FristenBA/MA-Arbeiten müssen bis zum 15.03. / 15.09. im Prüfungsamt eingereicht worden sein, sofern die Anschlussfrist 15.05. / 15.11. (Umschreibung) eingehalten werden soll.
Verstöße gegen diese Abgabefrist sind durch den Studiendekan genehmigungspflichtig.
Zwischen Anmeldung und Abgabe der BA/MA-Arbeiten müssen mindestens 2 Wochen liegen.
Auch hier sind Verstöße durch Unterschreitung der 2-Wochen-Frist durch den Studiendekan genehmigungspflichtig.
zu beachten:Bei Abgabe der BA/MA-Arbeit müssen Sie im jeweiligen Studiengang eingeschrieben sein.
Als Nachweis dient eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, die bei Abgabe der Abschlussarbeit mit eingereicht werden muss.
Das bedeutet - insbesondere bei der Masterarbeit -, geben Sie diese nach dem Semesterwechsel (01.04. oder 01.10.) ab, können Sie beim Studierendensekretariat keinen Antrag auf Erstattung der Semesterbeiträge beantragen. Sie erhalten Ihre Gebühren nicht zurück!
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung!
BachelorarbeitMerkblatt / Checkliste
zur Anmeldung der Bachelorarbeit
für Studierende im Studienmodell 2002 (Studienbeginn bis SS 2011)
Merkblatt / Checkliste
zur Anmeldung der Bachelorarbeit
für Studierende im Studienmodell 2011 (Studienbeginn ab WS 11/12)
Anmeldeformular Bachelorarbeit für Studierende im Studienmodell 2002 
Anmeldeformular Bachelorarbeit für Studierende im Studienmodell 2011 
MasterarbeitMerkblatt / Checkliste
zur Anmeldung der Masterarbeit
Die BA /MA Arbeit wird nach Abgabe von den Gutachterinnen innerhalb von ca. sechs Wochen beurteilt. Sobald beide Gutachten im Prüfungsamt vorliegen, wird die ermittelte Durchschnittsnote im Transcript verbucht.