen zwar regulierend wirken, sie bergen aber stets die Gefahr, dass sie im Konfliktfall nicht eingehalten werden. Dagegen zielt eine politische Intervention, wie sie z.B. jüngst durch die Sportministerkonferenz erfolgte, an der Logik des Sportsystems vorbei. Diese Regelung versucht Nicht-EU-Spieler aus den Ligen unterhalb der Bundesligen herauszuhalten. Da die Vereine gemäß der sportlichen Logik leistungsstarke Spieler wollen, werden sie weiterhin vor allem fertige Spieler aus dem Gebiet der EU bzw. aus Deutschland verpflichten. Erst wenn diese Märkte erschöpft sind, werden die deutschen Nachwuchsspieler profitieren können. Dass durch diese Ausländerbeschränkungen mehr Nachwuchsspieler in die Bundesligen integriert werden, ist daher als unwahrscheinlich zu bezeichnen, denn letztlich sind ja gerade die Bundesligen von dieser Regelung ausgenommen.
Der Aspekt der Spielergehälter hingegen bietet den Nachwuchsspielern die Chance, bei ent-sprechend moderaten Gehaltsforderungen, dennoch in die Bundesliga zu gelangen, obwohl sie (noch) nicht so leistungsstark sind. Denn es gibt natürlich bei den Vereinen auch ökonomische Grenzen bei der Verpflichtung von Spielern. Und diese sind in jüngster Zeit offensichtlich enger geworden, wie es angesichts der regelmäßigen Meldungen über finanziellen Probleme oder gar (Fast-)Konkurse von Bundesligavereinen sowie der Kirchkrise deutlich wird.
Zu 2. Folgen für die Junioren (U 21) in den Bundesligen:
Die mangelhafte Integration der Nachwuchsspieler in die
Bundesligamannschaften ist das zentrale Folgeproblem des Bosman-Urteils für
die Nachwuchsförderung.
Die Studie zeigt, dass über 92,7% der untersuchten Vereine einen oder
mehrere Nachwuchsspieler im Kader ihrer Bundesligamannschaft haben
(im Basketball waren es durchschnittlich 4,1 Spieler pro Mannschaft, im
Eishockey 4,0 Spieler, im Fußball 4,5 Spieler und im Handball 1,9 Spieler).
Dieses positive Bild hinsichtlich der Kaderzugehörigkeit der Nachwuchsspieler
ändert sich aber radikal, wenn man die Einsatzhäufigkeiten der
Nachwuchsspieler betrachtet: So gaben im Eishockey 37,5% der befragten
Junioren an, gar nicht gespielt zu haben. Im Basketball beträgt der Anteil
46,9%, im Handball 61,9% und im Fußball sogar 81,8%. D.h., die meisten
Junioren durften überhaupt nicht spielen. Nur wenige kommen sporadisch zum
Einsatz, und die Zahl derer, die die Möglichkeit haben, regelmäßige
Spielpraxis zu sammeln, lässt sich in jeder Sportart an einer Hand abzählen.
In den Bundesligen können die Nachwuchsspieler wohl mittrainieren, sie
erhalten aber kaum Spielpraxis. Damit haben sich die Bundesligen als Ort für
die sportliche Entwicklung der Nachwuchsspieler verabschiedet. Regelmäßige
Wettkampfpraxis können die Nachwuchsspieler in ausreichendem Maße nur in den
unteren Ligen erhalten.
Das zentrale Folgeproblem des Bosman-Urteils für die Nachwuchsförderung
ist die Integration der Nachwuchsspieler in den Herrenbereich. Der ohnehin
schon enge Flaschenhals in die Bundesliga ist noch enger geworden und nur
ganz wenige Nachwuchsspieler kommen da durch.
Unsere Befragung der Bundesligatrainer zeigt, dass das Problem der Integration
der Nachwuchsspieler vor allem daraus resultiert, dass die Trainer den
Nachwuchsspielern im Vergleich zu fertigen Spielern in bestimmten Bereichen
große Defizite attestieren. Dies gilt ins-besondere für Spielübersicht,
mentale Stärke, Durchsetzungsvermögen und Beständigkeit, also für Bereiche,
in denen man sich kaum durch Training, sondern vor allem durch regelmäßige
Spielpraxis verbessern kann. Damit besteht die Gefahr eines Teufelskreises:
Keine Spielerfahrung - kein Einsatz; kein Einsatz - keine Spielerfahrung.
Dieses Problem ist natürlich nicht neu, sondern die Integration von
Nachwuchsspielern war immer schon ein schwieriger und langwieriger Prozess.
Neu aber ist, dass durch das Bosman-Urteil die Rahmenbedingungen verändert
wurden. Die Vereine haben nun die Möglichkeit, das Risiko des langfristigen
und in seinem Ausgang ungewissen Aufbaus von Nachwuchsspielern zu umgehen,
indem sie kurzfristig fertige, zumeist eben ausländische Spieler verpflichten.
