Anträge auf Abschluss bzw. Zeugnis sind schriftlich an das Prüfungsamt zu stellen. Hierfür sind die einzelnen Profile erstellten Vordrucke zu verwenden (siehe Downloadbereich).
Die Anträge sollen rechtzeitig eingereicht werden (auch wenn im Transcript noch nicht alle Leistungen verbucht sind), damit eine termingerechte Ausfertigung der Dokumente gewährleistet werden kann.
Achtung: Studierende mit Nebenfach sollten beizeiten im Prüfungsamt der jeweiligen Fakultät einen Antrag auf Abschluss (Nebenfachsbescheinigung) stellen!
Zu verfahren ist wie folgt:
Der Nachweis für Erste Hilfe darf nicht älter als drei Jahre sein. Ausnahme: M.Ed.-Abschluss als Fortsetzung aus dem Nebenfach, hier darf der Nachweis nicht älter als 5 Jahre sein.
Für den Bachelor-Studiengang mit dem Profil "Wirtschaft und Gesellschaft", sowie
für die fachw. Master "Organisationsentwicklung und Management" sowie "Intelligenz
und Bewegung" sind diese Nachweise nicht erforderlich.