D.h., die Vereine sind nicht mehr darauf angewiesen, die Spieler langfristig
zu entwickeln, sondern sie können sich auf den globalisierten Spielermärkten
bedienen und die Spieler genau nach ihrer aktuellen Bedarfslage verpflichten.
Deshalb gilt es zentral an dem Problem der mangelhaften Integration der deutschen Nachwuchsspieler in die Bundesligen anzusetzen. Die Nachwuchsspieler müssen einerseits in den professionellen Strukturen der Bundesligavereine trainieren andererseits aber auch genügend Spielpraxis bekommen. Dies gelingt oftmals nur in tieferen Ligen. Insofern ist das Zweifachspielrecht/die Förderlizenz, wie im Basketball, Handball und Eishockey bereits eingeführt, eine sinnvolle Regeländerung, mit der Talente einerseits früh in Bundesligavereine eingebunden werden können, ohne jahrelang auf der Bank zu versauern.
Für die Nachwuchsspieler selbst gilt, dass sie bei Laufbahnplanung und Vereinswahl vor allem ihre sportlichen Entwicklungsmöglichkeiten und nicht nur die Verdienstmöglichkeiten in den Vordergrund stellen sollten. Dies bedeutet u.a., möglichst kurzfristige Verträge abzu-schließen, um flexibel in der Laufbahngestaltung zu bleiben und sich ggf. über die zweite und dritte Liga hochzuarbeiten oder sogar die Chancen des Bosman-Urteils zu nutzen und ins Ausland zu wechseln.
Zu 3. Folgen für die Nachwuchsförderung in den Vereinen:
Entgegen allen Erwartungen haben die Bundesligavereine ihre Bemühungen
in die Nachwuchsförderung nicht reduziert, sondern gesteigert.
Ein überraschendes Ergebnis der Untersuchung ist, dass die Vereine infolge
des Bosman-Urteils ihr Engagement und ihre Investitionen in die
Nachwuchsförderung nicht reduziert, sondern in vielen Fällen gesteigert
haben. Nach Angaben der befragten Manager ist dies darauf zurückzuführen,
dass die Vereine mit der Nachwuchsförderung nicht nur eine sportliche Funktion
verbinden, also Spieler für die erste Mannschaft ausbilden wollen, sondern
damit ihr Image verbessern werden.
Denn die Vereine stehen mit ihren multinationalen Mannschaftskadern vor
dem Problem, globale und lokale Strukturen miteinander zu verbinden. Während
sie sportlich global operieren und weltweit Spieler verpflichten, müssen sie
gleichzeitig regionale Sponsoren und das lokale Publikum an sich binden. Die
Vereine stehen also vor dem Problem, gleichzeitig global player und local
hero zu sein. Es ist daher davon auszugehen, dass die Nachwuchsförderung für
die Vereine ein Instrument darstellt, mit dem sie trotz der multinationalen
Mannschaftskader die Identifikationsmöglichkeiten schaffen, die für die
Gewinnung regionaler Sponsoren und lokalem Publikum notwendig sind.
Dies zeigt, dass sich die Nachwuchsförderung nicht nur sportlich, sondern auch finanziell rentieren kann. Dies schließt nicht aus, dass ökonomische Anreize - wie sie in öffentlichen Diskussionen oft gefordert wurden - das Engagement in die Nachwuchsförderung weiter stei-gern könnten. Allerdings sind z.B. Ausbildungsentschädigungen als Ersatz für die verbotenen Transfersummen ein zweischneidiges Schwert, denn je höher sie sind, desto teurer wird dann auch die Verpflichtung eines Nachwuchsspielers im Vergleich zu älteren Spielern. D.h., je höher die Ausbildungsentschädigung, desto größer die Wettbewerbsnachteile von Nachwuchsspielern auf dem Spielermarkt; je niedriger die Ausbildungsentschädigung, desto niedriger ist auch der Anreiz, Nachwuchsförderung zu betreiben. Es ist daher eher ein Pool-System zu favorisieren, wie es z.B. im Eishockey praktiziert wird (das sog. Reindl-Modell), welches die Vereine für Nachwuchsförderung belohnt, ohne dass der Wechsel von Nachwuchsspielern in den Herrenbereich behindert wird.
Unsere Untersuchung zeigt aber auch, dass in den Vereinen, im Management, in den Vorständen und bei den Jugendtrainern, Nachwuchsförderung oftmals falsch verstanden wird. Nachwuchsförderung meint die Ausbildung von Spielern für den Erwachsenenbereich. Erfolgrei-che Nachwuchsförderung ist daher nicht über das Gewinnen von Jugendmeisterschaften zu definieren, sondern über die gelungene Abgabe von Jugendspieler an die Herrenmannschaften. Deshalb muss in den Vereinen und bei den Jugendtrainern ein Umdenken stattfinden: Statt des ausschließlichen Strebens nach kurzfristigen Mannschaftserfolgen, sollte viel mehr die langfristige Leistungsentwicklung der einzelnen Spieler im Vordergrund stehen. Die Verbände müssen dazu eine entsprechende Kommunikationspolitik machen (z.B. bei Lehrgängen, in der Trainerausbildung, durch Preisverleihung etc.).
Zu 4. Folgen für die Karriereplanung der Nachwuchsspieler:
Die Nachwuchsspieler sind nicht bereit, für eine Karriere im
Leistungssport Nachteile im Bereich "schulischer/beruflicher Ausbildung" in
Kauf zu nehmen.
Die Entscheidung, ob eine Profi-Laufbahn erfolgreich
gelingen kann, fällt in den untersuchten Sportarten relativ spät. Deshalb
stehen die Nachwuchsspieler vor dem Problem, dass sie parallel zum
Leistungssport auch eine Schul- bzw. Berufsausbildung machen müssen. Und hier
zeigt unsere Untersuchung deutlich, dass die Nachwuchsspieler nicht bereit
sind, für den Leistungssport größere Nachteile im Bereich Schule und
Berufsausbildung in Kauf zu nehmen. Die Nachwuchsspieler stehen oftmals
vor einer Doppelbelastung, deren Bewältigung ein hohes Maß an Motivation
bedarf und im Konfliktfall eher zu Ungunsten des Sports entschieden wird.
Damit wird ein generelles Problem der Nachwuchsförderung deutlich: nämlich
die strukturelle Kopplung von sportlicher Karriere einerseits und schulischer
bzw. beruflicher Karriere andererseits. Hier gilt es Strategien zu entwickeln,
um Kollisionen zwischen diesen beiden Bereichen abzumildern. Denn sonst läuft
man Gefahr, dass man die Talente entweder zu spät entwickelt oder ganz
verliert, anstatt genügend Spieler der Güteklasse auszubilden, die dem
Vergleich mit den fertigen ausländischen Spielern standhalten können.
Deshalb muss die Verbindung von Leistungssport und schulischer/beruflicher
Ausbildung weiter forciert werden. Neben aufwändigen, kostenintensiven
Einrichtungen, wie z.B. Teil-Internaten, Verbundsystemen u.ä., sind auch
kleinere, "individuelle" Lösungen zwischen Nachwuchsspieler, Verein, Schule
und/oder Sponsor denkbar. Den Verbänden käme hierbei die Rolle des Experten
und Beraters für die Vereine zu.
Zu 5. Folgen für das Verhältnis Verband-Vereine:
Obwohl sich die Bundesligen zunehmend von den Verbänden lösen, haben
die Nationalmannschaften für diese weiterhin eine wichtige Funktion: Diese
besteht vor allem in der Imagesteigerung der Sportart.
Hinsichtlich der Nachwuchsförderung waren vor dem Bosman-Urteil die
Interessen der Vereine und Verbände gleichermaßen darauf ausgerichtet,
möglichst viele leistungsstarke Spieler hervorzubringen, denn man rekrutierte
aus dem gleichen Spielerpool. Vereinsbasierte und verbandliche
Nachwuchsförderung konnte als wechselseitiges Steigerungsverhältnis begriffen
werden, in dem eine gegenseitige Abhängigkeit und Nutzenverschränkung bestand.
Mit dem Wegfall der Ausländerklauseln hat sich diese symmetrische
Abhängigkeit im Bereich der Nachwuchsförderung hin zu einer überwiegend
einseitigen Abhängigkeit der Verbände von den Vereinen verschoben. Die
Vereine können nun global rekrutieren, während die Verbände weiterhin
national verpflichten müssen. Die Vereine brauchen nicht mehr nur die
Früchte der nationalen Nachwuchsförderung ernten, die Verbände schon.
Es zeigt sich allerdings in allen Sportarten, dass die Nationalmannschaften durchaus bedeutsam für die Vermarktung der Ligen sind. Nicht nur, um die Stadien und Hallen voll zu bekommen, sondern vor allem um ein breites nationales Fernsehpublikum zu gewinnen, braucht jede Sportart nämlich ihre Helden und Aushängeschilder. Und dies sind in den Mannschaftssportarten - allen Globalisierungsprozessen zum Trotz - immer noch die Nationalmannschaften. Obwohl in den vier untersuchten Sportarten die Bundesligen gegenüber ihren Verbänden einen erhöhten Autonomieanspruch durchsetzen und sich organisatorisch ablösen, haben die Ligen erkannt, dass sie für ihre eigene optimale Vermarktung auf erfolgreiche Nationalmannschaften angewiesen sind, so dass sie mittelfristig in ihrem eigenen Interesse nicht auf Nachwuchsförderung verzichten können. Das schließt aber nicht aus, dass die Vereine aus Gründen des Erfolgsdruck weiterhin kurzfristig eher fertige ausländische Spieler statt deutsche Nachwuchsspieler einsetzen werden.